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Thema: Aufruf: Aktionsbündnis VogelFrei sucht Außenposten!

  1. #21

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    @all
    Wer von euch namentlich auf der HP http://aktionsbuendnis-vogelfrei.jimdo.com/genannt werden darf/ möchte- bitte pn an Vamperl oder mich.


  2. #22

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    GESUCHT WIRD für PLZ 31863 jemand der bereit wäre, bei einer eventuellen Beprobung als Zeuge und zur Unterstützung der Forderung einer 2. Probe dabei zu sein- ich bräuchte dazu eine Handynummer.


  3. #23

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    Zitat Zitat von Nicolina Beitrag anzeigen
    GESUCHT WIRD für PLZ 31863 jemand der bereit wäre, bei einer eventuellen Beprobung als Zeuge und zur Unterstützung der Forderung einer 2. Probe dabei zu sein- ich bräuchte dazu eine Handynummer.
    und gefunden
    Danke!


  4. #24

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    Lest euch das mal durch, da wir gerne die Forderungen auf der HP und generell präzisieren würden.
    Das ganze steht bereits im Emailverteiler der Länderansprechpartner, wo es dann auch weiter besprochen wird.
    Wer dort ( mailverteiler) hinzugefügt werden möchte, bitte eine kurze Mail an mich, Afra oder Marco.

    Der Vogelgrippewahnsinn / H 5 N 8
    Die Vogelgrippe hat unser Ausstellungswesen im vergangenen Jahr lahm gelegt, bzw. gänzlich vernichtet und somit auch Schäden in mehreren tausend Euro Höhe angerichtet, abgesehen von vielen Züchter, die unserem Hobby adieu sagten.
    Ich möchte es auf den Punkt bringen: „Sofern sich dieses Szenarium in 2017, 18 und 19 wiederholt, werden in unserer Organisation die Lichter ausgehen.“
    Es wurden bis zum Jahresende 6216 Wildvögel untersucht, davon hatten 2 Wildgänse und 2 Schwäne H9N2. Insgesamt konnten bei 83 Wildvögeln irgendwelche AI Viren nachgewiesen werden.
     Gekeult wurden bis Ende Januar 2016
    annähernd 1 Million Tiere:



    Deshalb muss unsere Forderung lauten:

    Eine Änderung der Geflügelpestverordnung ist unabdingbar !

     Generell: Forderung nach unabhängigen Studien über die wirklichen Ursachen und die Verbreitungswege der Vogelgrippe (Entmachtung des FLI)

    • Keine Aufstallpflicht für private Geflügelhalter.
    Aufstallpflicht für gewerbliche Geflügelhalter nur risikoorientiert und zeitlich begrenzt auf maximal 21. Tage (war in RLP der Fall).
    • Dort, wo Aufstallpflicht erlassen wird, nur mit zulässiger Alternative: Ausläufe mit Netzen abdecken (kein Dach zwingend erforderlich)
    • Generell Beprobung ausschließlich bei klinischen Auffälligkeiten
    • Keulung nur, sofern ein positiv bestätigtes Testergebnis vorliegt und dieses HPAI ist.
    • Ausschließliche Keulung der positiv bestätigten, klinisch auffälligen Tiere – alle anderen Quarantäne.
    • Keine Keulung bei niedrigpathogenem Virus
    • Tauben, Singvögel und Vogelarten, bei denen bisher noch keine nachgewiesene Infektion in freier Wildbahn oder in einer Haltung nachgewiesen wurde, dürfen nicht unter die GPVO fallen
    • Für nicht klinische, nicht beprobte Tiere ist ausschließlich Quarantäne bei Verdacht zulässig.
    • Beprobung in der Quarantäne nur bei klinisch auffälligen Tieren.
    • Ausbruchsbezogene Aufstallung nur nach eindeutigem, wissenschaftlich haltbarem Beweis, dass von einer Nichtaufstallung ein erhöhtes Infektionsrisiko für andere Nutzgeflügelbestände ausginge.
    • Keine vorbeugenden Keulungen klinisch gesunder Tiere (betr. Auch Kontaktbestände etc.)
    • Trennung in der GPVO von Nutztieren und privaten Geflügelhaltungen sowie Zoo- und Freizeitparks etc.
    • Bundeseinheitliche Regelung bei den Ausnahmeanträgen in Bezug auf Sentinelhaltung (Hühner, Gänse, Enten laufen zusammen)
    • Markerimpfstoff auf freiwilliger Basis zulassen der für alle Typen, wie H5N3, N5, N8 etc. greift, zulassen.


    In der Praxis werden Markerimpfstoffe unter anderem eingesetzt, um die Infektiöse Bovine Rhinotracheitis (IBR), eine Rinderkrankheit, und die Aujeszkysche Krankheit oder Pseudorabies, deren Wirtstiere Schweine sind, in gewissen Ländern auszurotten.
    • Bundeseinheitlich:
    Erstellung eines Flyers, der den Geflügelhalter unmissverständlich und klar formuliert über seine sämtlichen Rechte und Möglichkeiten im Falle des Besuchs durch das Veterinäramt zwecks Untersuchung, Beprobung, Quarantäne oder Keulung aufklärt (Rückstellproben, Unterschriftsverweigerung, Foto- und Filmrechte für Dokumentationszwecke etc.). Außerdem eine aufgeführte Notrufnummer, über die der Betroffene bei geplanter Keulung wenn er nicht einverstanden ist, eine Aussetzung bis zur weiteren Klärung erzwingen kann, sofern er bis dahin einen geschlossenen Raum als Quarantäne anbieten kann. Das Vet-Amt hat dem geflügelhalter dieses papier vor einer Maßnahme auszuhändigen und Zeit zum Lesen zu lassen.

    Folgende Fragen müssen geklärt werden:
    Nicht völlig konträr zur "offiziellen Meinung", erscheint die Frage, welche Rolle die standorttreuen Hühner bei der weiteren Verbreitung des Virus überhaupt spielen sollen?
    Die infizierte Ente fliegt samt Virus weiter, die Hühner sterben auf dem Hof.
    Hier muss entsprechend angesetzt werden!

    Ist die Stallpflicht überhaupt ein geeignetes Mittel die Verbreitung zu verhindern?

    Millionen Tiere leiden ohne nachvollziehbaren Grund.

    Wo ist in diesem Fall eine Verhältnismäßigkeit gegeben!?


    Nachdem, in der laufenden Saison ca. 850.000 Tiere, überwiegend Puten, gekeult wurden ( in vielen betroffenen Großbeständen mit Stallpflicht und professionellen Biosicherheitsmaßnahmen!!!) habe ich nicht den Eindruck, dass das FLI , bzw. das Bundesministerium auch nur einen Schritt weiter gekommen ist.


    Warum gibt man den Kleintiergeflügelhalter nicht die Möglichkeiten zu wählen zwischen:

    • Freilauf auf eigenes Risiko (keine Erstattung durch Tierseuchenkasse)
    • Aufstallung mit Biosicherheitsmaßnahmen ?


  5. #25

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    Für Hessen wird ein neuer Ansprechpartner gesucht- da sich Heike aus zeitlichen Gründen abgemeldet hat.


  6. #26

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    Hessen sucht noch


  7. #27
    Avatar von Vamperl
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    Und andere Bundesländer sind seit dem Anfang unbesetzt - haben wir da keine Huhns?

  8. #28

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