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Thema: Wieder Vogelgrippe??

  1. #3821
    Avatar von ae500fr
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    Zitat Zitat von Danie2012 Beitrag anzeigen
    Ok, habe auf Tannys Seite
    https://www.wildvogel-rettung.de/vog...ie-massnahmen/
    gelesen, dass der Chef des FLI sagt, LPAI hat so gut wie jeder Gänsebestand. Hmm, dann müssten doch die Hühner, die mit Gänsen zusammen gehalten werden, ständig krank werden? Ist das denn so? Ich lese hier im Forum nicht, dass es da Auffälligkeiten gibt. In meinem Bekanntenkreis habe ich dies auch noch nicht gehört....
    das hat der mettenleiter gesagt um uns den wind aus den segeln zu nehmen was ich bis jetzt gelesen habe
    geht so jeder der eine ausnahme genehmigung gestellt hat wurde erst informiert das auch eine ablehnung schon 75 euro kostet wenn das nicht zieht wird beprobt mit dem 100 prozentigem ausgang dass h5 festgestellt wird und die
    armen tiere gekeult werden
    gruss aus oberfranken

  2. #3822
    Avatar von Danie2012
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    @ Warnehof: Tja, Niedersachsen ist ein Geflügelland … bevor irgendwas auf die Massentierhaltung zurück fällt, nehmen die doch lieber die Wildvögel … wer immer diese Tiere auch angesteckt hat....

  3. #3823

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    @Danie: Es handelt sich um eine Bundesverordnung. Kommt vom BMEL.
    Herzliche Grüße vom Warnehof
    AI Karte 2023/24 https://www.google.com/maps/d/edit?mid=1B0AKmliEL-YJeoCjS7CeA06rCTReI9w&usp=sharing

  4. #3824
    Avatar von Galla
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    Zitat Zitat von Warnehof Beitrag anzeigen
    BTW: Wie verhält es sich rechtlich, wenn ich als Besitzer, auf meinem Grund, erlaube, dass diese Aktionen, genauso wie Probennahmen, per Video oder Photographie dokumentiert werden? Kann mir das untersagt werden? Frag mal unseren Anwalt.


    Zitat Zitat von wattwuermchen Beitrag anzeigen
    Hatte diesbezüglich schon jemand was geschrieben? Hab mal zurückgeblättert aber nix gefunden
    Zitat Zitat von Galla Beitrag anzeigen
    Vor Ort des Geschehens dürfen nur Berechtigte sein, siehe § 19 Abs.2 Nr.1 Geflügelpest-Verordnung.
    Berechtigte sind die Löffler-Mitarbeiter und Mitarbeiter der Behörde, siehe § 24 TiergesG.

    Momentan dürfen wegen der Biosicherheitsmaßnahmen ja auch keine Betriebsfremde zu den Hühnern.
    Eigenzitat, trifft's aber.

    Dokumentieren darf man, aber es dürfen nur Berechtigte vor Ort sein (bei Keulungen). Nur der Halter selber kann also die Keulung dokumentieren. Ob dieser aber bei solchen Aktionen dazu in der Verfassung ist.....

    Vor der amtlichen Feststellung der Seuche dürfen Fremde auf das Gelände, aufgrund von Biosicherheitsmaßnahmen aber nicht in die Ställe.
    Geändert von Galla (04.12.2016 um 19:24 Uhr)

  5. #3825
    Avatar von Danie2012
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    @ Warnehof: Ok, hatte den letzten Absatz so verstanden, dass es die Meinung der niedersächsischen Landesvertretung war und sich gegen die Kritiker (aus anderen Bundesländern) der Wildvogeltheorie richtete...

  6. #3826
    Überlebenskünstlerin Avatar von Saatkrähe
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    Zitat Zitat von Warnehof Beitrag anzeigen
    Das habe ich gerade auf der Seite der niedersächsischen Landesvertretung in Berlin zum Thema Monitoring gefunden. Erscheinungsdatum Februar 2016.
    Interessant finde ich insbesondere den letzten Absatz.



    https://www.fuer-niedersachsen-in-be...st-monitoring/
    Der letzte Absatz:

    Die wohlmeinenden Kollegen aus anderen Bundesländern wollten trotzdem nicht unkommentiert lassen, dass die Verordnung die Verantwortung für die Verbreitung gefährlicher Krankheiten einseitig den Wildvögeln auflastet. Sie fühlten sich bemüßigt, mittels Entschließungstext klarzustellen, dass auch andere Übertragungswege und Eintragsmittel (=Vektoren) überwacht werden sollten. Also auch Geräte, Fahrzeuge, Mist, an denen Viren kleben könnten, und natürlich auch die Tiere und das Fleisch, das von Ort zu Ort transportiert wird. Das ist nicht falsch, besonders wenn es um Schweinepest und MKS ginge. Es kann aber letztlich nicht erklären, wie die letzten sehr vereinzelt und isoliert entlang der Vogelzuglinien aus heiterem Himmel aufgetretenen Geflügelpestfälle angesteckt wurden.

    Da bleibt mir nur zu sagen: Manche Leute können nunmal nicht weiter denken, als es das Brett vor ihrem Schädel erlaubt. Solche Leute gehören nicht in so eine Position! Da gibts Klügere. Und wenn er das Brett gar nicht hat, ist es noch viel schlimmer. Denn das würde Absicht bedeuten - und sowas gehört bestraft.
    LG, Saatkrähe

    Meine r-Taste hakt - sorry, wenn ich es manchmal übersehe

  7. #3827
    Avatar von Hunnenvolk
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    Zitat Zitat von ae500fr Beitrag anzeigen
    das hat der mettenleiter gesagt um uns den wind aus den segeln zu nehmen was ich bis jetzt gelesen habe
    geht so jeder der eine ausnahme genehmigung gestellt hat wurde erst informiert das auch eine ablehnung schon 75 euro kostet wenn das nicht zieht wird beprobt mit dem 100 prozentigem ausgang dass h5 festgestellt wird und die
    armen tiere gekeult werden
    gruss aus oberfranken
    Und nach der letzten massenmörderischen Aktion wird sich wohl niemand mehr trauen einen Antrag zu stellen.
    www.aktionsbuendnis-vogelfrei.de
    www.wildvogel-rettung.de
    www.rgzv-cimbria.de/h5n8

  8. #3828
    Avatar von Tanny
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    Zitat Zitat von Galla Beitrag anzeigen
    Eigenzitat, trifft's aber.

    Dokumentieren darf man, aber es dürfen nur Berechtigte vor Ort sein (bei Keulungen). Nur der Halter selber kann also die Keulung dokumentieren.

    Vor der amtlichen Feststellung der Seuche dürfen Fremde auf das Gelände, aufgrund von Biosicherheitsmaßnahmen aber nicht in die Ställe.
    Tja, wird schwierig, die Türen beim keulen zu zu machen, wenn es nur ein klitzekleiner Schlafstall ist - und von gegenüber der Stalltür kann wohl kaum jemand was sagen, wenn da einer filmt......

    Vielleicht sollten wir uns alle vorsichtshalber schon mal eine web kamera zulegen, die wir in die Ställe hängen - dann hat man alles live aus nächster Nähe, falls der Supergau eintritt.......

    www.wildvogel-rettung.de = Zahlen, Daten, Fakten zur Vogelgrippe
    www.aktionsbuendnis-vogelfrei.de

  9. #3829
    Avatar von Tanny
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    Zitat Zitat von Hunnenvolk Beitrag anzeigen
    Und nach der letzten massenmörderischen Aktion wird sich wohl niemand mehr trauen einen Antrag zu stellen.
    Ich habe mich sowieso immer gewundert, dass es immer wieder welche hier versuchen wollten. Ich weiss nicht, wie oft ich davor gewarnt habe....genu aus diesen Gründen....

    www.wildvogel-rettung.de = Zahlen, Daten, Fakten zur Vogelgrippe
    www.aktionsbuendnis-vogelfrei.de

  10. #3830
    Avatar von Galla
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    Zitat Zitat von Tanny Beitrag anzeigen
    Tja, wird schwierig, die Türen beim keulen zu zu machen, wenn es nur ein klitzekleiner Schlafstall ist - und von gegenüber der Stalltür kann wohl kaum jemand was sagen, wenn da einer filmt......

    Vielleicht sollten wir uns alle vorsichtshalber schon mal eine web kamera zulegen, die wir in die Ställe hängen - dann hat man alles live aus nächster Nähe, falls der Supergau eintritt.......

    Moment: Bei einer Keulung ist das ganze Gelände/Wohnhaus für Fremde tabu (Sperrbezirk).
    Schließlich setzt die Keulung die amtliche Feststellung der Seuche voraus.

    Vor der Feststellung (also bei der Beprobung) kannst Du die ganze Verwandtschaft mit Smartphone einladen. Die dürfen halt nicht in den Schlafstall bzw. die Voliere.

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