Kein Blödsinn. Zumindest darf ein solcher Stall nicht überall stehen - er muss mindestens drei Meter Abstand zum Nachbargrundstück haben, sobald Tiere drin untergebracht werden sollen. Hab ich von unserem Bauamt schriftlich.
Du brauchst zwar einen herkömmlichen Stall fürs Zwergkaninchen nicht baulich genehmigen lassen, darfst ihn aber nicht überall aufstellen.
Ein Carport, der auch nur als solcher genutzt wird, darf dagegen auch direkt an der Grenze stehen.
Aber darauf wollte ich auch nicht hinaus. Mir hat geholfen, dass ich das direkte Gespräch mit den Sachbearbeitern gesucht habe. So hatte ich sogar ein halbes Jahr Zeit, den Stall an eine andere Stelle zu setzen, damit die Hühner nicht heimatlos wurden. Obwohl mir zuerst eine Frist von zwei Wochen gesetzt worden war! Im Anschreiben stand "mit sofortiger Wirkung".
LG Silvia
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