Zitat:
Merkblatt
Registrierung und Pflichten der Betriebe, die Legehennen halten
Seit dem 01. Januar 2004 müssen gem. § 1 Abs. 2 des Legehennenbetriebsregistergesetzes1 alle Betriebe, die mindestens 350 Legehennen halten, und Betriebe, die Eier kennzeichnungspflichtig vermarkten, unter Vergabe einer Kennnummer (Erzeugercode) registriert werden. Von der Kennzeichnungspflicht und damit von der Registrierungspflicht sind nur die Betriebe ausgenommen, die weniger als 350 Legehennen halten und ihre Eier ausschließlich ab Hof oder im Verkauf an der Tür direkt an den Endverbraucher abgeben.
Hinweis: Erzeuger, die ihre Eier auf dem Wochenmarkt vermarkten, unterliegen somit der Registrierungspflicht
Anmerkung: Das gleiche gilt, wenn man Bruteier versendet, auch wenn es sich nur um ein einziges Ei handelt. Wer sich also nicht strafbar machen möchte, registriert sich lieber.
(....)
Geändert von zfranky (01.07.2017 um 15:30 Uhr)
Du solltest Dich mal richtig informieren. ich selbst bin schon einmal dort gewesen. Auch auf der HP dieses Hofes sind Fotos, z. B. hier http://www.vitahof.de/gefluegel/index.php
Zu beachten gilt, dass die Unternehmen nach dem Umsatzsteuergesetz zusammen gefasst werden. Auch wenn der Unternehmer vielleicht einerseits freiberuflich als Ingenieur tätig ist und damit Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erzielt und andererseits noch steuerpflichtig Ladenlokale vermietet und damit Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, sind die Umsätze zu addieren. Dies gilt für die Ermittlung der Grenzen für die Kleinunternehmerschaft, aber auch für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung bzw. Voranmeldungen. Umsatzsteuerlich kann für jeden Unternehmer nur eine Umsatzsteuererklärung abgegeben werden. Ertragsteuerlich ist das anders. Gleichzeitig bedeutet dies auch, dass der Unternehmer sich nur einheitlich entscheiden kann. Entweder für alle Umsätze die Kleinunternehmerschaft oder für alle Umsätze die Regebesteuerung.
Du bist wohl vom Vitahof?
Ein schwieriges Problem hat keine einfache Lösung.
Diesen Schmarrn mag ich hier nicht so stehen lassen. Am Ende glaubt das noch einer. Leute, lasst Euch nicht verunsichern.
Der Vollständigkeit halber mal ein Blick ins Gesetz:
§2 Begriffsbestimmung
Im Sinne dieses Gesetzes sind:
1.
Legehennen:
legereife Hennen der Art Gallus gallus, die für die Erzeugung von Eiern, die nicht für Vermehrungszwecke bestimmt sind, gehalten werden
Allein die Begriffsbestimmung sagt bereits aus, das das von Ashley angeführte Gesetz nur für Eier gilt, die gegessen werden sollen. Vermehrung, und dazu zählen Bruteier, ist ausgenommen.
Und Auszug von der LfL - Bayern:
"
Wer muss sich registrieren lassen?
Die Registrierung ist vorgeschrieben
- bei 350 und mehr Hühnern der Art Gallus gallus (kein anderes Geflügel).
- wenn die erzeugten Eier - unabhängig von der Anzahl der Hühner -auf Wochenmärkten oder an Wiederverkäufer (Bäcker, Metzger, Läden, Händler,...) verkauft/geliefert werden.
Unter 350 Hühnern und ohne die Nutzung der oben beschriebenen Vermarktungswege ist keine Registrierung erforderlich. In diesem Fall ist die Vermarktung jedoch nur ab Hof und direkt an der Haustüre möglich. Wichtig: Eier nicht sortieren.
Eine freiwillige Registrierung ist darüber hinaus jederzeit möglich."
Vermarktung betrifft nur Speiseeier, aber nicht Bruteier.
(Für die Registrierung von Bruteierzeugern gibt es ein eigenes Gesetz und dort ist eine Registrierung erst ab 100 Zuchttieren bzw. 1000 Eiern vorgeschrieben.)
Vielleicht ist Ashley ja vom Vitahof gekauft
Gruß sternenstaub
Wie, nicht sortieren? Ich sortierere ordentlich: Bruteier/Speiseeier/FuttereierUnter 350 Hühnern und ohne die Nutzung der oben beschriebenen Vermarktungswege ist keine Registrierung erforderlich. In diesem Fall ist die Vermarktung jedoch nur ab Hof und direkt an der Haustüre möglich. Wichtig: Eier nicht sortieren.
Eine freiwillige Registrierung ist darüber hinaus jederzeit möglich."
Nee, mal ernstlich! Wie ist das gemeint, nicht sortieren?
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