Na sowas. Veterinäramt hat schon geantwortet. Aber sowas von Aufschlussreich!!!
Sehr geehrte Frau Stade,
in Vertretung für meine Kollegin Frau Dr. Lange kann ich Ihnen nur die Auskunft geben, dass die Stallpflicht für Geflügel in ganz Schleswig-Holstein und auch in großen Teilen Deutschland unverändert weiterhin besteht, dies gilt auch für ergänzende Vorschriften zu Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen.
Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Kreises Pinneberg vom 10.11.2016 zur Aufstallungspflicht und zum Verbot von Geflügelausstellungen sowie weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie auf der Homepage des Kreises Pinneberg.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jens Meyer
Kreis Pinneberg
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Kurt-Wagener-Straße 11, 25337 Elmshorn
Tel.: 04121-4502-2217
Fax: 04121-4502-92324
E-Mail: vetamt@kreis-pinneberg.de
Internet: http://www.kreis-pinneberg.de
gleich noch mal geantwortet:
Sehr geehrter Herr Meyer,
danke für die schnelle Rückmeldung.
Ihre Auskunft jedoch beantwortet nicht meine Fragen. Dass die Stallpflicht noch besteht ist mir bekannt, sonst hätte ich nicht geschrieben. Ich wüsste gerne, warum, wenn sie doch offenbar nichts nützt. Und gerne wüsste ich auch, inwieweit die Amtsveterinäre des Kreises über diese Bestimmungen verfügen können und ob sie den Empfehlungen des FLI folge leisten müssen oder ob sie nach eigenem Ermessen handeln können.
Mit freundlichen Grüßen
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