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Thema: Österreich: Zucht und Verkauf

  1. #1
    Avatar von Wurli
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    Österreich: Zucht und Verkauf

    An die privaten Geflügelhalter; habt ihr das bzw. eure "Zucht" gemeldet wenn ihr eure Tiere verkauft habt?


    bzw

    Habt ihr das schon gelesen? https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/...2_1115823.html

    Soll wohl Ausnahme aus der Meldepflicht geben
    Inhalt und Begriffsdefinitionen

    § 1. (1) Diese Verordnung regelt Ausnahmen von der Meldepflicht für die Haltung von Tieren zum Zweck der Zucht und des Verkaufs.

    (2) In dieser Verordnung bezeichnen die Begriffe:



    1.

    domestizierte Ziervögel: Wellensittich (Melopsittacus undulatus), Nymphensittich (Nymphicus hollandicus), Kanarienvogel (Serinus canaria), Reisfink (Padda oryzivora), Zebrafink (Taeniopygia guttata forma domestica) und Japanisches Mövchen (Lonchura striata forma domestica);


    2. domestiziertes Gefügel:


    Haushuhn (Gallus gallus domesticus),
    Haustruthuhn: domestizierte Form des Truthuhns (Meleagris gallopavo),Warzenente: domestizierte Form der Moschusente (Carina moschata),Hausente: domestizierte Form der Stockente (Anas platyrhynchos),
    Hausgans: domestizierte Form der Graugans (Anser anser) und Höckergans (Anser cygnoides forma domestica),Haustaube: domestizierte Form der Felsentaube (Columba livia domestica),Hauslachtaube: domestizierte Form der Lachtaube (Streptopelia risoria),Hausperlhuhn: domestizierte Form des Helmperlhuhns (Numida meleagris),
    Japanwachtel (Coturnix japonica);


    3.

    Kleinnager: die in der 2. Tierhaltungsverordnung Anlage 1 Punkt 3 genannten Tierarten.
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  2. #2
    Avatar von Lisbet85
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    Auszug:
    "§ 2. Nicht meldepflichtig gemäß § 31 Abs. 4 zweiter Satz TSchG ist die Haltung von Tieren zum Zweck der Zucht und des Verkaufs in folgenden Fällen:
    1.
    die private Haltung zum Zwecke der Zucht und damit verbundener Verkauf von Haus- und Heimtieren der Zierfische, domestizierten Ziervögel, von domestiziertem Geflügel, Kleinnagern und Kaninchen, wenn dies nicht regelmäßig und nicht mit Gewinn erfolgt,
    2.
    der Verkauf des Nachwuchs aufgrund einer einmaligen zufälligen unbeabsichtigten Paarung zweier geschlechtsreifer Hunde und Katzen in privater Haltung,
    ..."

    Da werden sich die meisten rausreden können...

  3. #3
    Avatar von Wurli
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    Ja leider!

    Dachte es wird langsam besser und dann sowas

    Hoffe das mit Hund und Katz kommt nicht
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  4. #4
    Avatar von Lisbet85
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    Ich frage mich gerade, ab wann es als gewinnbringend eingestuft wird.
    Dürfte ich für ein verkauftes Tier nur die Futter- und sonstigen Kosten für selbiges einberechnen, oder dürfte ich mit dem Verkauf von mehreren Tieren die Kosten für alle Tiere reinwirtschaften? ...
    2.11 Cream Legbar, 2.8 Seidenhühner, 1.4 Araucana, 1.3 ZWyandotten, 1.4 Marans, 1.3 ZPadu, 1.2 Laufenten, 1.2 Am. Peking
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  5. #5
    Erbsenzähler Avatar von eierdieb65
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    Du dürftest dann auch den Stallbau einrechnen.

    Also vergiss Gewinn.
    Die Steuer weigert sich, es anzuerkennen.

    Lg
    Willi
    Leben ist tödlich, hören sie sofort damit auf.

  6. #6
    Avatar von Lisbet85
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    Zitat Zitat von eierdieb65 Beitrag anzeigen
    Also vergiss Gewinn.
    Die Steuer weigert sich, es anzuerkennen.
    Was meinst du damit Willi? Kannst mir das bitte erklären?

    Ich hab meine Tiere weder gemeldet, noch zahle ich extra Steuern dafür.
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  7. #7
    Avatar von Wurli
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    Als "Privater" dürfte man aktuell ja gar keine Tiere verkaufen sofern man nicht dementsprechend als Züchter, Händler, Tierheim,... gemeldet ist.

    https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFa...ummer=20003541

    Verkaufsverbot von Tieren

    § 8a. (1) Das Feilbieten und das Verkaufen von Tieren auf öffentlich zugänglichen Plätzen, soweit dies nicht im Rahmen einer Veranstaltung gemäß § 28 erfolgt, sowie das Feilbieten von Tieren im Umherziehen sind verboten.

    (2) Das öffentliche Feilbieten von Tieren ist nur im Rahmen einer gemäß § 31 Abs. 1 genehmigten gewerblichen Haltung oder durch gemäß § 31 Abs. 4 gemeldete Züchter gestattet.
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  8. #8
    Erbsenzähler Avatar von eierdieb65
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    Wenn du Gewinn, oder Gewinnabsicht hast, musst du den Gewinn versteuern.
    Da du dann aber alles gegenrechnen darfst (Stall, Energie, Grundsteuer,......)
    sagt die Steuerbehörde, das ist Liebhaberei und du kannst nivchts gegenrechnen, musst die paar Cent Einnahmen aber auch nicht versteuern, oder melden.

    Lg
    Willi
    Leben ist tödlich, hören sie sofort damit auf.

  9. #9
    Avatar von Lisbet85
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    Zitat Zitat von eierdieb65 Beitrag anzeigen
    Da du dann aber alles gegenrechnen darfst (Stall, Energie, Grundsteuer,......)
    Und das darf ich auch?
    Heisst also, in Ö interessiert das keinen (keine Behörde). So wie die generelle Anmeldung der Hühner.

    Wurli, dann dürfte man ja nur von den Kleintiermärkten aus verkaufen, nicht von daheim? Das hab ich bis jetzt noch nie gehört.
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  10. #10
    Avatar von Wurli
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    Eigentlich gar nicht, ist ja auch ein öffentlicher Platz/Veranstaltung.
    Vom Gesetz her dürfte man aktuell nur verschenken als Privater.

    Muss wohl nur an die BH melden... erkundige mich da gerade...
    Würde auch gelten wenn du zb deinem Hund nen Platz suchen würdest + was verlangen willst.

    BH Steyr hat sogar ein Onlineformular.

    Denke mal das es eeeher Strafen hagelt wenn man Hund oder Katzenwelpen anbietet

    PS Die haben sogar was für Hühnerhaltung http://ftp.steyr.at/magsteyr/formula...egelhalter.pdf

    Verkauf http://ftp.steyr.at/magsteyr/formula...chtmeldung.pdf
    Geändert von Wurli (30.07.2015 um 09:02 Uhr)
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