Thema: Wieder Vogelgrippe??

  1. #12281

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    News aus Regensburg:

    Den betroffenen Tierhalter hat's ordentlich erwischt:

    (...)Bußgeldverfahren gegen betroffenen Geflügelhalter aus Lappersdorf eingeleitet
    Der Hobbyzüchter, in dessen Bestand der erste Fall von Geflügelpest im Landkreis Regensburg aufgetreten ist, hatte sein Wassergeflügel (Enten, Gänse und Schwäne) entgegen der Aufstallpflicht nicht im Stall gehalten. Dadurch kam es mit hoher Wahrscheinlichkeit durch Kontakt mit Wildvögeln zu einem Viruseintrag in den Bestand des Züchters. Das Landratsamt hat daher ein Bußgelderfahren gegen den betroffenen Geflügelhalter eingeleitet. Jedoch erst, wenn festgestellt werden kann, welches Ausmaß die Verbreitung des Virus genommen haben wird, kann die Ordnungswidrigkeit verbeschieden werden. Ein vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoß gegen die Aufstallungsanordnung kann mit einer Geldbuße bis zu dreißigtausend Euro geahndet werden. Der Bestand des Geflügelhalters wurde bereits nach Bekanntwerden des Verdachts gesperrt. Bereits am Freitagabend wurden die 34 Hühner, Enten, Gänse und Schwäne gemäß Geflügelpestverordnung gekeult.

    (...)

    Das kann ganz anders zu einer Beprobung gekommen sein, als durch die Anzeige eines verendeten Tieres durch den Halter....

    https://www.landkreis-regensburg.de/...e-4a95a6fbb049

    runter scrollen! Da findet ihr die Restriktionszonen und die Allgemeinverfügungen für Pentling und Pettendorf.

    VG
    Petra Maria

  2. #12282

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    So, jetzt haben wir den Salat, Beobachtungsgebiet. Knapp vorbei am Sperrgebiet.
    Die Allgemeinverfügung incl. Artikel stehen auf der Website des LK.
    Anscheinend waren die Tiere nicht eingesperrt.
    Könnte Bitte mal jemand den lieben Amtsveterinär auf die Ausnahmeregelung hinweisen, der schreibt, alle Tiere müssen sofort gekeult werden. Habe ihn eigentlich als vernünftigen Menschen auf dem Radar gehabt.
    www.landkreis-regensburg.de

    LG Sabine

    PetraMarie War schneller
    Geändert von Poldi (30.01.2017 um 17:33 Uhr)
    2,14 Orpington blaugesäumt, 0,1Lachshuhn, 0,2 Maran, 0,1Araucana

  3. #12283
    Avatar von Susanne
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    Zitat Zitat von Tanny Beitrag anzeigen
    http://www.focus.de/regional/schlesw...d_6564193.html

    vier pfoten hat sich geäussert

    http://www.dnn.de/Dresden/Lokales/Im...-um-die-Voegel
    im Zoo schwächt die lange Aufstallpflicht die Tiere
    Vier Pfoten fordert eine Impfmöglichkeit. Dies wäre für mich eine super Lösung (sicherlich nicht für alle)- als reine Halterin ohne Verkauf von Hühnern hätte ich die Möglichkeit, meine Tiere zu schützen und sie dann auch immer draußen zu lassen. Ich hatte leider schon 2006 versucht, diese Möglichkeit zu nutzen, wollte dazu die Umwidmung meiner Tiere in Zootiere (bei denen ist es nämlich erlaubt), aber dies blieb mir verwehrt. Natürlich sind so Halter wie ich (ohne Verkauf bzw. Abgabe von Tieren) nicht so häufig, aber ich verstehe noch immer nicht, warum man für diese diese Möglichkeit nicht öffnet. Wenn da jemand irgend eine Chance sehen würde, so was mal einzuklagen- da wäre ich sofort mit finanzieller Unterstützung dabei und ich bin sicher, es würden sich auch noch andere finden.

