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Stallpflicht bringt „Ablaufdatum“ für Freilandeier
Mit der am Dienstag verordneten bundesweiten Stallpflicht für Geflügel bekommt auch die Freilandei-Zertifizierung ein Ablaufdatum. Laut den EU-Vermarktungsnormen für Eier ist nach zwölf Wochen Ausgehverbot Schluss mit der Bezeichnung „Freiland“.
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Einige Geflügelhalter protestierten vor elf Jahren gegen die Stallpflicht und unterstützten das deutsche Aktionsbündnis „Freiheit für Geflügel“ bzw. widersetzten sich der Maßnahme gar.
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