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Thema: Wer wird Kläger gegen die Aufstallpflicht?

  1. #1
    Gast
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    Wer wird Kläger gegen die Aufstallpflicht?

    Neuer Aufruf: Kläger gesucht

    Alter Text war so:
    Wer möchte freiwillig als Kläger auftreten? Ideal wäre jemand, der beruflich von den Hühnern abhängig ist (wie z.B. jemand der Seminare über artgerechte Haltung am praktischen Beispiel hält, es darf aber möglichst keine Verbindung zum Wirtschaftsgeflügelkreislauf geben also reiner Hobbyhalter). Weiterhin ideal wäre jemand wo der Erlass möglichst spät ergangen ist und der nicht unbedingt am hotspot Ostsee oder bodensee zu hause ist.

    Bitte per email an m.guethe@rgzv-cimbria.de.

    Wichtig: Vorher überlegen dann schreiben. Ihr müsst dann damit rechnen kontrolliert und beprobt zu werden. Der gesamte Vorgang kann bis zu drei Jahre dauern. also bitte nur Leute mit Rückgrat.

    Wir werden vermutlich nur eine Musterklage führen können, ist aber erstmal eine durch, bekommen wir einen Dominoeffekt für die nächsten Jahre.

    Jetzt der neue:
    Wir brauchen immer noch geeignete Kläger.
    Es gibt einige Faktoren die gut sind, aber bis jetzt haben wir erst zwei Freiwillige. Die haben aber beide reichlich Platz und halten nur wenige Hühner. Das ist nicht aussichtslos aber besser wäre:
    Jemand der wirklich nur einen kleinen Schlafstall hat und eigentlich nicht aufstallen kann. Oder
    der Tiere hat, die sich nicht zusammen einsperren lassen (wie z.B. Puter, Warzenerpel, Ganter, Kampfhähne) oder Jemand mit Wassergeflügel weil der Probleme mit der Luftfeuchtigkeit bekommt, oder mit besonders schreckhaftem Geflügel wie Perlhühnern.
    Jemand der bislang gar nicht aufgestallt hat, weil er nicht konnte, jemand der weit von der nächsten großen Tierhaltung entfernt wohnt. Jemand mit bereits abgelehntem Ausnahmeantrag. Jemand der nicht unbedingt direkt im Epizentrum der Ausbrüche steht.

    Bitte meldet Euch aber auch, wenn Ihr das eine oder andere nicht erfüllt. Am Ende geht es ja um die Aufstallung als ungeeignete Maßnahme.

    Eines haben wir heute abgesprochen, soll grundsätzlich geändert werden. Entweder jemand hat sofort bei Aufstallung die Ausnahme beantragt oder wenn noch nicht, dann beantragen wir sie jetzt auch nicht vor der Klage.

    Begründung: Hätten wir sie zuvor beantragt, dann müssten wir, wie in den beiden Beispielfällen ersichtlich, ja damit rechnen, dass die Tiere getötet werden, weil sie natürliche Resistenz entwickelt haben. Dann wird beprobt, aber Herr Büge beantragt dann bereits im Vorwege die Aussetzung der Tötungsanordnung. Das beschleunigt den Vorgang, denn das Gericht kann ja nicht entscheiden, zunächst töten zu lassen und erst später zu entscheiden.

    Der Kläger wird von den Kosten freigestellt. Der Landkreis, in dem die Musterklage läuft, wird als erstes wieder Freiheit haben.

    Klagewillige bitte unter m.guethe@rgzv-cimbria.de melden.

    Es kann doch nicht sein, dass wir jetzt Ideen und Geld haben und keinen idealen Kläger finden!

  2. #2

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    Ich gestehe das dass ich Angst hätte als Klägerin aufzutreten

    Ob ich geeignet bin weiß ich nicht .... kann ja mal erzählen wie es hier aussieht. Ist das hier der Ramen dafür, oder lieber an obige Mail?

  3. #3
    Avatar von Vamperl
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    ich denke, besser per Mail

  4. #4

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    ok.
    War unsicher, weil provieh an anderer Stelle schrieb das er so wenig PNs und Mails wie möglich haben wollte. Und da ich ja nicht sicher bin ob .... na ja. Also per Mail

  5. #5
    Avatar von Brahma-Zwerg
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    Hallo provie,
    vielen vielen Dank für dein Arrangement für unsere Lieblinge. Ich habe mich entschieden als `Angeklagter` aufzutreten und lasse meine Hühner wieder frei laufen, da sie nicht dafür gemacht sind im Stall eingesperrt zu werden. Es schadet den Tieren mehr als es ihnen nützt. Sie rupfen sich die Federn aus. Sie picken sich bis Blut fließt. Es sind Tiere welche die Freiheit benötigen um sozial zusammen zu leben und zu überleben. Eigentlich wie der Mensch die Freiheit benötigt um zu überleben. ich hoffe es denken mehr Hühnerhalter so wie ich, um der staatlich verordnete Tierquälerei entgegen zu treten.

  6. #6
    Avatar von Vamperl
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    Jaja, das ging glaube ich an uns Unermüdliche - aber es gibt so Themen und INterna, die müssen nicht unbedingt im Vorfeld öffentlich gemacht werden ;-)

  7. #7
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    OK es ist Deine Entscheidung Du handelst nach Deinem Gewissen. Wir sind dann für Dich da, wenn Du Hilfe brauchst. Denn dann bist du derjenige der als Kläger auftreten kann. Ich kann allerdings nicht dafür garantieren, dass dann das Geld nicht schon in andere Richtungen gegangen ist, dennoch wir haben jetzt viel knowhow Dich zu unterstützen.

  8. #8
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    Tatsächlich das lieber per mail.

  9. #9
    Avatar von Crazynaddl
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    Leider erfülle ich nicht eine einzige Anforderung.
    Denn ich würde mich als Kläger zur Verfügung stellen. Rückrat, auch für mehrere Jahre, ist vorhanden.

    Hoffentlich findet sich jemand geeignetes!
    LG Nadja
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