Hallo zusammen
in vielen Beiträgen ist immer wieder zu lesen, das die Fütterung im Freien nicht erlaubt ist. Bezogen wird sich dabei auf die Geflügelpest-Verordnung. Dort steht:
In §3
Wer Geflügel nicht ausschließlich in Ställen hält, hat sicherzustellen, dass
1.
die Tiere nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind
Unter Begriffsbestimmungen wird festgelegt:
(2) Im Sinne dieser Verordnung sind:
Wildvogel: ein freilebender Vogel der Ordnungen Hühnervögel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige oder Schreitvögel sowie ein zu wissenschaftlichen Zwecken gehaltener Vogel dieser Ordnungen;
Die Vögel die meinen Hühner das Futter streitig machen sind Spatzen, Raben, Elstern, Meisen etc.
Da diese nicht unter die oben aufgeführten Arten fallen sehe ich dies nicht als Verstoß gegen die Verordnung an.
Wie seht ihr das?
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