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Thema: Müssen meine 9 hühner noch im stall bleiben? H5N8

  1. #1

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    Müssen meine 9 hühner noch im stall bleiben? H5N8

    Hallo,unsere hühner sind jetzt seid ca 2 Wochen im stall.kann ich die hühner schonwieder raus lassen?
    Wir wohnen im Landkreis Leer (ostfriesland )

  2. #2
    Exilschwäbin Avatar von Gwenhwyfar
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    Bis jetzt habe ich noch nichts von einer Entwarnung mitbekommen. Ich wohne im Landkreis Aurich, also recht dicht bei dir und wir haben noch die Stallpflicht. LEIDER!
    Manche Menschen spüren den Regen, andere werden einfach nur nass

  3. #3
    Avatar von 2Rosen
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    Natürlich kannst Du sie raus lassen.
    Würdest aber gegen die aktuellen Auflagen zur Aufstallung verstoßen.
    Inzwischen sind zwar die Maßnahmen zur Verfrachtung des bemitleidenswerten Knast-Federviehs gelockert worden, von Aufhebung oder Aussetzung der Aufstallungspflicht bei Euch ist mir aber nichts bekannt.

    http://www.tierseucheninfo.niedersac...697&_psmand=24

    http://www.ndr.de/nachrichten/nieder...grippe246.html

    http://www.ndr.de/nachrichten/nieder...grippe206.html

  4. #4
    Avatar von SuseL
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    Aufgrund des Geflügelpestausbruchs in Barßel wird die Aufstallanordnung wird im Kreis Leer ganz bestimmt in den nächsten 4 Wochen nicht aufgehoben. Wenn Du in der Nähe von Barßel wohnst, könntest Du jetzt sogar in der Beobachtungszone wohnen.
    Gruß Susanne

  5. #5

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    Barßel ist nur 15km von uns entfernt. Unser gehege ist mit Hühnerdraht eingezeunt und von oben ein Netz drüber.

  6. #6
    Avatar von SuseL
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    Sei froh, dass es 15 km sind. Die Beobachtungszone ist "nur" 10 km im Umkreis um den Putenbetrieb.

    Du musst dann jetzt, wie alle anderen auch, hoffen, dass nicht noch irgendwo ein Ausbruch stattfindet und abwarten, bis die Stallpflicht aufgehoben wird.
    Gruß Susanne

  7. #7
    Avatar von conny
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    Zitat Zitat von Gockel1989 Beitrag anzeigen
    Barßel ist nur 15km von uns entfernt. Unser gehege ist mit Hühnerdraht eingezeunt und von oben ein Netz drüber.
    Das ist leider nicht ausreichend. Von oben her muss das Gehege undurchlässig sein. An den Seiten so weit, dass auch kein Spatz durchkommt.

    LG Conny
    Man kann dem Leben keine Tage geben, aber dem Tag mehr Leben





  8. #8
    Avatar von SuseL
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    Zitat Zitat von conny Beitrag anzeigen
    An den Seiten so weit, dass auch kein Spatz durchkommt.
    Das stimmt so nicht. Es darf kein Wildvogel durchkommen. Ein Wildvogel im Sinn der Geflügelpestverordnung (§1, Abs. 2, Nr. 7) ist: "ein freilebender Vogel der Ordnungen Hühnervögel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige oder Schreitvögel sowie ein zu wissenschaftlichen Zwecken gehaltener Vogel dieser Ordnungen."

    Wenn ein Amts-Vet etwas anderes verlangt, hat er dazu keine Rechtsgrundlage.
    Gruß Susanne

  9. #9
    Avatar von conny
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    Gut zu wissen. Der hiesige Amtstierarzt scheint das nicht zu wissen! Und ich wusste das auch nicht.
    Dankeschön für den Hinweis.

    LG Conny, die allen ein schönes Weihnachten wünscht
    Man kann dem Leben keine Tage geben, aber dem Tag mehr Leben





  10. #10
    Avatar von SuseL
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    Hallo Conny,

    das wissen sehr viele nicht. Falls Du Kontakt zum Amts-Vet hast, sprich ihn doch bitte darauf an. Mich würde interessieren, ob er dann von diese dichten Einnetzung abrückt. Falls ich mal Kontakt mit dem für mich zuständigen Amts-Vet habe, bin ich gespannt, ob er es weiß.

    Es ist für uns Halter schon ein Unterschied, ob wie einen dichten Verhau produzieren müssen, oder ob eine locker eingenetzte Voliere reicht.
    Gruß Susanne

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