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Thema: Ärger mit dem Bauamt

  1. #41
    Avatar von kniende Backmischung
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    Kein Blödsinn. Zumindest darf ein solcher Stall nicht überall stehen - er muss mindestens drei Meter Abstand zum Nachbargrundstück haben, sobald Tiere drin untergebracht werden sollen. Hab ich von unserem Bauamt schriftlich.
    Du brauchst zwar einen herkömmlichen Stall fürs Zwergkaninchen nicht baulich genehmigen lassen, darfst ihn aber nicht überall aufstellen.
    Ein Carport, der auch nur als solcher genutzt wird, darf dagegen auch direkt an der Grenze stehen.

    Aber darauf wollte ich auch nicht hinaus. Mir hat geholfen, dass ich das direkte Gespräch mit den Sachbearbeitern gesucht habe. So hatte ich sogar ein halbes Jahr Zeit, den Stall an eine andere Stelle zu setzen, damit die Hühner nicht heimatlos wurden. Obwohl mir zuerst eine Frist von zwei Wochen gesetzt worden war! Im Anschreiben stand "mit sofortiger Wirkung".

    LG Silvia
    Geändert von kniende Backmischung (20.08.2014 um 08:48 Uhr)
    Das sind die Weisen, die über den Irrtum zur Wahrheit reisen.
    Die im Irrtum verharren, das sind die Narren.
    F. Rückert
    2.5 Mechelner gesperbert, 0.1 Mechelner fehlfarben gesperbert-weiß columbia, 0.1 LaFleche/Araucana schwarz.

  2. #42

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    Zitat Zitat von kniende Backmischung Beitrag anzeigen
    er muss mindestens drei Meter Abstand zum Nachbargrundstück haben
    Die habe ich.

    Zitat Zitat von kniende Backmischung Beitrag anzeigen
    Mir hat geholfen, dass ich das direkte Gespräch mit den Sachbearbeitern gesucht habe.
    Das hat mir den Ärger erst eingebrockt.

    Es ist schön verschiedene Meinungen oder Auslegungen zu hören, was ich aber brauche sind Gesetzestexte in dehnen steht dass es verboten oder erlaubt ist.

    Ich denke auch das Bauamt ist an solche Texte gebunden. Da hat das ganze dann nichts mehr mit Ermessensspielraum zu tun. (Den möchte mir man ja eh nicht einräumen, bzw mich erpressen).

    Übrigens werden auf diesem Stück Land schon ewig Hühner in entsprechenden Ställen gehalten und niemanden hat es gestört.

  3. #43
    Rassegeflügelzüchter Avatar von Ernst
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    Zitat Zitat von Olympus Beitrag anzeigen

    Es ist schön verschiedene Meinungen oder Auslegungen zu hören, was ich aber brauche sind Gesetzestexte in dehnen steht dass es verboten oder erlaubt ist.
    Dann wirst Du wohl selber mal nachschauen müssen, und schauen welcher § für Dich zutrifft.
    http://www.baurecht.de/baugesetzbuch.html

    Übrigens werden auf diesem Stück Land schon ewig Hühner in entsprechenden Ställen gehalten und niemanden hat es gestört.
    Ich glaube kaum, dass es Sinn macht, sich darauf zu berufen, dass in der Vergangenheit geduldet wurde, dass Gesetze und Verordnungen nicht eingehalten wurden.

    Ein Haus ohne Bücher ist arm,
    auch wenn schöne Teppiche seinen Böden und kostbare Tapeten und Bilder die Wände bedecken.
    Hermann Hesse

  4. #44

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    Es sieht für mich so aus als dürftest Du den Bauwagen stehen haben. Immerhin gab es eine Ortsbegehung und auf Grund dessen keine rechtlichen Auflagen. Jedenfalls nicht schriftlich und das ist was zählt. Weil denen aber Dein Bauwagen bzw. Deine Baulastentscheidung nicht zusagt, wird halt auf anderem Weg versucht was geht.

