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Thema: Geflügelpest: Eilverordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums vom 22.12.2014

  1. #11
    Exilschwäbin Avatar von Gwenhwyfar
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    Bin ich froh, dass meine Enten keine Reise gebucht haben.
    Immer wieder was Neues. Als wäre die Stallpflicht nicht schon schlimm genug.

  2. #12
    Rassegeflügelzüchter Avatar von Günter Droste
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    Wenn man den einen Absatz aus der Presseerklärung aufgreift

    "Enten und Gänse zeigen im Gegensatz zu Puten und Hühnern keine Anzeichen einer Erkrankung, wenn sie sich mit dem hoch ansteckenden Erreger H5N8 infiziert haben. Das Risiko, dass unerkannt infizierte Tiere transportiert werden und die Seuche über Fahrzeug- und Personenkontakte weiter verbreitet werden kann, ist deshalb hoch", erläutert Minister Schmidt. "Diese Maßnahme dient dem Schutz unserer Tierbestände", so Schmidt weiter.
    dann muss man feststellen, das im Hinblick auf eine evtl. Verbreitung eine grds. sinnvolle Anordnung getroffen wurde.
    Das ein Gesetz/Vorordnung nicht rückwirkend in Kraft treten kann versteht sich eigentlich von selbst. Es bedarf immer einer Veröffentlichung - von daher hat der Termin wohl kaum etwas mit dem Weihnachtsgeschäfts zu tun, sondern berücksichtigt bereits die in der Verordnung enthaltene 7 Tages-Frist.
    Und Ente/Gans meint selbstverständlich das lebende Tier, ansonsten stände da etwas von Schlachtkörper.
    Großbetriebe schlachten dann, wenn das entsprechende Schlachtgewicht erreicht ist und nicht nach Kalender erst 3 Wochen später - dann wäre der Gewinn durch die Futterkosten pp. bereits wieder aufgebraucht.

    Was meint ihr wohl, warum diese Zusage geommen ist?
    Die Verbände der Geflügelwirtschaft hatten dem Bundeslandwirtschaftsministerium bereits am Wochenende zugesichert, die geplante Untersuchungsverpflichtung sofort umzusetzen.
    Ich habe bereits 2005 auf Anordnung des VetAmtes in meinem Hühnerbestand Blutproben untersuchen lassen müssen.
    Kosten? Keine, die wurden von der TSK getragen. Genau so wird es wahrscheinlich auch jetzt sein.
    Bevor ich also mit meinen 20 Enten und Gänsen in einer gewerblichen Schlachterei (diese werden regelmäßig durch die VetAämter kontrolliert) auflaufe würde ich mich bereits jetzt beim VetAmt schlau machen wo ich diese Tupfer bekomme und wo die Untersuchung durchgeführt wird und wer diese bezahlt.
    Es gibt 3 Wege um zu Überleben: Betteln, stehlen oder etwas leisten.

  3. #13
    Exilschwäbin Avatar von Gwenhwyfar
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    Hat denn irgendjemand von euch zwischenzeitlich Enten und/oder Gänse verkauft und kann evtl. berichten, wie das Prozedere von statten ging?

    Wenn ich das richtig gelesen und verstanden habe, verliert diese Verordnung zum Monatsende hin seine Gültigkeit, oder? Dann dürfen Enten und Gänse wieder ohne Untersuchung " verbracht" werden, oder?
    Manche Menschen spüren den Regen, andere werden einfach nur nass

  4. #14
    Rassegeflügelzüchter Avatar von Günter Droste
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    Die Verordnung ist im Januar 2015 geändert worden.
    Die Änderungen findest Du unter http://www.bdrg.de/aktuelles-vogelgrippe.

    Ja, die Verordnung läuft automatisch Ende diesen Monats aus.
    Es gibt 3 Wege um zu Überleben: Betteln, stehlen oder etwas leisten.

  5. #15
    Exilschwäbin Avatar von Gwenhwyfar
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    Danke!

    Mir erschließt sich zwar nicht, warum die Anzahl der gehaltenen Hühner oder Puten dabei die Anzahl der Hühner und Gänse nicht übersteigen darf, aber ich muss das wohl auch nicht verstehen.
    Immerhin. ... die Verordnung läuft aus. Diese Information war mir wichtig, da eine meiner Enten fleißig brütet und ich nichts falsch machen will, wenn ich einen Teil der Nachzucht dann verkaufe.
    Manche Menschen spüren den Regen, andere werden einfach nur nass

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