Das war auch nicht auf Dich persönlich bezogen sondern sollte meine Meinung zu diesem Gesetzestext im Allgemeinen darstellen, da ich weiss, dass Vertreter der resoluten Lösungen hier mitlesen![]()
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Das war auch nicht auf Dich persönlich bezogen sondern sollte meine Meinung zu diesem Gesetzestext im Allgemeinen darstellen, da ich weiss, dass Vertreter der resoluten Lösungen hier mitlesen![]()
LG
Wum
0.2 Sundheimer, 1.4 Mixe, 0.1 Katze, 1.0 Hund, 0.1 Motorrad
Ob du ihn allerdings 30km weiter einfach aussetzen darfst? Die Frage wäre erst noch zu klären, weil wenn du es nicht darfst, kannst du da ganz schön Ärger kriegen. Und selbst wenn du es darfst, wenn es ein gutes Revier für einen Fuchs ist, dann wohnt da bestimmt schon ein anderer. Ob er sich da dann wirklich wohlfühlen darf ist durchaus nicht so sicher.
Bei Mäusen, die man "ganz human" in Lebendfallen fängt und irgendwo aussetzt habe ich vor kurzem gelesen, daß ungefähr 80% der armen Tiere in der fremden Umgebung innerhalb von ein paar Tagen eingehen. Was auf den ersten Blick viel "netter" wirkt, als eine Maus zu töten, ist für die Maus demnach überhaupt nicht human. Und ob es dem Fuchs in der fremden Umgebung und wahrscheinlich auch noch im Revier eines anderen Fuchses dann besonders gut geht - ich weiß es nicht.
Der Habicht ist doch sowieso geschützt, den darf man garnichts, weder fangen noch sonst etwas, oder? So weit ich weiß jedenfalls.
Grüße
Mara
Deutschland ist flächendeckend Fuchsland, man wird überall immer ein bereits besetztes Revier antreffen.
Zudem stellt sich das Problem der dichten Zersiedelung Deutschlands. Wo im Westen hat man denn mehr als durchschnittlich 5 km bis zur nächsten Siedlung? die läuft 'nen Fuchs in ner halben Stunde, das Problem ist also nur verlagert und abgeschoben...
Habe gerade 1000 Kalorien verbrannt- Pizza im Ofen vergessen...
Ich würde den Habicht jetzt auch nicht töten wollen. Natürlich muss man sich auch mit den Gegebenheiten auseinandersetzen wenn man sich schon für die eher ländliche Wohngegend entscheidet. Weinen darf ich aber trotzdem
Erschwerend kommt ja noch hinzu, dass der Habicht Vogel des Jahres 2015 ist(https://www.nabu.de/tiere-und-pflanz...ahres/habicht/) Wer will den schon auf dem Gewissen haben.
Es bleiben zunächst wohl nur die Käfige als Alternative und dann hoffentlich bald ein Stück des Hinterlandes auf das wir die Hühnerhaltung zuschneiden könnten. Und wer weiss, vielleicht sind wir den Habicht im März auch schon wieder los.
Nach dem Gesetzestext dürfte (wohlgemerkt hypothetisch) ich den Fuchs fangen, töten und für
mich behalten. Was sollte mich denn daran hindern, dass mir das Tier 30km weiter plötzlich, ganz aus versehen, ausbüchst?;-)
Ein Fuchs hat im Laufe seines Lebens nicht nur einmal mit Rivalen zu tun. Er muss sich auch in seinem angestammten Revier immer wieder durchsetzen.
Da ich im Netz nichts finden konnte habe ich mein Vorhaben mit den Spanndrähten mal in unserem Ordnungsamt angesprochen. Dort kam man nach einigem Zögern, mehrere Tage später, zu der Aussage, dass das Vorhaben so lange in Ordnung geht, solang ich keinen Stacheldraht oder ähnliches benutze.
lG
Bernd
Geändert von wolff56 (23.10.2015 um 16:17 Uhr)
"Wissenschaftler bemühen sich oft, das Unmögliche möglich zu machen. Politiker bemühen sich dagegen oft, das Mögliche unmöglich zu machen."
"Wissenschaftler bemühen sich oft, das Unmögliche möglich zu machen. Politiker bemühen sich dagegen oft, das Mögliche unmöglich zu machen."
Der Habicht ist doch sowieso geschützt, den darf man garnichts, weder fangen noch sonst etwas, oder? So weit ich weiß jedenfalls.
Grüße
Mara[/QUOTE]
Hallo Mara,
das ist vollkommen richtig was Du da schreibst! Alle Greifvögel stehen in der gesamten BRD unter strengem Schutz!
Da kommt es auch nicht auf das Bundesland oder einen befriedeten Bereich an!
Gruß Hornet
Wenn das so pauschal richtig wäre :“ Der Habicht ist doch sowieso geschützt, den darf man garnichts,“ dann dürftest Du noch nicht einmal den Hühnerauslauf übernetzen. Darfst Du aber!
Wenn Du Dich mit den derzeit in der BRD geltenden „Vollzugshinweisen zum Artenschutzrecht“ beschäftigst findest Du folgende Bestimmungen woraus Du Schutzmöglichkeiten für die Huhnis ableiten kannst:
6.1.
Zugriffsverbote
Die Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG dienen zum einen dem Schutz von wild lebenden Tieren und Pflanzen, zum anderen von deren Lebensstätten und Standorten….. Die Verbote beziehen sich auf folgende Handlungen:
Nr. 1:
Nachstellen und Entnahme von besonders geschützten Tierarten
Nr. 2:
Stören für streng geschützte Tiere und europäische Vogelarten
Nr. 3:
Beeinträchtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten für besonders ge-
schützte Tiere,
Nr. 4:
Schutz (Zugriff, Standorte) für besonders geschützte Pflanzen.
Wenn das was Du machst nicht unter derartige Beschränkungen fällt, ist es zulässig! So auch das Übernetzen Deines Hühnerauslaufs.
lG
Bernd
PS.: Es ist aber in jedem Fall schwierig in diesen "Rechtsgestrüpp" der Durchblick zu behalten.
Geändert von wolff56 (24.10.2015 um 20:54 Uhr)
"Wissenschaftler bemühen sich oft, das Unmögliche möglich zu machen. Politiker bemühen sich dagegen oft, das Mögliche unmöglich zu machen."
Hallo,
wir haben seit 5 Jahren Hühner und seit heuer zwei Bauwagen um den Hof stehen und somit mehr Hühner. Jetzt hat seit letzter Woche auch ein Habicht unsere Hühner entdeckt und in drei Tagen 2x zugeschlagen...
Hat jemand Erfahrung mit Truthähnen bei den Hühnern? Angeblich sollen die ja sehr weitsichtig sein und schon sehr gut melden, wenn Gefahr droht.
Wir haben diesbezüglich nicht allzuviel Ahnung und es wäre schön, wenn sich jemand melden würde, der mehrere Truthähne bei den Hühnern mitlaufen lässt.
Gruß
Sandra
1,1 Orpington schwarz-braun gesäumt
Grünleger, Marans, Vorwerk, Sussex und mehrere Legehybriden
1,1 Cröllwitzer Puten 0,1 Kellypute, 0,1 Brianzolopute und noch ein Hühnermobil
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