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Thema: @Baden-Württemberger: Stallpflicht, 17.11.2016

  1. #111
    Avatar von Susanne
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    ich glaube in diesem Fall tatsächlich nicht, dass er gelogen hat- denn bei mir sind diese Voraussetzungen ja alle gegeben. Es ging ihm mehr darum, dass er von seinen Kontrollen sonst berichtet hat und dass dort häufig diese Voraussetzungen nicht anzutreffen seien und das dann nicht tierschutzwürdig sei. Vor Vogelgrippe gab es wohl eher Kontrollen, wenn sich Leute wegen Hühnerhaltern beschwert haben und deswegen das Veterinäramt ausrücken musste.
    Vielleicht (das glaube ich fest) gibt es auch in diesem Bereich keine speziellen Vorgaben für Hobbyhalter, dann gilt ja immer der Grundsatz, dass entsprechende vorhandene Vorschriften anzuwenden sind.

  2. #112

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    Badische Neueste Nachrichten | Acher- und Bühler Bote | ORTENAUKREIS | 08.12.2016 Vogelgrippe nähert sich der Ortenau*

    STALLPFLICHT für Geflügel gilt seit Mitte November in ganz Baden-Württemberg. In der Ortenau sind mehr als 2 000 Zuchtbetriebe davon betroffen.
    Offenburg (slr). Die Vogelgrippe H5N8 breitet sich weiter aus im Land und rückt näher an die Ortenau. Wie das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz jetzt bekannt gab, wurde in Weisweil im Landkreis Emmendingen jetzt ein erster Fall bestätigt. Bei dem toten Tier handelt es sich um eine Reiherente.
    In der Ortenau ist laut Kreissprecher Kai Hockenjos aktuell kein Fall bekannt: „Dennoch hat das Veterinäramt das Risiko im Blick.“ Unabhängig von den aktuellen Fällen im Nachbar-Landkreis sowie am Bodensee laufe im Ortenaukreis schon länger ein Monitoring. Veterinäramtschef Jan Loewer und sein Team hätten die vom Ministerium empfohlenen Schutzmaßnahmen geprüft und in der Ortenau über eine Allgemeinverfügung entsprechend umgesetzt. Durch die von Minister Hauk im November angeordnete landesweite Stallpflicht und die strengen Biosicherheitsmaßnahmen sind, wie auch das Ministerium mitteilt, vor Ort bereits alle notwendigen Maßnahmen eingeleitet.
    Insgesamt sind dem Landratsamt laut Hockenjos 2 360 Geflügel haltende Betriebe in der Ortenau bekannt. Die meisten davon seien Klein- oder Kleinsthaltungen, bei denen die Hühner im dörflichen Umfeld in Auslauf gehalten würden. Die Stallpflicht bringt für Halter laut Minister Hauk „in manchen Fällen erhebliche Unannehmlichkeiten mit sich“. Zwar hätten kommerzielle Legehennen-Freilandhaltungen wenig Probleme, da sie über große Stallgebäude verfügten, in denen sie die Tiere aufstallen könnten. Problematischer könne es es bei den typischen Kleinhaltungen werden, weil das klassische Hühnerhaus lediglich für den Aufenthalt über Nacht konzipiert sei. Oft komme es daher bei Geflügel, das an Auslauf gewöhnt ist, durch das dauerhafte Aufstallen zu Unruhe. Auch legten die Tiere häufig weniger Eier. Nicht zuletzt müssten geeignete, provisorische Aufstallungseinrichtungen auch erst geschaffen werden. Diese müssen laut der Allgemeinverfügung des Landratsamtes eine überstehende und nach oben gegen Einträge gesicherte dichte Abdeckung haben und zudem eine Seitenbegrenzung gegen das Eindringen von Wildvögeln.
    Geändert von maticado (08.12.2016 um 09:01 Uhr)
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    Gruß Hans

  3. #113

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    Stimmt, das steht da, aber:
    Es gilt nur für: Diese Verordnung gilt für das Halten von Nutztieren zu Erwerbszwecken.
    ....und da der Hobbyhalter davon nicht leben kann, gilt dieses Gesetz nur für gewerbliche Halter, also die wenigsten hier.

