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Thema: Ärger mit dem Bauamt

  1. #1

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    Ärger mit dem Bauamt

    Hallo zusammen,
    wir waren vor einigen Tagen auf dem Bauamt um die Möglichkeit für den Bau eines Carport prüfen zu lassen.

    Leider wurden wir auf unseren abgetrennten Teil (ca. 300m²) mit Hühnerhaltung angesprochen. Wir wohnen im Aussenbezirk und haben zwei Zwerghuhnställe in der Größe 1,5m X 1,5m sowie einen Bauwagen für unsere Hybriden dort stehen. Bisher sind wir davon ausgegangen dass unsere Hobbyhaltung genehmigungsfrei ist.
    Das Bauamt will den Carport erst genehmigen wenn die Ställe abgegrissen werden und der Bauwagen weg kommt.
    Wir sind total erschüttert. Wo kann ich nachlesen ob meine Ställe eine Genehmigung benötigen?
    Was kann ich sonst tun um die Hühnerhaltung nicht aufgeben zu müssen?

  2. #2
    Cochin Zucht Avatar von w.lensing
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    Ich weis nicht aus welhem Bundesland ihr seid. In NRW sind max 30 Qubikmeter umbauter Raum genehmigungsfähig. Priveligiertes Bauen im Außenbereich, ist im Prinzip nur noch für vollerwerbs Landwirte möglich.
    Bin in der gleichen Situation wie ihr, im Ort darf kein Hahn krähen, außerhalb darf ich keinen Stall bauen.
    mancher gibt sich viele Müh mit dem lieben Federvieh.....

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  3. #3

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    Wir kommen aus NRW. Die Zwerghuhnställe haben etwa 4 m³, der Bauwagen etwa 12m³.
    Zwar zahlen wir noch Genossenschaftsanteile und haben auch Traktoren zur Bewirtschaftung unserer Wiesen, jedoch ist dies keine reale Erwebsquelle. Wenn jemand eine Gesetzeslücke kennt, wäre ich sehr dankbar.

  4. #4

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    Oh, wie ärgerlich. Richtig kompetente Auskunft kann euch wohl nur ein Baurechtsexperte geben. Wahrscheinlich überschreitet ihr mit dem Bau des Carports die 30 cbm Grenze... Ich würde mir mal einen Beratungstermin bei einem fähigen Rechtsanwalt holen. Das kostet nicht die Welt und der kann einem dann sagen, ob es überhaupt eine Möglichkeit für euch gibt. Mit einer Rechtsschutzversicherung wäre auch eine Klage gegen einen ablehnenden Bescheid möglich, macht aber natürlich nur Sinn, sofern überhaupt Aussicht auf Erfolgt besteht.
    Gruß Birgit

  5. #5
    Avatar von Laura
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    Ich würde es als Landwirt versuchen.
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  6. #6

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    Bin kein Rechtsexperte und zu den Zwerghuhnställen möchte ich mich auch nicht äußern, aber der Bauwagen ist keine feststehende bauliche Veränderung (sofern Räder noch dran) und Anhänger dürfen auf eigenem Grund ja wohl abgestellt werden. Evtl. ließen sich die Kleinstställe ja auch noch berädern.

    Viel Glück mit den Halunken...

  7. #7

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    Hallo Olympus
    heißt " wir wohnen im Außenbezirk" auch "außerhalb der Bebauungszone" ?- dann könnte es echt schwierig werden , denn wenn du es als `Landwirt`versuchst, musst du auch saftig Beiträge zu Landwirtschaftskasse zahlen. Aber vielleicht wissen noch Andere besseren Rat. Vielleicht findest du auch hier im Forum noch Hinweise-sieh die Beiträge unten, oder vielleicht genehmigen die bei "Archehöfen" eher - züchtest halt paar Hühner-Rassen die auf der roten Liste stehen.

    Viel Glück !
    Geändert von ria (19.08.2014 um 02:24 Uhr)
    Mit freundlichen Grüssen Ria

  8. #8
    Avatar von claudia61
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    Zitat Zitat von fradyc Beitrag anzeigen
    Bin kein Rechtsexperte und zu den Zwerghuhnställen möchte ich mich auch nicht äußern, aber der Bauwagen ist keine feststehende bauliche Veränderung (sofern Räder noch dran) und Anhänger dürfen auf eigenem Grund ja wohl abgestellt werden. Evtl. ließen sich die Kleinstställe ja auch noch berädern.

    Viel Glück mit den Halunken...
    so kenne ich das auch. wird hier daher als ausweichmassnahme gerne genommen!
    grüsse von claudia
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  9. #9

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    Hallo Laura, danke für den Link. Mit meinen Zwerghuhnställen bleibe ich unter 5 m³. Sollte somit kein Problem sein. Was den Bauwagen angeht habe ich noch keinen Gesetzestext gefunden. Räder sind dran und der Wagen wäre auch rollbar. Da wo er jetzt steht, stört er am wenigsten. Ich möchte vermeiden diesen alle 14 Tage zu verschieben.
    Scheint als ob uns das Bauamt auf dem Kiker hat. Die haben auch Fotos von meinem abgemeldeten Auto und einem Tüv abgelaufenen Wohnwagen gemacht. (Haben unser Grundstück betreten). Ich vermute inzwischen dass Bauamt möchte so eine vor Jahrzehnten versäumte Baulast erpressen. (Es gab aber keine Äusserung in diese Richtung).

  10. #10

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    Ich würde ganz offiziell einen formalen Bauantrag stellen. Mir wollte man vom Ordnungsamt eine Kampfhundsteuer abknöpfen(750, statt 36€), obwohl Papiere und Schreiben vom Kreisveterinäramt vorhanden waren. Hund stand auf keiner Rasseliste. Trotzdem Stress. Erst als ich nach einem offiziellen Schreiben verlangte, welches einem Anwalt vorgelegt werden könne, machte man "nur" für mich (in 3 min) eine "Ausname". Na klar...

    Wäre sehr gespannt, aus welchem offiziellen Grund bei euch kein Carport aufgestellt werden dürfe!

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