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Thema: Vitahof aus Sachsen

  1. #51
    Avatar von Sternenvogel
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    Zitat Zitat von fradyc Beitrag anzeigen
    - Abholung Termingebühr


    Ehrlich, habe selten so einen Blödsinn gelesen. Gibt es tatsächlich Verkäufer, die solche "Gebühren" erheben wollen und Kunden, die das ernst nehmen?
    Viele Grüße vom Sternenvogel
    mit Hund, 2 Katzen, 2 Kaninchen und einer bunt gemischten Hühnergruppe

  2. #52

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    Zitat Zitat von majorlo Beitrag anzeigen
    Ich kann zwar zu dem direkten Kauf/Verkauf nix sagen aber alleine wenn man sich deren Homepage anschaut dann ist das doch alles sehr widersprüchlich. Wenn das vitah**.de ist. Wenn nicht dann vergesst alles was ich jetzt schreibe.

    Die schreiben was von Hobbylandwirtschaft und haben aber 14 Hühnerrassen, 3 Schafrassen und Enten und Rinder.
    Außerdem 5 landwirtschaftliche Betriebsnummern, eine Kennnummer nach Legehennenbetriebsgesetz (meines Wissens ab 350 Hennen notwendig).
    Desweiteren sind sie registrierter Futtermittellieferant und zugelassen für Geflügeltransporte.
    Irgendwie pass das doch nicht zusammen.
    Dazu kommt noch ein rechtlich sehr fragwürder Dienstleistungsvertrag über Lohnbrut die als kostenlos beworben wird und dann aber doch offensichtlich mit Küken bezahlt wird.
    Wenn ich eine solch detaillierte Homepage sehe mit für mich sehr fragwürdigen Aussagen/Angaben, dann würde ich niemals dort Küken bestellen.

    Aber um einen Rat zu geben:
    Ich würde denen schriftlich (am besten per Einschreiben) eine angemessene Frist zur Erfüllung setzen (min. 10 Tage, max. 14 Tage). Wenn nach Ablauf der Frist keine Küken geliefert wurden, dann Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle.
    Da Gerichtsstand Sachsen ist geht das auch bequem online.


    Zitat:
    Merkblatt
    Registrierung und Pflichten der Betriebe, die Legehennen halten
    Seit dem 01. Januar 2004 müssen gem. § 1 Abs. 2 des Legehennenbetriebsregistergesetzes1 alle Betriebe, die mindestens 350 Legehennen halten, und Betriebe, die Eier kennzeichnungspflichtig vermarkten, unter Vergabe einer Kennnummer (Erzeugercode) registriert werden. Von der Kennzeichnungspflicht und damit von der Registrierungspflicht sind nur die Betriebe ausgenommen, die weniger als 350 Legehennen halten und ihre Eier ausschließlich ab Hof oder im Verkauf an der Tür direkt an den Endverbraucher abgeben.
    Hinweis: Erzeuger, die ihre Eier auf dem Wochenmarkt vermarkten, unterliegen somit der Registrierungspflicht

    Anmerkung: Das gleiche gilt, wenn man Bruteier versendet, auch wenn es sich nur um ein einziges Ei handelt. Wer sich also nicht strafbar machen möchte, registriert sich lieber.

    (....)
    Geändert von zfranky (01.07.2017 um 15:30 Uhr)

  3. #53

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    Du solltest Dich mal richtig informieren. ich selbst bin schon einmal dort gewesen. Auch auf der HP dieses Hofes sind Fotos, z. B. hier http://www.vitahof.de/gefluegel/index.php

  4. #54

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    Zitat Zitat von TomNick Beitrag anzeigen
    Auch ich möchte kurz meine Erfahrung mit dem Vitahof schildern, die nur wenige Tage alt ist und glaubt mir, ich habe noch nie so ein Problem gehabt sachlich zu bleiben.... Ich habe beim Vitahof Bruteier bestellt über deren Internetseite und umgehend bezahlt. Da keine Eier geliefert wurden, habe ich höflich nach deren Verbleib gefragt, bekam aber keine Antwort. Darauf habe ich von meinem Widerufsrecht Gebrauch gemacht und um Rückerstattung meines gezahlten Geldes gebeten. Daraufhin bekam ich eine Rechnung über Schadenersatz von rund 80% und die Differenz zurück überwiesen. Nun habe ich den Restbetrag eingeklagt.

