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Thema: @Baden-Württemberger: Stallpflicht, 17.11.2016

  1. #31
    Avatar von Vamperl
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    Zitat Zitat von Hobbyhuhn2013 Beitrag anzeigen
    in welcher Form ich einen Auslauf gestalten müsste, damit die Hühner auch während der Einstallungspflicht draußen sein könnten...
    Abr das steht doch in der von mir verlinkten Verordnung. Und in allen anderen Geflügelpestverordnungen. Mal davon ab, dass wir ja deswegen den etre Thread haben.

  2. #32
    Avatar von Vamperl
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    Zitat Zitat von Klara55 Beitrag anzeigen
    Hey,
    im Radio,auf Bremen1,
    Bremen liegt, soweit ich weiß, gar nicht in Baden-Württemberg. Oder habe ich was verpasst?

  3. #33

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    @ Hobbyhuhn und Vamperl, danke euch für die Antwort

  4. #34
    Avatar von Gwendolina
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    Zitat Zitat von Hobbyhuhn2013 Beitrag anzeigen
    Du musst Deine Tiere per Tierhalterantrag beim Vet.-Amt anmelden, egal, ob 1 oder 1000 Tiere.

    Das mit der Tierseuchenkasse ist eine andere Baustelle: da gelten nur Bestände ab 50 Tieren als meldepflichtig!!

    Habe ich auf Nachfrage vergangene Woche so beim Vet.-Amt in Erfahrung gebracht, ist also aktuell gültiges Verfahren.

    Edit: oh, hat sich überschnitten!

    bei der Tierseuchenkasse sind alle Tiere zu melden, egal wie viele. Beitragpflichtig erst ab 50 Tiere!
    Liebe Grüße von Gwendolina

  5. #35

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    SORRY,BaWü...

  6. #36

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  7. #37
    Avatar von Vamperl
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    Zitat Zitat von Gwendolina Beitrag anzeigen
    bei der Tierseuchenkasse sind alle Tiere zu melden, egal wie viele. Beitragpflichtig erst ab 50 Tiere!
    So, liebe Leute, es wäre mir ECHT EIN ANLIEGEN; wenn Ihr euch hier auf BADEN-WÜRTTEMBERG, so, wie es im TITEL steht, beschränkt!
    Und bitte postet nur Auskünfte, von denen Ihr um die Richtigkeit wisst!

    ANMELDUNG TIERSEUCHENKASSE IN BADEN-WÜRTTEMBERG:
    HÜHNER ab 50 Stück! (Quelle: http://www.tsk-bw.de/Melde_Beitragsp...uss_melden.php)

  8. #38
    Avatar von Gwendolina
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    Sorry, aber ich habe glatt übersehen, dass es um BW geht. Ich bin in Bayern und da gilt, was ich geschrieben habe
    Liebe Grüße von Gwendolina

  9. #39

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    also ich habe das gefunden
    Ausgenommen von der Meldepflicht sind:

    • Tierbesitzer mit bis zu 49 Stück Hühner und/oder Truthühner, die nur diese und keine anderen beitragspflichtigen Tiere halten, sind weder melde- noch beitragspflichtig.


    das steht auf der seite der
    Tierseuchenkasse Baden-Württemberg

  10. #40
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    Liebe Baden-Württemberger,

    von den gut 220 bundesweit durch das FLI nachgewiesenen H5N8-Fällen kommen knapp 150 aus Baden-Württemberg. Natürlich-wie auch in Bayern-ist überhaupt kein Hausgeflügel betroffen.

    Regt Euch doch bitte bei den zuständigen Behörden auf! Wäre das Virus wirklich gefährlich, hätten Eure Hühner schon dutzendweise-achwas, zehntausendfach-tot umkippen müssen. Schreibt Leserbriefe, löchert Eure Abgeordneten (hat jeder von Euch), Kreisräte, was auch immer Ihr habt. DANKE!
    Geändert von Hanne (19.11.2016 um 20:19 Uhr)

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