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Thema: Preis solubenol!!!!!

  1. #21

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    Hallo
    Solubenol kostet hier beim TA die ganze Packung um 90 Euro, sind meines Wissens 5 x100 ml Suspension ins Wasser.
    Flubenol kostet hier beim TA die ganze Packung um 30 Euro sind meines Wissens 600 g Pulver zum ins Futter mischen.
    Zu Flubenol: http://www.huehner-info.de/forum/sho...ubenol-Paste-2
    @Posenmuckel
    Zu Solubenol
    Mische die Menge die du benötigst in die Wassermenge, die sie auch trinken, oder erhöhe die Dosis - dass sie die benötigte Menge auch aufnehmen.
    Morgens wenn sie noch auf der Stange sitzen, stelle ich das angerührte Wasser in den Stall und lasse den Stall 2 Stunden länger zu, damit sie dort trinken, dann können auch die Gänse anschließend beruhigt baden gehen, sie haben ja ihre Tagesdosis im Stall zu sich genommen.
    Gruß Quaki

  2. #22
    Avatar von LittleSwan
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    Ich habe 600 g Flubenol für 37,50 € online gesehen ... ist aber logischerweise rezeptpflichtig ... ggf. macht der TA noch einen Aufschlag drauf, wenn du es über ihn bekommst.
    Ich wollte mir keine Dose für "ewig" hinstellen, daher war ich auf das Solubenol gekommen.

  3. #23
    (geschmacklos) Avatar von Kamillentee
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    Vielleicht hat der TA (aus Unwissenheit) die Großpackung der Paste/Emulsion für Katzen bestellt?
    Ist ja der gleiche Wirkstoff, nur teurer.
    Dann scheint der Preis so ungefähr hinzukommen.
    Futter macht Freunde.

  4. #24
    die Glückliche
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    Ich glaube auch, dass der Ta dir die ganze Packung in Rechnung gestellt hat. Er kann es nicht kleiner bestellen.
    Jedoch herausgeben darf er nur, was du benötigst. er darf dir den Rest der Packung nicht geben..
    Da es gegen das Gesetzt verstößt, wenn er dir auf Vorrat gibt.
    Das wäre der Fall, wenn er dir die ganze Packung gibt..

    Somit bezahlst du die ganze Packung. Und bekommst vom Inhalt das, was als vertretbar für den Arzt ist.

    Den Rest, muss er entsorgen. ( wohl, weil es zu wenig Hühnerhalter gibt, die zum Ta gehen und nach Solubenol fragen.)
    Hätte es 5 Hühnerhalter gegeben, mit dem gleichen Bedarf wie du, dann hätte der Ta die Kosten teilen können..

    Ich wollte bei meinem Ta auch schon Solubenol kaufen. ( Da war das gleiche Problem...usw......)
    Wer in Zukunft sein Bier in meinen Kühlschrank stellt, wird verpflichtet, mir eines davon abzugeben.

  5. #25
    Moderator Avatar von zfranky
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    Zitat Zitat von Schnuffelknuff Beitrag anzeigen
    Jedoch herausgeben darf er nur, was du benötigst. er darf dir den Rest der Packung nicht geben..
    Da es gegen das Gesetzt verstößt, wenn er dir auf Vorrat gibt.
    Das wäre der Fall, wenn er dir die ganze Packung gibt..

    Somit bezahlst du die ganze Packung. Und bekommst vom Inhalt das, was als vertretbar für den Arzt ist.

    Den Rest, muss er entsorgen. ( wohl, weil es zu wenig Hühnerhalter gibt, die zum Ta gehen und nach Solubenol fragen.)
    Hätte es 5 Hühnerhalter gegeben, mit dem gleichen Bedarf wie du, dann hätte der Ta die Kosten teilen können..
    Das stimmt so nicht. Du verwechselst das mit den umgewidmeten Arzneimitteln. Da darf nur für den einzelnen Tierhalter bestellt werden, nur der Bedarf abgegeben und der Rest muss vernichtet werden .
    Dieses Präparat hat die Zulassung für Hühner, es ist keine Umwidmung.
    Da ist eine Teilabgabe legal und üblich.
    Genau deswegen haben Tierärzte das Dispensierrecht.

    LG

  6. #26
    die Glückliche
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    zfranky

    was heißtispensierrecht Was ist das?

    Heißt das, er darf die 4 restlichen Packungen an den Lieferanten zurückgeben

    Oder wie meinst du das
    Ich kenn dieses Wort nicht.

    Ich weiß nur, dass mein Ta mir gesagt hat, da er das restliche Solubenol nicht loskriegt, muss ich es bezahlen.

    Wenn ich die einzige Hühnerhalterin bin, die es braucht?...Mit geben, sagte er, darf er mir nicht die ganze Packung. Auf dem Rest bleibt er dann sitzen. Oder er läuft es irgendwann ab....Was geschieht mit dem " Rest"...

    Was istispensierrecht?..


    Ps. Irgendwie spinnt meine Tastatur. ..schreibt komische Schreibfehler und Buchstaben
    Geändert von Schnuffelknuff (10.04.2016 um 21:06 Uhr)
    Wer in Zukunft sein Bier in meinen Kühlschrank stellt, wird verpflichtet, mir eines davon abzugeben.

  7. #27

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    oder bei einem Schweinebesitzer nachfragen, vielleicht hat der was übrig

  8. #28

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    @Posemuckel
    Ich würde das noch mal abklären.
    Der Preis den zfranky für 5 x 100 gr Emulsion genannt hat, ist auch mir bekannt.
    Auch hätte er nichts abfüllen müssen- sondern auch, meines Wissens nach - für ordnungsgemäße Folgebehandlungen- die Packung abgeben können.


  9. #29
    Avatar von LittleSwan
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    Da sind 5 Päckchen á 100 g in der Gesamtpackung. Und die kann der TA auch eine Weile lagern, die verfallen ja nicht gleich. Also halte ich das Argument, dass man alles bezahlen muss, da er es ja nicht loskriegt, für an den Haaren herbei gezogen.

  10. #30
    Moderator Avatar von zfranky
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    Zitat Zitat von Schnuffelknuff Beitrag anzeigen

    Ich weiß nur, dass mein Ta mir gesagt hat, da er das restliche Solubenol nicht loskriegt, muss ich es bezahlen.
    ja, das ist seine Geschäftspolitik, gesetzlich vorgeschrieben ist das nicht...

    Dispensierrecht bedeutet, dass Tierärzte Medikamente herstellen, bestellen, lagern und auch in Einzelportionen abgeben dürfen.
    Das haben sonst nur Apotheker. Humanmediziner dürfen das nicht.

    LG .. Arzneimittelrecht ist kompliziert

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