  4. #12284

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    Landesweite Stallpflicht in Thüringen. Da in Zeulenroda in einen privaten Bestand alle Tiere wegen Vogelgrippe gestorben sind.

  5. #12285
    Avatar von yrwelcome
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    Telefonatmit dem Landrat von Miesbach heute

    Die Stallpflicht, generell in Bayern, gilt mal erst bis Mitte Mai.

    herzlichen Glückwunsch

    besonders vor der Aussage

    Auf eines wies Herr Lachmann (NABU) noch besonders hin.
    diejenigen, die sich mit der neuen Risikobewertung auseinandergesetzt haben, wissen das natürlich längst:
    eine generelle Stallpflicht auch ausserhalb von Risikogebieten hält das FLI für unnötig.
    Die zuständigen Minister schössen da "ein wenig" über das Ziel hinaus.
    Ich habe keine Hoffnung mehr für die Zukunft unseres Volkes, wenn sie von der leichtfertigen Jugend von heute abhängig sein soll. Denn diese Jugend ist ohne Zweifel unerträglich, rücksichtslos und altklug. Hesiod ca 700 v Chr.

  6. #12286
    Avatar von wolff56
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    Zitat Zitat von Tanny Beitrag anzeigen

    Interessant und sinnvoll.


    Ich habe den Artikel wie folgt kommentiert(mal sehen ob focus den Kommentar freischaltet):

    Real betrachtet gibt es keine unüberwindbaren Gründe mit der Geflügelpest nicht genau so zu verfahren wie mit der mindestens ebenso ansteckenden Newcastle-Krankheit.

    Die Übertragungswege, die möglichen Maßnahmen zur Bekämpfung und Vorbeugung sind bei der Newcastle-Krankheit fast Deckungsgleich mit den real notwendigen Erfordernissen zur Geflügelpest.

    Vor Jahrzehnten waren Deutschlands Geflügelbestände weitgehend durchseucht mit der Newcastle-Krankheit.

    In Deutschland schreibt die Geflügelpest-Verordnung aus diesen Erfahrungen eine regelmäßige Impfung gegen die Newcastle-Krankheit für jeden Hühner- und Truthühnerbestand vor.

    Dies gilt auch für Privatleute, die nur wenige Hühner halten. Die Impfung erfolgt in der Regel über das Trinkwasser.

    Obwohl die Newcastle-Krankheit nicht weniger gefährlich ist wie die Geflügelpest haben wir Newcastle aus Seuchenschutzsicht heute im Griff.

    Es ist an der Zeit den Impferfolg bei Newcastle endlich auf die Geflügelpest auszudehnen!

    Bernd Wolff

    Zusatzkommentar:

    Massengeflügelpest_1 Kopiea.jpg
    "Wissenschaftler bemühen sich oft, das Unmögliche möglich zu machen. Politiker bemühen sich dagegen oft, das Mögliche unmöglich zu machen."

  7. #12287
    Hühnerbaron Avatar von Nemissimo
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    Zitat Zitat von Warnehof Beitrag anzeigen
    Offiziel heißt es, ohne Aufstallung wäre es viel schlimmer gekommen. Das Gegenteil können wir nur vermuten, aber nicht beweisen. Da keiner die wirtklichen Wege der Viren kennt, bleibt es da bei Vermutungen, was ich für sehr unbefriedigend halte.
    Man könnte ja mal experimentieren (Wissenschaft sollte immer auch empirische Anteile haben): Stallpflicht nur für Bestände mit mehr als z.B. 10, 20 oder 30 Tieren. Von mir aus auch wirklich klein anfangen. Dann sehen, wie es sich entwickelt und evtl. Jahr für die Grenze für Ausnahmen von der Stallpflicht anheben und vergleichen. Vorfälle sorgfältig kartieren und weitere Kriterien (Transporte, klimatische Verhältnisses des Jahres etc.) in Korrelation setzen. Nicht nur auf Antikörper testen, sondern genauer hinsehen. - Wann hätte man bessere Chancen zu experimentieren, als wenn ein Virus mal nicht für den Menschen gefährlich ist wie in dieser Saison?
    --
    1,2 Zwerg-Rhodeländer (darunter ein Huhn unbestimmten/unklaren Geschlechts), 0,1 Zwerg-Barnevelder, 0,2 Zwerg-Marans, 0,1 Zwerg-Welsumer

