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Thema: Geflügelpest: Eilverordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums vom 22.12.2014

  1. #1

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    Geflügelpest: Eilverordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums vom 22.12.2014

    Hallo zusammen,

    die Geflügelpest beschert uns ja mal wieder viel Arbeit. Ich habe eben die heute verabschiedete Eilverordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums entdeckt und frage mich nun, was das konkret für uns kleine Hobbyhalter bedeutet.

    Muss ich nun, wenn ich meine Enten zum schlachten bringe, diese alle (weil weniger als 60 Stück) auf den H5N8 Virus untersuchen lassen? Oder gilt diese Verordnung erst ab einer bestimmten Bestandsgröße?
    Oder gilt sie für mich nicht, da meine Enten zusammen mit Hühnern gehalten werden?

    Und bedeutet das auch, dass Enten und Gänse auf den Märkten nur noch nach vorherigem Test verkauft werden können?

    Hier auch nochmal die Pressemitteilung des BMEL: http://www.bmel.de/SharedDocs/Presse...uegelpest.html

    Ich würde mich über Antworten und Quellen freuen.

    Dankeschön!

  2. #2

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    Hallo
    also ich verstehe das so, dass du von der Verordnung betroffen bist, deine Enten also vor jedwedem Transport; sei es nun zum Schlachter oder sonstwohin, untersucht werden müssen. Es sei denn, du tust dies vor dem 28.12.
    Grüße, Johann

    p.s. komisch, dass eine so dringende Verordnung in einem so dringenden Fall erst greift, wenn nach Weihnachten die meisten Enten und Gäne bereits "verbracht" wurden. Scheint mir so, al ob man hier wieder eine rieen Schau abzieht, aber doch so, dass wirtschaftliche Interessen nicht gestört werden.

  3. #3
    Avatar von lakimeier
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    Ich habe vorhin einen Beitrag dazu im Fernsehen gesehen. Interessant ist, das am Ende im besonderen Maß darauf hingewiesen wird, das auch bei einem infizierten Tier nach Zubereitung desselben keine Gefahr mehr für den menschlichen Verzehr gegeben ist......
    Ich überlege grade wer Ente und Gans zu Weihnachten roh verzehrt und überschlage bisweilen die Kosten für den Halter(der Speicheltest wurde angegeben mit 10€-30€ pro Tier).
    Ich stelle fest: Da hatte mal wieder jemand ne Idee......
    1,5 Mixhühner, 1,2 Zwergputen, 0,1 Bracco

  4. #4

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    Meine 20 vorbestellten Enten sind schon alle verküchifiziert und das was ich selber schlachte lass ich natürlich nicht untersuchen,alles Halsabschneiderei!

  5. #5
    Avatar von SuseL
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    @ Hobbyzucht

    Wenn Du weniger als 60 Enten/Gänse hast, dann muss jede Ente/Gans, die Du ab dem 28.12.14 und dann 6 Monate lang irgendwo hin bringen willst, untersucht werden. Also auf den Markt geht daher es nur mit Untersuchung. In der Verordnung sind keinerlei Ausnahmen für Halter mit wenigen Tieren enthalten. Nur wenn Du die Tiere bei Dir zuhause lässt, entfällt die Untersuchung.

    Leider steht in der Verordnung nichts von lebend und/oder geschlachtet. Ich würde mal denken, dass die Verordnung nicht bestimmt genug ist. Da sollte man doch mal beim Mininsterium nachfragen, was sie sich dabei gedacht haben! Ich maches das mal.


    Wenn Du Enten/Gänse mit Hühner hältst, kannst Du nicht einfach eine beliebige Anzahl Hühner dazu tun. Es ist genau vorgeschrieben, wieviele Hühner auf welche Anzahl Wassergeflügel zu halten ist (siehe Anlage 2 zur Geflügelpestverordnung http://www.gesetze-im-internet.de/bu...chv/gesamt.pdf).


