Ergebnis 1 bis 5 von 5

Thema: Wer darf wo welche Fallen stellen? Ergänzung zur Rechtsprechung.

  1. #1
    Avatar von wolff56
    Registriert seit
    04.01.2015
    Ort
    Nur 12km von Magdeburg
    PLZ
    39175
    Land
    Deutschland/ (Sachsen-Anhalt = Absurdistan)
    Beiträge
    351

    Wer darf wo welche Fallen stellen? Ergänzung zur Rechtsprechung.

    Ich möchte den oben stehenden Beitrag von ***altsteirer*** um einen Hinweis zur Rechtsprechung ergänzen.

    Die Einschätzung wo Fallstricke lauern ist wirklich schwierig. … und Gesetzestexte/Gerichtsurteile haben nicht unbedingt etwas mit gesundem Menschenverstand zu tun.

    http://www.ruebartsch-rechtsanwaelte...schutz_01.pdf.

    Mist, jetzt funktioniert der Link wohl nicht.

    Ersatzvariante:

    https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=fangjagd+bernburg+

    Unter der Überschrift: Raubwildjagd_kontra_Biberschutz - Rechnung ohne Bockert gemacht findet Ihr eine dreiseitig *.pdf zum download.

    Einfach mal lesen was der Link zum Thema hergibt. Ich gehe auch davon aus, dass der in dem Urteil angewendete Rechtsgrundsatz auch für „befriedete Bezirke“ gültig ist und deshalb grade für die Hühnerfreunde mit Grundstück von Interesse ist.

    Persönlich wäre ich froh wenn hier jemand berichten könnte, dass die unsichere rechtliche Situation aus dem Urteil inzwischen bereinigt ist.

    Viele Grüße aus dem Fläming.

    Bernd

    http://www.zwerg-huehner.de
    Geändert von wolff56 (14.05.2016 um 21:38 Uhr)
    "Wissenschaftler bemühen sich oft, das Unmögliche möglich zu machen. Politiker bemühen sich dagegen oft, das Mögliche unmöglich zu machen."

  2. #2
    Avatar von Stefanie
    Registriert seit
    17.09.2014
    Ort
    im Siebengebirge
    PLZ
    536..
    Land
    NRW
    Beiträge
    5.969
    Der link funktioniert leider nicht, er führt zu einer Fehlermeldunng.
    Herzlichst, Stefanie
    1,11: Barne-Bärte, Welsumer, Welsumer-Mix, Araucana-Mix, Bielefelder, Maran+, Vorwerk, Araucana, Z-Welsumer
    Es gibt kein Verbot für alte Weiber, auf Bäume zu klettern. Astrid Lindgren

  3. #3
    Avatar von wolff56
    Registriert seit
    04.01.2015
    Ort
    Nur 12km von Magdeburg
    PLZ
    39175
    Land
    Deutschland/ (Sachsen-Anhalt = Absurdistan)
    Beiträge
    351
    Themenstarter
    Funktioniert der Ersatz-Link?

    Ein Hinweis wäre gut.

    Viele Grüße aus dem Fläming.

    Bernd

    http://www.zwerg-huehner.de
    "Wissenschaftler bemühen sich oft, das Unmögliche möglich zu machen. Politiker bemühen sich dagegen oft, das Mögliche unmöglich zu machen."

  4. #4
    Avatar von Stefanie
    Registriert seit
    17.09.2014
    Ort
    im Siebengebirge
    PLZ
    536..
    Land
    NRW
    Beiträge
    5.969
    Funktioniert!
    Herzlichst, Stefanie
    1,11: Barne-Bärte, Welsumer, Welsumer-Mix, Araucana-Mix, Bielefelder, Maran+, Vorwerk, Araucana, Z-Welsumer
    Es gibt kein Verbot für alte Weiber, auf Bäume zu klettern. Astrid Lindgren

  5. #5
    Gast
    Registriert seit
    13.02.2005
    Beiträge
    11.123
    So funktioniert der Link (ohne Punkt am Schluss)
    http://www.ruebartsch-rechtsanwaelte...rschutz_01.pdf

Ähnliche Themen

  1. Welche Farben könnten fallen?
    Von tan-ja im Forum Züchterecke
    Antworten: 13
    Letzter Beitrag: 23.07.2022, 23:30
  2. Welche LEGEhenne darf leben?
    Von Roksi im Forum Umfragen
    Antworten: 82
    Letzter Beitrag: 23.05.2018, 08:54
  3. Wer darf wo welche Fallen stellen?
    Von ***altsteirer*** im Forum Fuchs du hast das Huhn gestohlen
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 14.05.2016, 07:26
  4. welche vögel fallen für deutschland unter die definition "zugvögel"?
    Von 0815bub im Forum Vogelgrippe (Geflügelpest - Aviäre Influenza)
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 20.10.2005, 13:05

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •