Und dann noch fünf Gaense, von denen zwei nãchste Woche z Sclachter sollen
Und dann noch fünf Gaense, von denen zwei nãchste Woche z Sclachter sollen
So würde ich es eindeutig verstehen. Die Aufstallpflicht gilt nur für die in der rechten Spalte genannten Gebiete in den aufgeführten Kreisen.
So wurde es gestern in der Aktuellen Stunde z. B. schon für Münster gesagt - die Rieselfelder würden mit einer Aufstallpflicht belegt. Und genau das steht heute für Münster in der rechten Spalte.
Ich denke, für dich gilt die Aufstallpflicht nicht, wenn du nicht am Rheinsaum wohnst.
Herzlichst, Stefanie
1,11: Barne-Bärte, Welsumer, Welsumer-Mix, Araucana-Mix, Bielefelder, Maran+, Vorwerk, Araucana, Z-Welsumer
Es gibt kein Verbot für alte Weiber, auf Bäume zu klettern. Astrid Lindgren
Mir hat gerade ein Bekannter geschrieben, jetzt wurde auch für Hamburg die Aufstallpflicht beschlossen (Radiomeldung). Kann das wer hier bestätigen?
Lg
Iulia
Geändert von Iulia (25.11.2014 um 17:11 Uhr)
Hühner sind das ökonomischste Lebensmittel überhaupt, denn man kann sie vor ihrer Geburt und nach ihrem Tod essen. (von unbekannt)
***
Auf unbestimmte Zeit Hühnerlos.
Aufstallungspflicht für Geflügel
SCHUTZMASSNAHMEN GEGEN GEFLÜGELPEST GELTEN AUCH IN HAMBUR
25. November 2014
Am vergangenen Wochenende wurde der erste positive Befund auf aviäre Influenza (H5N bei einem Wildvogel auf Rügen bestätigt. Damit wurde dieser Erreger erstmals in Europa außerhalb der Nutztierhaltung festgestellt. Es handelt sich um eine erlegte Wildente, die keine Krankheitssymptome zeigte. In Abstimmung mit anderen Bundesländern verhängt Hamburg zum Schutz von Geflügel ein Aufstallungsgebot. In der Hansestadt sind rund 900 Geflügelhalter von der Stallpflicht betroffen, Ausnahmen für Hobbyhalter gibt es nicht. Hühner, Puten und Enten und anderes Geflügel müssen in Ställen oder überdachten Volieren untergebracht werden. Bei Nichtbeachtung können Bußgelder von bis zu 30.000 Euro verhängt werden.
Die infizierte Wildente wurde im Rahmen des Wildvogelmonitorings im Landkreis Vorpommern-Rügen erlegt - das heißt deutlich außerhalb des Risikogebietes, das 50 Kilometer rund um einen bislang betroffenen Betrieb in Heinrichswalde, Landkreis Vorpommern-Greifswald, liegt. Dadurch besteht der Verdacht, dass nach den bekannten Ausbrüchen in Deutschland, den Niederlanden und im Vereinigten Königreich, das Erregerreservoir in der Wildvogelpopulation liegt. Bei den Fällen in den Niederlanden und in Vorpommern handelt es sich nach bisherigen Erkenntnissen um eine identische Virusvariante.
Zum Schutz der Nutztierbestände wurde deshalb auch in Hamburg beschlossen, das so genannte „Aufstallungsgebot“ umzusetzen. Alle registrierten Geflügelhalter werden schriftlich informiert und verbindlich aufgefordert, den möglichen Kontakt des Geflügels zu Wildvögeln zu unterbinden. Darüber hinaus gelten allgemeine Schutzmaßregeln wie* zum Beispiel Wildvögeln keinen Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen zu gewähren und Tiere nicht mit Oberflächenwasser zu tränken, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben. Daneben sind unklare Krankheits- beziehungsweise Todesfälle bei Geflügel durch eine schnellstmögliche Untersuchung auf Geflügelpest abzuklären. Bei Beständen von über 100 Tieren müssen zudem Aufzeichnungen über verendete Tiere gemacht werden. In allen Verdachtsfällen ist umgehend das zuständige Verbraucherschutzamt der Bezirke zu informieren.
Weitere Informationen stehen unter*www.hamburg.de/tiere*zur Verfügung.
25. November 2014
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"Warum auf den gezüchtet Hund für dein Heim warten, wenn der gezüchtet Hund im Heim auf dich wartet" Gert Hauke
Hier gefunden
http://www.hamburg.de/pressearchiv-f...cht-gefluegel/
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"Warum auf den gezüchtet Hund für dein Heim warten, wenn der gezüchtet Hund im Heim auf dich wartet" Gert Hauke
Für S-H gilt lt. NDR folgendes:
http://www.ndr.de/nachrichten/schles...grippe204.html
So sind wir "noch" raus..
So, nun beruhigt euch erst mal.
Da wir alle brav sind, machen wir Dienst nach Vorschrift, wie es uns gelehrt wurde.
Man mache alles, was die Behörde anordnet
Man beachte insbesondere wie und wo Veröffentlichungen bekannt gemacht werden.
Man stellen fest, Anordnungen des Kreises gelten in der Regel als veröffentlicht, wenn sie im Amtsblatt bekannt gemacht wurden.
Man schaue morgen früh in den Briefkasten, leider leer, dann erst wieder übermorgen.
Man interessiere und informiere sich über Presse und Internet, was alles gelten soll, auf Grund der fehlenden amtlichen Veröffentlichung aber noch nicht angekommen ist.
Man staune weshalb der LK so leichtfertig handele und uns nicht amtlich informiere.
Man schaue wieder in den Briefkasten - für immer wird es nicht reichen
aber bis dahin FREIGANG FÜRS FEDERVIEH
Genau so machen wir es Bloend.
Und da ich nicht zu früh sondern pünktlich zum Polizeiruf aufs Dritte Programm umgeschaltet habe, bin ich sowieso noch ahnungslos
Lärm beweist gar nichts. Eine Henne, die ein Ei gelegt hat, gackert, als sei es ein Planet. :P(Marc Twain)
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