Hi,
leider kann ich diese dubiose Verordnung nicht online finden, evtl. könnte jemand mit einem Link aushelfen? Hat mir meine Frau aus der Zeitung ausgeschnitten....Inhalt sinngemäß:
Zu bestehenden Verordnungen bzgl. der Geflügelpest, kommt nun noch eine Eilmeldung des Bundes hinzu, die bis 20. Mai 2017 gilt.
Betrifft: alle Geflügelhalter (auch Klein- und Hobbyhalter)
Besagt: alle, auch Klein- und Hobbyhalter haben in einem Geflügelregister die Zahl der an einem Werktag (?!?! was ist mit Sonn- und Feiertagen, oder ist das Beamtendeutsch und es sind alle Tage gemeint?!?!?) verendeten Tiere unverzüglich einzutragen.
Zudem: (wie lächerlich ist das eigentlich?!?!) müssen alle Halter ab zehn Stück Geflügel die Gesamtzahl der je Werktag gelegten Eier im Register notieren.
Die Aufzeichnungen sind laut Verordnung drei Jahre aufzubewahren.
Wenn 1. April wäre, würde ich lachen. Geht's eigentlich noch?? Da kann doch nur irgendeine fu**ing Lobby dahinterstecken, die uns alle für total blöd verkaufen und ermitteln will, wieviele Eier sie durch private Haltung nicht im Laden verkaufen. Oder was? *LoL*
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