    In Deinem Fall wird wohl nur noch ein Anwalt weiter helfen können. Oder eine andere Baulastentscheidung?!
    Erkundige Dich in jedem Falle auch nach genehmigungsfreiem Bauen. Es dürfen meist nur bestimmte Maße nicht überschritten werden.

    Ich drück Dir drei meiner Daumen...

  5. #45

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    Zitat Zitat von Ernst Beitrag anzeigen
    Dann wirst Du wohl selber mal nachschauen müssen, und schauen welcher § für Dich zutrifft.
    Hab ich doch schon. BauO NRW §65 Absatz 1 Satz 49 (die 5m³ Regelung). Die Zwerghuhnställe sind nicht mehr das Problem. (auch wenn es die Beamten gerne anders hätten).

    Der Bauwagen unterliegt nicht dem Bauordnungsgesetz, daher finde ich in der Bauordnung NRW nichts darüber. Bitte auch zu beachten das dies von Bundesland zu Bundesland verschieden sein kann.
    Geändert von Olympus (20.08.2014 um 11:18 Uhr)

  6. #46

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    Zitat Zitat von Olympus Beitrag anzeigen
    Der Bauwagen unterliegt nicht dem Baugesetz, daher finde ich im Baugesetzbuch nichts darüber.
    Genau deswegen kann ein Bauamt auch nicht dagegen entscheiden!

  7. #47
    Cochin Zucht Avatar von w.lensing
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    Um was für eine Baulast handelt es sich denn? Darum herum reden bringt nichts weiter. Wenn du einen Rat haben willst, dann schreib auch was los ist. Ohne Grund wird das Bauamt nicht aktiv. Für den Außenbereich gelten nunmal andere Regeln, mit denen andere auch klarkommen müssen. Das Bauamt sitzt hier am längeren Hebel.

    Ps. Abgemeldeter Pkw und Wohnwagen, dazu dann noch Bauwagen, in der Nachbarschaft fänd ich auch nichtso prickelnd.
    mancher gibt sich viele Müh mit dem lieben Federvieh.....

    Cochinzucht in weiß und schwarz-weiß-gescheckt

  8. #48
    Avatar von OmaWetterwachs
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    Hi,

    ich habe ja nun auch leider durch Anzeigen unseres Nachbarn Bekanntschaft mit Veterinäramt, Bauordnungsamt und der Unteren Wasserbehörde gemacht.
    Bauordnunsamt hat alles hier vermessen, fotografiert und wir warten noch immer auf den endgültigen Bescheid...
    Was ich aber zwischenzeitlich gelernt habe ist immer Einspruch zu erheben und/oder zu erfragen auf welcher rechtlichen Grundlage die Auflagen/Bescheide beruhen, schriftlich, per Einschreiben.

    LG
    Kerstin
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  9. #49
    Erbsenzähler Avatar von eierdieb65
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    Grüß dich
    Vielleicht gibt es bei euch auch so etwas, wie ersennenes Recht.
    Das wäre anzuwenden, für die Hühner, weil hier immer schon Hühner waren.
    Und jetzt brauchst du, wegen neueren Tierschutzgesetzen einen neuen Stall.

    Nur als Gedankenanstoß.

    In unserer Umgebung gab es Umwidmungen.(Von landwirtschaftlichen Nutzflächen in Bauland) Und Nutztiere sollten nicht mehr sein.
    Der Bauer durfte (nach Gerichtsentscheid) großzügig umbauen und der Bürgermeister hat vor Zorn seine eigene Faust gebissen.(Er wollte direkt neben dem Bauern eine Siedlung bauen)

    lg
    Willi
    Geändert von eierdieb65 (20.08.2014 um 11:50 Uhr)
    Leben ist tödlich, hören sie sofort damit auf.

  10. #50

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    Zitat Zitat von w.lensing Beitrag anzeigen
    Um was für eine Baulast handelt es sich denn?
    Da, ganz versteckt:

    Zitat Zitat von Olympus Beitrag anzeigen
    Die fehlende Baulast betrifft ein Nachbargrundstück. Dieser Baulast haben wir bisher nicht zugestimmt.

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