    Zitat Zitat von JohannWesel Beitrag anzeigen
    komisch, dass eine so dringende Verordnung in einem so dringenden Fall erst greift, wenn nach Weihnachten die meisten Enten und Gäne bereits "verbracht" wurden. Scheint mir so, al ob man hier wieder eine rieen Schau abzieht, aber doch so, dass wirtschaftliche Interessen nicht gestört werden.
    Wirklich "komisch", dass das Weihnachtsgeschäft noch abgewartet werden kann. Nur ja die Geflügelindustrie nicht ärgern.
    Gruß Susanne

  6. #6
    Avatar von lakimeier
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    Die Großbetriebe haben bereits für das Weihnachtsgeschäft geschlachtet...ich habe grade nachgelesen, wielange eine Ente gefüttert wird. Wenn sies geschickt anstellen schlachten sie einfach zum 1. April und schon betrifft es sie nicht mehr.
    Ärgerlich finde ich das auch da nur 60 Tiere untersucht würden, hingegen beim kleinen Halter aufgrund der darunter liegenden Menge alle. Das steht wohl in keinem Verhältnis.
    1,5 Mixhühner, 1,2 Zwergputen, 0,1 Bracco

  7. #7

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    Zitat Zitat von SuseL Beitrag anzeigen
    @ Hobbyzucht

    Wenn Du weniger als 60 Enten/Gänse hast, dann muss jede Ente/Gans, die Du ab dem 28.12.14 und dann 6 Monate lang irgendwo hin bringen willst, untersucht werden. Also auf den Markt geht daher es nur mit Untersuchung. In der Verordnung sind keinerlei Ausnahmen für Halter mit wenigen Tieren enthalten. Nur wenn Du die Tiere bei Dir zuhause lässt, entfällt die Untersuchung.

    Leider steht in der Verordnung nichts von lebend und/oder geschlachtet. Ich würde mal denken, dass die Verordnung nicht bestimmt genug ist. Da sollte man doch mal beim Mininsterium nachfragen, was sie sich dabei gedacht haben! Ich maches das mal.


    Wenn Du Enten/Gänse mit Hühner hältst, kannst Du nicht einfach eine beliebige Anzahl Hühner dazu tun. Es ist genau vorgeschrieben, wieviele Hühner auf welche Anzahl Wassergeflügel zu halten ist (siehe Anlage 2 zur Geflügelpestverordnung http://www.gesetze-im-internet.de/bu...chv/gesamt.pdf).




    Wirklich "komisch", dass das Weihnachtsgeschäft noch abgewartet werden kann. Nur ja die Geflügelindustrie nicht ärgern.

    @SuseL, dass ich eine bestimmte Anzahl an Hühner halten muss ist mir bewusst und tue ich ja auch schon. So wie ich die Verordnung verstehe, geht es ihnen ja darum, dass keine Enten oder Gänse geschlachtet werde, die vielleicht am Erreger erkrankt sind aber noch nichts davon zu sehen ist, da Enten und Gänse nicht so schnell daran sterben wie Hühner.
    Da ich aber Hühner in der Herde halte, würde ja ein entsprechender Ausbruch bereits durch die sehr frühzeitig sterbenden Hühner erkannt werden.

    Was genau meinst du denn, dass in der Verordnung nicht von lebend und/oder geschlachtet steht?

  8. #8
    Avatar von SuseL
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    Zitat Zitat von hobbyzucht Beitrag anzeigen
    Was genau meinst du denn, dass in der Verordnung nicht von lebend und/oder geschlachtet steht?
    In der Verordnung steht "Enten und Gänse". Überspitzt gesagt, ist eine tote Ente/Gans immer noch eine Ente/Gans oder ein Schlachkörper.

    Da Du vermutlich selbst schlachtest, könnte das für Dich ein entscheidener Unterschied sein, wenn totes Geflügel nicht gemeint ist.
    Gruß Susanne

  9. #9

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    Themenstarter
    Zitat Zitat von SuseL Beitrag anzeigen
    In der Verordnung steht "Enten und Gänse". Überspitzt gesagt, ist eine tote Ente/Gans immer noch eine Ente/Gans oder ein Schlachkörper.

    Da Du vermutlich selbst schlachtest, könnte das für Dich ein entscheidener Unterschied sein, wenn totes Geflügel nicht gemeint ist.
    Ich schlachte häufig selbst aber lasse wenn es mehr sind in einer Geflügelschlachterei schlachten. Die das eigentlich nur für kleine Halter macht. Für die ist diese Verordnung doch eine Existenzbedrohung. Ich kann mir kaum vorstellen, dass jemand mit max. 100 Tieren, die untersuchen lässt.

  10. #10
    Avatar von SuseL
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    Dass die Verordnung für die Schlachterei existenzbedrohlich ist, wird so sein, aber nicht viel helfen.

    Andrerseits ist nach der Verordnung nur das Verbringen von nicht untersuchtem Geflügel eine Ordnungswidrigkeit. Der Schlachterei kann daher aus der Verodnung nichts passieren, wenn sie nicht selbst Geflügel transportiert.
    Gruß Susanne

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