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Thema: Bestandsbuch-Führung

  1. #21
    die Glückliche
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    ehem..Ab welchem Zeitraum, Datum, Jahr, muss denn das Bestandsbuch zurückverfolgbar sein?

    Ab der Aufsallpflicht? Im November? Oder ab zB. 1982, bei beginn der Hühnerhaltung? ( nur als Beispiel),Kann mir das bitte Jemand sagen?.

    Denn dann muss ich natürlich gucken, ob in den alten Kartons am Speicher, bei den Dokumenten, die besagten zB.- Bestandsbücher von 1982-2010 noch vorhanden sind.

    Oder reicht zB. die letzten 5 Jahre?.

    Oder wie gefragt, ab: November 2016?,

    Oh bitte, sagt es mir Jemand.
    Wer in Zukunft sein Bier in meinen Kühlschrank stellt, wird verpflichtet, mir eines davon abzugeben.

  2. #22
    Avatar von elja
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    so viel mich erinnere, die letzten drei Jahre - in Bayern.

    ok, von Stefanie hast Du es jetzt genau. Es gilt so in ganz D.
    Sei Wachsam von Reinhard Mey
    ... Der Minister nimmt flüsternd den Bischof beim Arm:
    „Halt' du sie dumm, ich halt' sie arm!“ ...

  3. #23
    Avatar von Stefanie
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    Die letzten drei Jahre solltest Du nachweisen können:

    Geflügelpest-Verordnung, §2:

    (2) Wer Geflügel hält, hat ein Register nach Satz 2 zu führen. In das Register sind unverzüglich einzutragen: 1.im Falle des Zugangs von Geflügel Name und Anschrift des Transportunternehmens und des bisherigen Tierhalters, Datum des Zugangs sowie Art des Geflügels,
    2.im Falle des Abgangs von Geflügel Name und Anschrift des Transportunternehmens und des künftigen Tierhalters, Datum des Abgangs sowie Art des Geflügels,
    3.für den Fall, dass mehr als 100 Stück Geflügel gehalten werden, je Werktag die Anzahl der verendeten Tiere,
    4.für den Fall, dass mehr als 1 000 Stück Geflügel gehalten werden, je Werktag zusätzlich die Gesamtzahl der gelegten Eier jedes Bestandes,
    5.im Falle der Abgabe von Geflügel auf einer Geflügelausstellung oder einer Veranstaltung ähnlicher Art zusätzlich a)die Anzahl und
    b)die Kennzeichnung
    des Geflügels.

    ........................

    (4) Das Register nach Absatz 2 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 3, und die Aufzeichnungen nach Absatz 3 Satz 1 sind von demjenigen, der zur Führung des Registers oder zur Vornahme der Aufzeichnungen verpflichtet ist, drei Jahre lang aufzubewahren. Die Frist beginnt mit Ablauf des 31. Dezember desjenigen Jahres, in dem die letzte Eintragung vorgenommen worden ist. Das Register und die Aufzeichnungen sind der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.
    Herzlichst, Stefanie
    1,11: Barne-Bärte, Welsumer, Welsumer-Mix, Araucana-Mix, Bielefelder, Maran+, Vorwerk, Araucana, Z-Welsumer
    Es gibt kein Verbot für alte Weiber, auf Bäume zu klettern. Astrid Lindgren

  4. #24
    die Glückliche
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    oh, ich danke euch! Dann muss ich also nicht auf den Speicher und in staubigen Kartons wühlen.

    .Nur die letzten drei Jahre! ...Ach , wie erleichtert ich bin..
    Wer in Zukunft sein Bier in meinen Kühlschrank stellt, wird verpflichtet, mir eines davon abzugeben.

  5. #25
    Erbsenzähler Avatar von eierdieb65
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    Herrlich!

    Zum Eigenverbrauch geschlachtete Tiere: Sind die jetzt werktags verendet?, Mein linker Fuß war das Transportunternehmen?

    Dieses Bestandsbuch ist für die Industrie geschrieben und für Privat/Kleinsthalter nicht anwendbar.
    Wir schlachten nämlich auch am Sonntag. Diesen "Abgang" könnte ich aber nirgendwo verzeichnen.

    lg
    Willi

  6. #26
    Avatar von Stefanie
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    Zitat Zitat von eierdieb65 Beitrag anzeigen
    Dieses Bestandsbuch ist für die Industrie geschrieben und für Privat/Kleinsthalter nicht anwendbar.
    Wir schlachten nämlich auch am Sonntag. Diesen "Abgang" könnte ich aber nirgendwo verzeichnen.

    lg
    Willi
    Ja, Willi, das habe ich auch schon gedacht. Aber es hat natürlich auch den Vorteil, dass Du Tiere, die am Sonntag an Vogelgrippe gestorben sind, nicht eintragen musst. Und die sterben an Vogelgrippe ja bei Privathaltern - wenn dort überhaupt welche daran sterben - allermeistens sonntags, oder?
    Herzlichst, Stefanie
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  7. #27
    Erbsenzähler Avatar von eierdieb65
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    Bei mir "verendete" erst 1 Huhn.
    Die Anderen habe ich geschlachtet.
    Warum ich nicht bemerkte, dass dieses Huhn "krank" wäre, weiß ich bis heute nicht.
    Bisher war "ALT" ja keine Krankheit. Und "verendet" ist sie auch nicht. Sie ist einfach gestorben. (Hybride mit 6 Jahren auf dem Buckel.)

    lg
    Willi

  8. #28
    Avatar von Stefanie
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    Zitat Zitat von eierdieb65 Beitrag anzeigen
    Bei mir "verendete" erst 1 Huhn.
    Die Anderen habe ich geschlachtet.
    Warum ich nicht bemerkte, dass dieses Huhn "krank" wäre, weiß ich bis heute nicht.
    Bisher war "ALT" ja keine Krankheit. Und "verendet" ist sie auch nicht. Sie ist einfach gestorben. (Hybride mit 6 Jahren auf dem Buckel.)

    lg
    Willi

    Du meinst das nur, mit dem Alter. Hätte man sie untersucht, hätte man bestimmt irgendein H5Nx bei ihr gefunden ......... (Eines natürlichen Todes - wo gibt's denn sowas......)
    Herzlichst, Stefanie
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  9. #29
    Moderator Avatar von Bartzwerg
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    Gemeint ist der Kauf(Zugang), bzw. der Verkauf(Abgang).
    Alles, was bei einem selber verbleibt, braucht nicht aufgeführt zu werden.
    Die Bestandsbuchführung ist kein neu eingeführtes Thema, die Pflicht zur Führung besteht schon einige Jahre.
    Neu ist allerdings die Legeliste und auch das Eintragen der verendeten (nicht geschlachteten) Tiere.

    Gruß
    Bartzwerg

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