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Thema: Ärger mit dem Bauamt

Hybrid-Darstellung

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  1. #1

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    Ärger mit dem Bauamt

    Hallo zusammen,
    wir waren vor einigen Tagen auf dem Bauamt um die Möglichkeit für den Bau eines Carport prüfen zu lassen.

    Leider wurden wir auf unseren abgetrennten Teil (ca. 300m²) mit Hühnerhaltung angesprochen. Wir wohnen im Aussenbezirk und haben zwei Zwerghuhnställe in der Größe 1,5m X 1,5m sowie einen Bauwagen für unsere Hybriden dort stehen. Bisher sind wir davon ausgegangen dass unsere Hobbyhaltung genehmigungsfrei ist.
    Das Bauamt will den Carport erst genehmigen wenn die Ställe abgegrissen werden und der Bauwagen weg kommt.
    Wir sind total erschüttert. Wo kann ich nachlesen ob meine Ställe eine Genehmigung benötigen?
    Was kann ich sonst tun um die Hühnerhaltung nicht aufgeben zu müssen?

  2. #2
    Cochin Zucht Avatar von w.lensing
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    Ich weis nicht aus welhem Bundesland ihr seid. In NRW sind max 30 Qubikmeter umbauter Raum genehmigungsfähig. Priveligiertes Bauen im Außenbereich, ist im Prinzip nur noch für vollerwerbs Landwirte möglich.
    Bin in der gleichen Situation wie ihr, im Ort darf kein Hahn krähen, außerhalb darf ich keinen Stall bauen.
    mancher gibt sich viele Müh mit dem lieben Federvieh.....

    Cochinzucht in weiß und schwarz-weiß-gescheckt

  3. #3

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    Wir kommen aus NRW. Die Zwerghuhnställe haben etwa 4 m³, der Bauwagen etwa 12m³.
    Zwar zahlen wir noch Genossenschaftsanteile und haben auch Traktoren zur Bewirtschaftung unserer Wiesen, jedoch ist dies keine reale Erwebsquelle. Wenn jemand eine Gesetzeslücke kennt, wäre ich sehr dankbar.

  4. #4

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    Oh, wie ärgerlich. Richtig kompetente Auskunft kann euch wohl nur ein Baurechtsexperte geben. Wahrscheinlich überschreitet ihr mit dem Bau des Carports die 30 cbm Grenze... Ich würde mir mal einen Beratungstermin bei einem fähigen Rechtsanwalt holen. Das kostet nicht die Welt und der kann einem dann sagen, ob es überhaupt eine Möglichkeit für euch gibt. Mit einer Rechtsschutzversicherung wäre auch eine Klage gegen einen ablehnenden Bescheid möglich, macht aber natürlich nur Sinn, sofern überhaupt Aussicht auf Erfolgt besteht.
    Gruß Birgit

  5. #5
    Avatar von Laura
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    Ich würde es als Landwirt versuchen.
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  6. #6

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    Bin kein Rechtsexperte und zu den Zwerghuhnställen möchte ich mich auch nicht äußern, aber der Bauwagen ist keine feststehende bauliche Veränderung (sofern Räder noch dran) und Anhänger dürfen auf eigenem Grund ja wohl abgestellt werden. Evtl. ließen sich die Kleinstställe ja auch noch berädern.

    Viel Glück mit den Halunken...

  7. #7

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    Zitat Zitat von Olympus Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,
    wir waren vor einigen Tagen auf dem Bauamt um die Möglichkeit für den Bau eines Carport prüfen zu lassen.

    Leider wurden wir auf unseren abgetrennten Teil (ca. 300m²) mit Hühnerhaltung angesprochen. Wir wohnen im Aussenbezirk und haben zwei Zwerghuhnställe in der Größe 1,5m X 1,5m sowie einen Bauwagen für unsere Hybriden dort stehen. Bisher sind wir davon ausgegangen dass unsere Hobbyhaltung genehmigungsfrei ist.
    Das Bauamt will den Carport erst genehmigen wenn die Ställe abgegrissen werden und der Bauwagen weg kommt.
    Wir sind total erschüttert. Wo kann ich nachlesen ob meine Ställe eine Genehmigung benötigen?
    Was kann ich sonst tun um die Hühnerhaltung nicht aufgeben zu müssen?
    Da wirst du Pech haben.
    bewegliche Ställe gehen. Im "Aussenbereich" darf halt nichts festes stehen.
    Ganz blöd, dass ihr das Bauamt geholt habt....

    Sprecht mit dem höchsten Vorgesetzten, macht Bilder...evt. kommt ihr noch drum rum.

    In Brandenburg geht das so auch nicht.... ...
    Nur weil ein Fisch in Gefangenschaft auch Wasser hat, heißt das noch lange nicht, dass er deshalb artgerecht gehalten wird.

  8. #8
    Avatar von Petrale
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    Mein Nachbar darf sich nichtmal einen Geräteschuppen auf sein eigenes Grundstück setzen. Ein paar hundert Meter weiter wurden anfang des Jahres ein paar kleine Fachwerkhäuser niedergerissen und nun kommt ein neumodernes Objekt drauf, welches gewiss den Dorfeffekt jetzt schon verhunzt obwohl es noch nicht fertig ist. Mir braucht keiner mehr was von Demokratie erzählen. Gesetze, die von oben herab schon missachtet werden und Leute die ehrlich sein wollen in den Hintern getreten werden....

    Gruß
    Petra

  9. #9
    mit Hühnerwahnsinn Avatar von Gackelei
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    Wenn das fehlende Wegerecht der Grund sein sollte, würde ich mir das aber mehr als Dreimal überlegen, ob ich so eine Last auf meinem Grundstück eintragen lasse - ist immer eine Wertminderung!

    Gibt es für das illegale Gebäude die Möglichkeit von woanders her eine Zufahrt zu bekommen?
    Oder dir eine Ecke von deinem Grundstück dafür ab zu kaufen.

    Denn bevor ich ein Wegerecht eintragen lassen würde, würd ich lieber eine Ecke verkaufen!

    Wegen dem Problem der Genehmigungen kann ich sonst leider nicht aushelfen.
    Forever Sumatras

  10. #10

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    Zitat Zitat von Gackelei Beitrag anzeigen
    Wenn das fehlende Wegerecht der Grund sein sollte, würde ich mir das aber mehr als Dreimal überlegen, ob ich so eine Last auf meinem Grundstück eintragen lasse - ist immer eine Wertminderung!
    Nein, wir werden keinen Eintrag zulassen.

    Ich kann verstehen wenn hier einige Leute Dampf ablassen. Aber bitte, mein Problem ist nicht wie von Amtswegen mit mir umgegangen wird, sondern dass ich nicht weiß welche verbrieften Rechte ich habe.

    Sollte der §65 nicht für den Aussenbereich gelten? Wenn nicht und wo kann ich das nachlesen?
    Es fehlt mir ein entsprechender § für Bau und Wohnwagen da diese nicht von der Bauordnung erfasst sind.
    Ich suche klare Gesetze die Aussagen "erlaubt oder verboten".

    Meinungen helfen hier nicht weiter, rummoppeln über die Ämter schon garnicht. Mal etwas gehört zu haben bedeutet nicht unbedigt dass es richtig ist. Hobbyjuristen mit Ihren individuellen Auslegungen und Ansichten sind kontraproduktiv.

    Ich brauche Gesetzestexte oder Musterurteile.

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