    Das Impressum, wie auch vom Vorgänger erwähnt, ist fehlerhaft, es ist nirgends auffindbar, welche Gesllschaftsform das ist und wer diese vertritt, angeblich ist alles nur Hobbylandwirschaft (so stehts im Impressum) aber trotzdem werden Umsatzsteuern erhoben (was im Klartext bedeutet das er Umsätze über € 17.500,-- hat ausser er hat zur Umsatzsteuer optiert) was irgendwie im Widerspruch zum "Hobby" steht....


    Zu beachten gilt, dass die Unternehmen nach dem Umsatzsteuergesetz zusammen gefasst werden. Auch wenn der Unternehmer vielleicht einerseits freiberuflich als Ingenieur tätig ist und damit Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erzielt und andererseits noch steuerpflichtig Ladenlokale vermietet und damit Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, sind die Umsätze zu addieren. Dies gilt für die Ermittlung der Grenzen für die Kleinunternehmerschaft, aber auch für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung bzw. Voranmeldungen. Umsatzsteuerlich kann für jeden Unternehmer nur eine Umsatzsteuererklärung abgegeben werden. Ertragsteuerlich ist das anders. Gleichzeitig bedeutet dies auch, dass der Unternehmer sich nur einheitlich entscheiden kann. Entweder für alle Umsätze die Kleinunternehmerschaft oder für alle Umsätze die Regebesteuerung.

  5. #55
    Moderator Avatar von Kleinfastenrather
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    Du bist wohl vom Vitahof?
    Ein schwieriges Problem hat keine einfache Lösung.

  6. #56
    Avatar von sternenstaub
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    Diesen Schmarrn mag ich hier nicht so stehen lassen. Am Ende glaubt das noch einer. Leute, lasst Euch nicht verunsichern.

    Der Vollständigkeit halber mal ein Blick ins Gesetz:

    §2 Begriffsbestimmung
    Im Sinne dieses Gesetzes sind:

    1.
    Legehennen:
    legereife Hennen der Art Gallus gallus, die für die Erzeugung von Eiern, die nicht für Vermehrungszwecke bestimmt sind, gehalten werden



    Allein die Begriffsbestimmung sagt bereits aus, das das von Ashley angeführte Gesetz nur für Eier gilt, die gegessen werden sollen. Vermehrung, und dazu zählen Bruteier, ist ausgenommen.

    Und Auszug von der LfL - Bayern:

    "
    Wer muss sich registrieren lassen?

    Die Registrierung ist vorgeschrieben

    - bei 350 und mehr Hühnern der Art Gallus gallus (kein anderes Geflügel).
    - wenn die erzeugten Eier - unabhängig von der Anzahl der Hühner -auf Wochenmärkten oder an Wiederverkäufer (Bäcker, Metzger, Läden, Händler,...) verkauft/geliefert werden.

    Unter 350 Hühnern und ohne die Nutzung der oben beschriebenen Vermarktungswege ist keine Registrierung erforderlich. In diesem Fall ist die Vermarktung jedoch nur ab Hof und direkt an der Haustüre möglich. Wichtig: Eier nicht sortieren.
    Eine freiwillige Registrierung ist darüber hinaus jederzeit möglich.
    "

    Vermarktung betrifft nur Speiseeier, aber nicht Bruteier.

    (Für die Registrierung von Bruteierzeugern gibt es ein eigenes Gesetz und dort ist eine Registrierung erst ab 100 Zuchttieren bzw. 1000 Eiern vorgeschrieben.)


    Vielleicht ist Ashley ja vom Vitahof gekauft
    Gruß sternenstaub

  7. #57
    Avatar von BER
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    Zitat Zitat von Kleinfastenrather Beitrag anzeigen
    Du bist wohl vom Vitahof?
    Das war auch mein Gedanke.

    Der Vitahof ist ja auch sehr umtriebig im Netz,da stört vielleicht negatives Feedback.
    Gruß Reiner

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  8. #58

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    Unter 350 Hühnern und ohne die Nutzung der oben beschriebenen Vermarktungswege ist keine Registrierung erforderlich. In diesem Fall ist die Vermarktung jedoch nur ab Hof und direkt an der Haustüre möglich. Wichtig: Eier nicht sortieren.
    Eine freiwillige Registrierung ist darüber hinaus jederzeit möglich."
    Wie, nicht sortieren? Ich sortierere ordentlich: Bruteier/Speiseeier/Futtereier

  9. #59
    Moderator Avatar von zfranky
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    Zitat Zitat von fradyc Beitrag anzeigen
    Ich sortierere ordentlich: Bruteier/Speiseeier/Futtereier
    vorbildlich!

  10. #60

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    Nee, mal ernstlich! Wie ist das gemeint, nicht sortieren?

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