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Thema: Ärger mit dem Bauamt

  1. #11
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    Vor allem: Was ist denn ein Carport für eine große bauliche Maßnahme, die ellenlang genehmigt werden muss?
    Sind doch nur ein paar Holzbalken kreuz und quer mit 'nem Dach drüber ...
    Da sollen die Bauämter mal lieber zusehen, wenn sie schon so akkurat sind, dass nicht immer mehr Glasfassaden in immer mehr historischen Altstädten das Stadtbild total versauen oder immer mehr außerortliche Neubausiedlungen immer mehr bislang unverbaute Landschaft, die regional teils schon echt Mangelware ist.
    Wage mal zu behaupten, dass es hier im Eck keine 2 km² gibt, wo man nicht von einem Fleck aus irgendwo irgendwelche Siedlungen sieht...
    Das empfinde ich als erheblich viel störender als ein doch eher niedriges und meist hinter Gehölzen teils verborgenes Carport im Außenbereich. Aber natürlich stecken hinter genannten Bauten erheblich lukrativere Einnahmen als hinter einem Carport, also ist so ein jahrhundertealtes Stadtbild mal eben etwas egaler, oder die freie Feldflur, nicht wahr ?

    Ich würde es genauso machen wie fradyc sagt, und das Amt in die Position zwingen, erklären zu müssen, das Wort "Rechtsanwalt" ist da immer was ganz spontanitäts- auslösendes...
    Geändert von Okina75 (19.08.2014 um 10:44 Uhr)
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  2. #12

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    Evtl. auch ein Möglichkeit, genehmigungsfreies Bauen. http://www.bad-bramstedt.de//media/c...901?from=,2211

    Genaue örtliche Bestimmungen müssen aber auch hier vom Bauamt angefordert werden.

  3. #13
    Cochin Zucht Avatar von w.lensing
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    Olympus du hast schlechte Karten. Ich hatte Glück und einen verständigen Sachbearbeiter. Aber wenn du schon Ärger mit dem Bauamt hast werden die wohl auf stur schalten.
    Abgemeldeter Pkw und Wohnwagen betrift nicht das Bauamt, sondern Ordnungsamt, Abfallrecht. Der Bauwagen schon, den Zählt das Amt als Bauwerk ( hatte ich auch versucht ).
    Du hast nur die eine Change, fahr zum Baauamt und rede rühig und vernünpftig mit den Leuten, oder versuch einen Ortstermin zu machen. Rechtlich was durchzudrücken hast du keine Change, es geht nur auf gütlichem Wege.
    Um irgendetwas durchzudrücken mußt du Vollerwerbs Landwirt sein. Mit Stellungname der Landwirtschaftskammern und allem anderen was dazu gehört. Es heist nicht umsonst Previligiertes Bauen im Außenbereich.
    mancher gibt sich viele Müh mit dem lieben Federvieh.....

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  4. #14

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    Nicht falsch verstehen. Ich würde den Carport unter der Bedingung dass ich meine Ställe abreisse und den Bauwagen abschaffe bekommen.
    Solange meine Ställe unter den 5m³ bleiben können die mir aber rechtlich nichts. Problem könnte der Bauwagen werden.
    Und warum auch immer hat das Bauamt Fotos auf meinem Grund und von meinen Fahrzeugen geschossen.
    Ich bräuchte einen Gesetzestext der mir den Bauwagen erlaubt.
    Wie gesagt vermute ich etwas anderes hinter der Schikane.

  5. #15

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    "Ich bräuchte einen Gesetzestext der mir den Bauwagen erlaubt."

    Eben nicht! Die brauchen einen Gesetzestext der Dir den Bauwagen verbietet! Diesen wirds nicht geben, sonst läge der schon längst im Briefkasten! Behörden muss man auch erst verstehen lernen...
    Geändert von fradyc (19.08.2014 um 13:06 Uhr) Grund: "verstehen" immer mit "t" in der Mitte!

  6. #16
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    Was für Genossenschaftsanteile meinst Du?
    Wenn Du eine landwirtschaftliche Betriebsnummer (von früher) hast, können die Dir gar nix, auch wenn Du heute nicht mehr erwerbsorientiert wirtschaftest.

  7. #17
    Hühnerangestellte Avatar von Kohlmeise
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    Leider sind die Gestzte hier in NRW echt gruselig. Selbst für ein Vordach über der Haustüre benötigt man eine Genehmigung. Manchmal habe ich das Gefühl auf meinem Grund nicht Herr der Lage und Entscheidungen zu sein.

    Oft sind die Ansprechpartner in den Ämtern sehr speziel! Naja und gleich ist nicht eben gleich. Jede Stadt hat andere Vorgaben.

    Bez. der Rechtsberatung erkundige dich vorher nach den Kosten.
    Ich habe für ein kurzes Gespräch und ein Schreiben wegen Überbauung unverschämte 500 Euro gezahlt.

    Ich wünsche dir viel Glück und starke Nerven.
    Frau Kohlmeise und das Fußvolk...


  8. #18

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    Ich meine dass wir (mein Vater) noch immer an die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft zahlen, allerdings weiß ich nicht warum wir das noch tun? Das ist ein guter Ansatz, ich müsste meinen Vater fragen ob aus alten Zeiten ( von Oma und Opa) noch eine Betriebsnummer bekannt ist. Hoffentlich kann er sich erinnern, ist immerhin nicht mehr der jüngste mein Dad.

    Den Bauwagen und die Ställe will man mir verbieten weil es sonst keine Genehmigung für den Carport gibt. Warum auch die Fahrzeuge weg sollen weiß ich nicht. Die haben uns beim Amtsbesuch jedenfalls ordentlich abgewartscht. Ich vermute dass die eine fehlende/versäumte Baulast von uns wollen, auch wenn nur durch die Blume gesprochen wurde.

    Hinnehmen möchte ich das ganze nicht, daher suche ich entsprechende Gesetzestexte. Bei den Ställen habt ihr mir schon super geholfen. Nur Not muss ich den Bauwagen halt alle paar Wochen versetzen.

  9. #19
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    Olympus: Was ist eine Baulast, wenn ich doof fragen darf?

    Und wie schon gesagt wurde; Fordere DU entsprechende Gesetzestexte von DENEN, bringe das Amt in die Position erklären zu müssen, wenn sie was wollen, denn meine Maxime ist nach wie vor: Da kann ja jeder aus dem Wald kommen und sagen, er ist der Förster...
    Und der Bauwagen ist jederzeit beweglich, also ist das kein Bauwerk. Anders sähe das aus, wäre der auf zB Steinpfeilern aufgebockt; dann wäre er fest und nicht ohne weiteres beweglich...

    Nö, DIE müssen DIR was vorlegen, was deren Forderung eine Handhabe verleiht, und nicht umgekehrt, und solange könnten die Kameraden mir mal im Mondschein begegnen, wie meine Oma immer so schön gesagt hat .
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  10. #20
    Cochin Zucht Avatar von w.lensing
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    Bauen im Außenbereich, egal was, ist heute nur noch für Aktive Vollerwerbslandwirte möglich. Da hilft dir auch keine Mitgliedsnummer für die BG, und wenn du schon Krieg mit dem Bauamt hast (Baulast) dann vergiß es.
    Ich habe die Geschichte schon hinter mir.
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