ahh, danke für die Info.. dann ist klar warum nicht.
Die geöffneten Flaschen dürfen maximal je nach Zulassung 28 Tage aufbewahrt und verwendet werden..
Der TA müsste also in höchstens 28 Tagen die ganze Flasche abverkaufen sonst zahlt er drauf.
Oder der Halter bezahlt die ganze Flasche.
Was für ein Irrsinn. Die Grünen haben es einfach drauf!
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