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Thema: Voliere, genehmigungsfrei !?

  1. #11

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    @Silvia, ob das ganze dann auch Mardersicher ist, ist fraglich. Und den Zaun mit Strom "sichern" wird vermutlich auch etwas kostspieliger in der Anschaffung, wobei ich mich damit nicht auskenne.

    Ja Jette, etwas Dürfen und Machen sind natürlich zwei paar Schuhe, aber ich konnte mir meine Reaktion darauf nicht verkneifen. Sorry!

    Was Anderes, sich als Nebenerwerbslandwirt anzumelden, kann das eine "Lösung" sein? Ich kenne mich damit nicht aus, habe gerade gelesen, man müsste sich extra versichern, trifft das auch auf eine kleine Fläche von ca. 1600qm zu? Kostet mich die Anmeldung als nebenerwerbslandwirt etwas? Ich mache damit ja schließlich kein Gewinn, das soll ja nur ein Hobby sein... .

  2. #12
    Avatar von SuseL
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    Zitat Zitat von Benny14 Beitrag anzeigen
    Was Anderes, sich als Nebenerwerbslandwirt anzumelden, kann das eine "Lösung" sein?
    Nein, das bringt nichts. Für die Privilegierung nach dem Baurecht wird von der Landwirtschaftskammer geprüft, ob der Landwirt ein Vollerwerbslandwirt ist. Wenn nicht, keine Privilegierung.

    Wenn man eine bestimmte Grundstücksgröße an landwirtschaftlicher Fläche erreicht, ich meine das sind um die 2500 m², wird man Pflichtmitglied in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Der Beitrag soll nicht ganz so billig sein.
    Gruß Susanne

  3. #13
    Frau-Holle-Knuddler Avatar von Hühnerjette
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    Das haben wir hier auch schon alles durchgespielt. Erst mit Gewinnabsicht kannst du Landwirt sein, Hobby allein genügt leider nicht.

    Ich verstehe deinen Unmut total. Man hat eigenes Land und darf darauf nicht bauen. Ein Witz! Ich mein, es soll ja kein Gebetsturm oder ein Empire-State-Gedächtnis-Building werden, sondern eine klitzekleine Hühnerherberge...
    Das Leben fällt, wohin es will.

  4. #14
    Avatar von kniende Backmischung
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    Zitat Zitat von Benny14 Beitrag anzeigen
    @Silvia, ob das ganze dann auch Mardersicher ist, ist fraglich. Und den Zaun mit Strom "sichern" wird vermutlich auch etwas kostspieliger in der Anschaffung, wobei ich mich damit nicht auskenne.
    Du schreibst, dass es ein Gartenhäuschen auf dem Grundstück gibt. Das kann doch als Schlafstall dienen.
    Wie ist das Grundstück denn eingezäunt?
    Ein Stromzaun muss nicht teuer sein, kommt drauf an, wie die Einzäunung bei dir aussieht. Danach richtet sich dann, was du an Strom verlegen kannst/musst, um die Hühner sicher unter zu bringen.

    LG Silvia
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  5. #15

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    Das Gartenhaus entspricht jedoch nicht meinen Vorstellungen, bzw benutze ich 3 "kleine" Ställe für unterschiedliche Rassen.
    Noch ist das Grundstück nicht eingezäunt, sind dann aber in etwa 200m Zaun bei 1500qm.

    Für den Stromzaun als Voliere bräuchte man ja nicht ganz so viel, etwa 8 auf 5m Grundfläche waren geplant. Problem is nur, dass das ganze auch Vogelgrippe sicher sein soll, d.h. teils überdacht und überdachbar bei Vogelgrippe.
    Und selbst wenn, kann der Fuchs oder Marder sich doch bestimmt unter dem Zaun durchbuddeln oder? Gut da gäbe es andere Möglichkeiten, mit Gehwegplatten oder Draht im Boden...

  6. #16
    Avatar von kniende Backmischung
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    Unterbuddeln verhinderst du, indem du noch eine Reihe stromführende Litze in geringer Höhe direkt vor dem Zaun spannst. Stromführende Netze gibt es bis 1,70 m Höhe, da klettert keiner drüber oder schlüpft durch.
    Wenn du stabile Eckpfähle setzt, kannst du auch noch ein Netz über den Auslauf spannen.

    LG Silvia
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  7. #17
    Avatar von Stefanie
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    Ich meine mich aufgrund unserer eigenen Problematik an so etwas zu erinnern - sind "Einfriedungen" im Außenbereich nicht ebenso verboten bzw. nur für Land- und Forstwirtschaft erlaubt ......
    Herzlichst, Stefanie
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  8. #18
    Avatar von SuseL
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    Zitat Zitat von Benny14 Beitrag anzeigen
    etwa 8 auf 5m Grundfläche waren geplant.
    Das ist riesig für etwas, was man "illegal" in den Außenbereich stellen will. Das wäre mir definitiv zu gefährlich, weil man das als gutmütiger Amtsmitarbeiter beim besten Willen nicht mehr übersehen kann.



    Zitat Zitat von Stefanie Beitrag anzeigen
    Ich meine mich aufgrund unserer eigenen Problematik an so etwas zu erinnern - sind "Einfriedungen" im Außenbereich nicht ebenso verboten bzw. nur für Land- und Forstwirtschaft erlaubt ......
    Ja, das stimmt.


    Nach den Beschreibungen von Benny sind in der Nachbarschaft schon Zäune und viele Hütten. Vielleicht ist das doch nicht wirklich Außenbereich, sondern Gartenland oder sowas? Ich würde mich irgendwo erkundigen. Aber nicht unter meinem richtigen Namen und nicht unter Nennung des genauen Grundstücks. Lieber bei der Gemeinde, als beim Bauamt. Man muss schlafende Hund nicht wecken.
    Gruß Susanne

  9. #19

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    Doch susanne, das ist wirklich Außenbereich. Die Hütten sind oftmals ganz unscheinbar vor bzw hinter ein paar Tannen versteckt. Bei uns ist es auch relativ "hügelig", da fällt nen Häuschen auch nich so schnell auf.

  10. #20
    Avatar von kniende Backmischung
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    Dann würde ich den Ball flach halten und versuchen, aus Vorhandenem das Beste zu machen.

    LG Silvia
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