Punkte 1 und 2 sind EU Recht können also nicht national geändert werden. Zumal Punkt 1 beim BDRG sehr unglücklich formuliert ist. Wieviele Veganer haben wir hier im Forum, die ihre Hühnereier nicht essen? Wieviele Ausstellungs(rassegeflügel)züchter essen denn keine von ihren Tieren?
Punkt 3 daran wird im Augenblick in mehreren Bundesländern gearbeitet. Netze sind jedenfalls im Gespräch, nur die Maschenweite könnte hier ein Problem werden und ja, natürlich, der Bundesschmidt und die Niedersachsenwahl. Sentinelhaltung hat den kleinen Haken, dass man hierbei JEDES tote Tier melden und untersuchen lassen muß, auf eigene Kosten selbstverständlich.
Punkt 4 Definiere besondere Einrichtungen -Rassegeflügelzucht. Muß man dafür Mitglied in einem RGZV sein? Ich selber betrachte mich als Erhaltungszüchter und bin unabhängig, sollen dann die BDRG Wunschvorstellungen nicht für mich oder die 3-4 Hennen Halter hier gelten?
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