  8. #12288
    Avatar von nero2010
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    OTE=yrwelcome;1503944]Telefonatmit dem Landrat von Miesbach heute

    Die Stallpflicht, generell in Bayern, gilt mal erst bis Mitte Mai.

    herzlichen Glückwunsch

    besonders vor der Aussage

    Auf eines wies Herr Lachmann (NABU) noch besonders hin.
    diejenigen, die sich mit der neuen Risikobewertung auseinandergesetzt haben, wissen das natürlich längst:
    eine generelle Stallpflicht auch ausserhalb von Risikogebieten hält das FLI für unnötig.
    Die zuständigen Minister schössen da "ein wenig" über das Ziel hinaus.
    [/QUOTE]
    Bis 17. 5. in Bayern hieß es von Anfang an !

  9. #12289
    Avatar von ae500fr
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    Zitat Zitat von Barnis Beitrag anzeigen
    Landesweite Stallpflicht in Thüringen. Da in Zeulenroda in einen privaten Bestand alle Tiere wegen Vogelgrippe gestorben sind.
    hallo römhild ist in der nähe von haina
    hast du auch einen link zu zeulenroda oder wenigstens die zeitung wo das drinnen steht
    vielen dank im voraus
    -- we few,we happy few --
    nothings gonna change my world

    gruss aus oberfranken

  10. #12290

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    [QUOTE=Poldi;1503941]So, jetzt haben wir den Salat, Beobachtungsgebiet. Knapp vorbei am Sperrgebiet.
    Die Allgemeinverfügung incl. Artikel stehen auf der Website des LK.
    Anscheinend waren die Tiere nicht eingesperrt.

    Hallo Sabine,

    ich fasse die Formulierung ganz klar als Warnung an alle Tierhalter auf, nur ja nicht gegen
    die Stallpflicht zu verstoßen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der das Vet.-Amt selber auf
    einen Todesfall unter seinen Tieren aufmerksam gemacht hat, nachdem er sich zuvor der
    Aufstallpflicht widersetzt hatte. Jetzt hat er einen Haufen getöteter Tiere und eine Anzeige
    am Hals, die - je nach weiterem Verlauf in der Restriktionszone - extrem üble Auswirkungen
    haben kann. Wenn das nicht abschreckt....Freunde macht man sich mit sowas auch keine.
    Nicht in der Sperrzone....

    Eine glasklare Warnung an alle, würde ich sagen.
    Wer da neulich fragte, welche Konsequenzen es haben würde, die Tiere trotz Stallpflicht ins
    Freie zu lassen: hier könnt ihr es nachlesen.

    Fazit: Man kann gegen Gesetze und Verordnungen kämpfen, wenn man sie für falsch hält.
    Sie zu ignorieren, hat Konsequenzen. Die Zeche zahlen zu allererst die Tiere....

    Ganz ehrlich: ich bin stinksauer auf solche Leute - selbst wenn ich sie hundertmal verstehen
    kann. Die Chance, dass im Sperrgebiet einer beprobt wird, dessen Bestand klinisch völlig unauffällig,
    aber H5-Träger ist (was laut Metti bei Wassergeflügel eher die Regel als die Ausnahme ist), ist hoch. Es werden
    Tiere "vorsorglich" getötet, die ansonsten nie aufgefallen wären. Die Halter werden sich bedanken.

    VG
    Petra Maria

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