  4. #114
    Avatar von Vamperl
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    Brauche Medienunterstützung im Kreis TÜ/ RT- bitte evtl. bekannte Schwaben fragen oder selbst melden

  5. #115
    Avatar von Hobbyhuhn2013
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    Zitat Zitat von Quaki Beitrag anzeigen
    Stimmt, das steht da, aber:
    Es gilt nur für: Diese Verordnung gilt für das Halten von Nutztieren zu Erwerbszwecken.
    ....und da der Hobbyhalter davon nicht leben kann, gilt dieses Gesetz nur für gewerbliche Halter, also die wenigsten hier.
    Richtig, und damit ist bereits nach §1 Abs.1 TierSchNutztV der Anwendungsbereich dieses Gesetzes erst gar nicht eröffnet - bin Juristin, und was der Vet. erzählt hat, ist entweder gefährliches Halbwissen oder glatte Lüge: in jedem Falle aber falsch!

    Und dass entsprechende Vorschriften anzuwenden sind, kann so nicht einfach abgeleitet werden - sonst wäre eine prinzipielle Vorgabe eines Anwendungsbereiches ja obsolet. Immerhin gilt im weiteren Sinne noch der Grundsatz "nulla poena sine lege" (Keine Strafe ohne Gesetz, eigentlich ein Grundsatz aus dem Strafrecht) und daraus folgt auch, dass Gesetze und Verordnungen anderer Rechtsgebiete hinreichend bestimmt sein müssen.
    Geändert von Hobbyhuhn2013 (15.12.2016 um 15:06 Uhr)
    LG, Hobbyhuhn 1,1,1/2 Homo Sapiens; 0,2 Felis sylvestris catus; 2, 18 +x Hühner versch. Rassen

  6. #116
    Avatar von Vamperl
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    Liebe Baden-Württemberger,
    kann bitte jemand von Euch sich die Zeit nehmen, die heute veröffentlichte Seite (Minister Hauk) durchzulesen?*

    Es geht darum, dass die nachfolgenden Verbände

    *Landestierschutzverband Baden-Württemberg e. V.
    *Menschen für Tierrechte - Tierversuchsgegner Baden-Württemberg e. V.
    *Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V., Geschäftsstelle Baden-Württemberg

    verstärkt KLagerecht bekommen sollen.... evtl. ein erster Schritt, wenn wir von denen eien gewinnen können?

    https://www.baden-wuerttemberg.de/de...rganisationen/

  7. #117
    Avatar von Vamperl
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    Es ergeht die Bitte an alle, die bereit sind, an nachfolgende Adressen eine Mail zu schreiben, in der sie deutlich machen, was sie von der Stallpflicht und deren möglicher Verlängerung in Baden-Württemberg halten. Der Hintergrund: ein in unserer Sache aktiver Biologe hat eine Präsentation zum Thema an BWs Ministerpräsidenten, den Landwirtschaftsminister und andere gesandt. Um die Publikumsrelevanz hierzu zu demonstrieren, kann etwas Schub durch Fanpost nicht schaden.

    isabel.kling@mlr.bwl.de
    andreas.schwarz@gruene.landtag-bw.de
    stefanie.schorn@cdu.landtag-bw.de

  8. #118

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    erledigt

  9. #119
    Avatar von Susanne
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    Habe heute mir Dr. Götz gesprochen, dieser hat nächste Woche zusammen mit Leuten von den Geflügelzuchtvereinen einen Termin im Ministerium. Es geht um die wohl absehbare Verlängerung der Stallpflicht. Er bat mich, möglichst viel Leute zu finden, die ihrem Landtagsabgeordneten eine Mail schreiben und darum bitten, dass die Stallpflicht am 31.1. endet, je mehr Mail ankommen, desto eher wird nächste Woche was erreicht werden. Bitte macht das, ich werde gleich mal loslegen!

    Grüße
    Susanne

  10. #120
    Avatar von Hobbyhuhn2013
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    Mache ich!
    LG, Hobbyhuhn 1,1,1/2 Homo Sapiens; 0,2 Felis sylvestris catus; 2, 18 +x Hühner versch. Rassen

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