evtl belebe ich ja ein totes Thema...
aber bei mehr als 2.500m² Grundbesitz bist du Zwangsmitglied BG Landschafts und Gartenbau (oder so ähnlich die haben sich letztes Jahr umfirmiert), dass hat folgenden Vorteil du hast in der Regel ein Grundstück das relativ groß ist.
Und erlaubt dir folgende Handeln: solange das Carport und die anderen Bauten (Ställe/Bauwagen) min 7m von der Grundstücksgrenze entfernt sind und ein gewisses Volumen nicht überschreiten musst du das Bauamt zwar informieren, aber verbieten ist da nicht groß drin.
Ich habe auf 4.200 m² neben dem Haus, eine Garage 3x5m, Taubenschlag 2x2m, Gartenhütte 4x3m, Carport 6x4,5m und den Hühnerstall 4x2m
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