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Thema: Hühner anmelden in Rheinland-Pfalz

  1. #1

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    Hühner anmelden in Rheinland-Pfalz

    Hallo miteinander,

    habe da mal eine frage bezüglich des Anmeldens. Als ich mir meine Hühner holte, teilte der alter Bürger die Anzahl der Tiere in der Verbandsgemeinde, hatte ihn extra gefragt.
    So wie es aber aussieht hat er sie nicht gemeldet, nun habe ich bei der Tierseuchenklasse angerufen und diese verwies mich ans Veterinäramt.
    Das Veterinäramt habe ich jetzt vor den Feiertagen nicht erreicht.
    Kann mir vielleicht einer von euch mitteilen was da für kosten auf mich zukommen und muss ich die 2 letzten Jahre zurück zahlen?
    Wie ist mit der Anzahl der Tiere?

    Im Internet habe ich nichts gescheites gefunden, das einzige was ich festgestellt habe, ist, das jedes Bundesland so sein eigenes ding macht.

    Wünsch euch alle frohe Ostern.

  2. #2

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    Warum sollte man rückwirkend zahlen? Welche zwei Jahre?

  3. #3
    Avatar von Pudding
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    einfach anrufen und die Hühner ab jetzt anmelden und gut ist!
    Wer mit mir reden will, der darf nicht bloß seine eigene Meinung hören wollen.
    von Wilhelm Raabe

    Alle verrückt hier, komm Einhorn lass uns gehen....!

  4. #4

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    Vielen dank euch beiden.

    @fradyc: die 2 Jahre beziehen sich auf das nicht weiter leiten meines Geflügels vom Burgermeister.

    @Pudding: habe gesehen das du auch aus der Pfalz bist, weist du zufällig was da für kosten auf mich zu kommen?
    Bekomme ich vom Veterinäramt auch eine Nummer?

  5. #5
    Avatar von SetsukoAi
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    Ich hab für´s anmelden nix bezahlt. Hab eine Tierhalternummer bekommen und gut.

  6. #6
    Avatar von Pudding
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    Kosten sind keine angefallen, du bekommst eine Tierhalternummer die du dir gut aufheben musst, da man sie beim Besuch vom Vet vorzeigen muss!
    Bei mir ist noch kein Vet. vorbeigekommen um sich meine Tiere anzuschauen, schätze das sie erst kommen wenn was gemeldet wird?
    Wer mit mir reden will, der darf nicht bloß seine eigene Meinung hören wollen.
    von Wilhelm Raabe

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  7. #7

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    Anzeige des Tierbestandes nach § 26 Viehverkehrsverordnung
    - dieses Formblatt aus dem Net herunterladen, ausfüllen und an dein zuständiges Veterinäramt schicken.
    Das Amt registriert dich und sendet dir dann, deine "Vollzug der Viehverkehrsverordnung / Registriernummer" zu - und gut ist´s.
    Kosten fallen für - den nichtgewerblichen Geflügelhalter, in Rheinland/Pfalz keine an.

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