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Thema: Desinfektionsmittel für Wanne am Stalleingang

  1. #101
    Avatar von misfit
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    Ich habe bei Amazon eine Flasche Schopf Stalldes gekauft. Steht auf der Liste und ist zugelassen, dass kommt in eine übergroße flache Vorratsdose von Rubbermaid, die hier noch rumliegt. Da passen meine kleinen Gummistiefel rein. Hat auch einen luftdicht schließenden Deckel mit Gummidichtung. Vier Schwämme dazu und fertig.
    Zusätzlich gibt es noch Einmal-Schuhüberzieher. Den Stall muss ich nur zum Reinigen betreten. Futter und Wasser steht so dicht an der Tür, dass ich das von der Tür aus, also quasi von draußen, erledigen kann. D.h. Desinfektion und Einmalschuhe werden kaum genutzt. Aber es ist da und gut.

  2. #102
    Avatar von lakimeier
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    Ich habe vom zuständigen Veterinäramt eine Liste der zugelassenen Präperate zur Desinfektion bekommen, schlappe 15 Seiten, immerhin alphabetisch.
    Ich wähle grade aus, heute schon Gummistiefel gekauft. Irrsinn das alles
    1,5 Mixhühner, 1,2 Zwergputen, 0,1 Bracco

  3. #103

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    Da bin ich mal wieder Quertreiber. Ich hab meinen Stall dicht, dass nix reinkommt und gut...

  4. #104
    Avatar von Olle Ziege
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    Habe heute mit meinem zuständigen Amtsveterinär telefoniert. Für ihn ist es ausreichend, wenn ich extra "Hühnerschuhe" habe, die ich eben nicht sonstwo in der Weltgeschichte trage. Die darf ich mir auch schon am Haus anziehen und damit durch den Garten zu meinen Hühnern laufen. Desinfizieren muss ich da nichts.
    0.1 Zwerg-Barnevelder, 0.1 Seidenhuhn, 0.2 Zwerg-Australorps, 0.2 Zwerg-New Hampshire, 0.1 Mix

  5. #105

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    Zitat Zitat von Olle Ziege Beitrag anzeigen
    Habe heute mit meinem zuständigen Amtsveterinär telefoniert. Für ihn ist es ausreichend, wenn ich extra "Hühnerschuhe" habe, die ich eben nicht sonstwo in der Weltgeschichte trage. Die darf ich mir auch schon am Haus anziehen und damit durch den Garten zu meinen Hühnern laufen. Desinfizieren muss ich da nichts.
    Das ist auch grundsätzlich logisch nachvollziehbar- ich müsste vielleicht auch mal fragen..


  6. #106
    Avatar von Sanne
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    Zitat Zitat von Olle Ziege Beitrag anzeigen
    Habe heute mit meinem zuständigen Amtsveterinär telefoniert. Für ihn ist es ausreichend, wenn ich extra "Hühnerschuhe" habe, die ich eben nicht sonstwo in der Weltgeschichte trage. Die darf ich mir auch schon am Haus anziehen und damit durch den Garten zu meinen Hühnern laufen. Desinfizieren muss ich da nichts.
    Klasse !!!
    Äußerst sinnvoll.
    Endlich mal eine nicht realitätsferne Ansage.
    Da muss ich doch gleich morgen auch mal telefonieren.

    LG
    Susanne

  7. #107
    Gast
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    Merkblatt
    Für Halter von Geflügel in Klein- und Kleinstbeständen
    (auch für Liebhaber- und Hobbyhaltungen)
    Jeder Geflügelhalter hat:
    1. Aufzeichnungen zu führen über:
    a. Zugänge (Käufe, auch Geschenke)
    Datum des Zugangs
    Geflügelart,
    Name und Anschrift des Transporteurs
    Name und Anschrift des Vorbesitzers
    b. Abgänge (Verkäufe, auch Verschenken)
    Datum des Abgangs
    Geflügelart
    Name und Anschrift des Transporteurs
    Name und Anschrift des Folgebesitzers
    c. Anzahl der werktäglichen Verluste (Todesfälle)
    2. Früherkennung:
    a. Verenden 3 % der Tiere innerhalb von 24 h in Betrieben bis 100 Tiere oder
    b. verenden 2 % der Tiere innerhalb von 24 h in Betrieben mit mehr als 100 Tieren oder
    c. kommt es zu einem erheblichen Verlust der Legeleistung
    ist unverzüglich der Hoftierarzt zur Abklärung oder das zuständige Veterinäramt zu informieren.
    3. Jeder Geflügelhalter mit 10 bis zu 1000 Tieren hat über die Gesamtzahl der täglich gelegten Eier Aufzeichnungen zu führen.
    4. Jeder Geflügelhalter hat:
    a. die Stallein- und -ausgänge gegen unbefugten Zutritt zu sichern.
    b. Betriebsfremde Personen dürfen nur mit betriebseigener Stallkleidung (z. B. Gummistiefel und langer Kittel) oder Einmalkleidung (u. a. im Landhandel erhältlich; z. B. Overall) in den Tierbestand gelassen werden. Diese Schutzkleidung ist nach Nutzung am Betrieb zu belassen, zu kochen, bzw. Einmalkleidung unschädlich zu beseitigen (Restmüll).
    c. Sowohl die Hände des Tierbesitzers als auch betriebsfremder Personen müssen nach dem Stallbesuch gewaschen werden.
    d. Stiefel müssen gereinigt und desinfiziert (Desinfektionsmittel im Landhandel erhältlich) werden. Wenn ein Vorraum zum Stall vorhanden ist, besser Stiefel hier belassen.
    5. Verbote:
    a. Das Tränken von Geflügel mit Oberflächenwasser (z. B. Bachwasser) ist verboten, da Erreger von Wildvögeln eingetragen werden können.
    6. Gebote:
    a. Futter und Einstreu ist so zu lagern, dass Wildvögel keinen Zugang haben.
    b. Futterstellen für Geflügel sind so zu platzieren, dass Wildvögel keinen Zugang haben.
    Diese Vorgaben sind zum besseren Verständnis in dieser Art formuliert und stützen sich auf folgende Verordnungen:
     Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest
     Verordnung über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelbeständen

  8. #108
    Avatar von Sanne
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    Hanne,da muss ich Dir Recht geben.
    Das alles befolge ich,wenn auch murrend.
    Doch ich dachte,das mit den Schuhen wäre eine sehr gute Idee,Grundvoraussetzung wäre natürlich das OK vom Amtsvet.

    LG
    Susanne

  9. #109

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    @Hanne
    Es ist schon kurios, denn in meinem Anschreiben zur Verfahrensweise innerhalb des Sperrgebietes ist von Schutzkleidung gar keine Rede- da nur von dem Desinfektionsbecken.


  10. #110
    Gast
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    Hallo Susanne,

    es ging mir mehr um den...
    NACHHER Hände waschen? Saubere Klamotten braucht nur der Besuch? Ich dachte, wir sollen unsere gefiederten Freunde schützen! Also wenn ich jetzt mit schw..dreckigen Pfoten und Klamotten im Stall rumräume ist das super, Hauptsache die Schuhe sind sauber? Offizielle Anweisungen halt.

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