Hallo,
ich möchte noch mal auf diesen Beitrag zurück kommen:
Unter der Überschrift "Hühnerschlachtung" wird im folgenden Beitrag behauptet, "Sofern ein schnelles und vollständiges Abtrennen des Kopfes erfolgt, ist auch die Betäubungspflicht nicht einzuhalten. "
Was stimmt denn nun für die Hausschlachtung? Hätte vielleicht mal jemand eine Primärquelle die sich auf die Hausschlachtung von Hühnern und Hähnen zum Eigengebrauch bezieht?
... Mich würde die Luftgewehrmethode mal im Detail interessieren. Mit einem Luftgewehr durchschiesst man ja locker eine Blechdose. Daher könnte ein Kopfschuss meiner Meinung anch druchaus zum sofortige Tod führen. Dies wäre dann einerseits auch ein Töten ohne Betäubung und andererseits eine Tötung ohne sofortiges Ausbluten, was für die Fleischqualität ein Nachteil wäre.
Daher möchte ich noch mal Nachfragen: Wie sieht die Luftgewehrbetäubung dir im Detail aus? (Wie wird sie durchgeführt und wie reagiert das Tier darauf. Tritt danach eher eine Lähmung ein oder kommt es danach zum typischen Zucken und Flattern, dass den Exitus anzeigt?)
Interessierte Grüsse,
Oliver
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