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Thema: Ärger mit dem Bauamt

  1. #111
    Avatar von franggenhuhn
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    ....und nach nochmaligem Durchlesen: Deine Hofüberdachung darfst Du sowieso bauen, weil die nicht im Außenbereich ist.
    Und da hast Du ausnahmsweise Recht: Auf Deinem Grund darfst Du bauen was Du willst - wenn er nicht im Außenbereich liegt. (Aufpassen auf Grenzabstand und Größe)
    Wir reden hier von Bauen auf landwirtschaftlichen Flächen außerhalb der Bebauungsgrenze (Außenbereich). Trifft das jetzt überhaupt für Dich zu?

    Liebe Grüße
    Micha
    Der Gott der kleinen Dinge kam nicht mehr vor,wurde sinnlos zerrieben von dem im Grunde gänzlich unwichtigen Unternehmen,das Leben auf alle Fälle und unter allen Umständen an jedem Tag von morgens bis abends erfolgreich zu gestalten.J.B.-Eifel-Bullen

  2. #112
    Avatar von SuseL
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    Zitat Zitat von franggenhuhn Beitrag anzeigen
    Wir reden hier von Bauen auf landwirtschaftlichen Flächen außerhalb der Bebauungsgrenze (Außenbereich).
    Außenbereich ist in der Regel auch die Hofstelle und die direkt umliegenden Flächen.
    Gruß Susanne

  3. #113
    Erbsenzähler Avatar von eierdieb65
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    Grüß euch

    Ich lese hier immer wieder Wertminderung durch Wegerecht.
    Wie weit kann denn landwirtschaftliche Nutzfläche noch weniger wert werden?

    Und meine Meinung: Ich habe doch hier nicht alles gekauft, renoviert, hergerichtet, planiert etc., damit ich es irgendwann verkaufe. Der theoretische Wert ist mir doch so was von egal, weil ich es nie hergeben werde.

    Da ist mir gute Nachbarschaft wichtiger, als virtuelles Geld.
    Die Nachbarn habe ich täglich, das Geld nie.

    lg
    Willi
    Leben ist tödlich, hören sie sofort damit auf.

  4. #114

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    Lieber Willi,

    was die Wertminderung angeht, die bezieht sich nicht auf die landwirtschaftliche Nutzfläche, sondern auf das Anwesen als Ganzes. Hat man im Wald Leute die ruhig und friedlich ihrer Wege gehen, ist alles gut. Nun aber soll das „schwarzgebaute“ Haus versilbert werden, was nur möglich ist, wenn ein Wegerecht eingetragen wird.

    Wer könnten dann die Käufer sein? Vielleicht jemand der da ein relativ lautes/geruchsintensives Gewerbe-Unternehmen ansiedeln will? Jemand der im Wad ein Rotlichtetablissement betreiben will? Jemand der dort KFZ oder Motorräder reparieren und natürlich auch testen will? Inklusive jeder Menge Publikumsverkehr, der dann womöglich den Weg zuparkt, Lärm verursacht etc.

    Tausend Möglichkeiten, die den Wert der Immobilie des TE mindern könnten. Vielleicht will er ja nicht in D alt werden, sondern irgendwann sein Anwesen verkaufen um irgendwo anders sein Alter zu genießen? Vielleicht hat er Nachwuchs und denkt daran, dass die Kinder einmal die Möglichkeit haben sollten, das Anwesen zu einem guten Preis zu verkaufen? Vielleicht mag er auch einfach seine Flächen ungeteilt nutzen, also ohne stets zu beachten dass der Zufahrtsweg frei sein muss?

    Einmal eingetragen, kriegt man das nicht rückabgewickelt, egal, wer dann im Waldhaus residiert.

    Ich kann den TE gut verstehen – und ohne einen Carport kann man auch leben….Hoffentlich gibt es keine Rückbauverfügung für die Ställe und den Bauwagen – wobei der Wohnwagen und das abgestellte KFZ wahrscheinlich das erste Opfer der Behörden werden…

    Liebe Grüße

    Vom Medienhuhn

  5. #115
    Erbsenzähler Avatar von eierdieb65
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    So gesehen, hast DU recht.

    Bei mir waren es ja nur 24m² (8x3m) Wegerecht. Ganz hinten (100m hinter dem Haus). Den Zaun habe ich einfach 3m zurückversetzt. Weniger wert wurde das Grundstück bei einem Preis von 1€/m² (der ortsübliche Preis für Nutzfläche) aber nicht.

    lg
    Willi
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  6. #116
    Avatar von Hunnenvolk
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    Jap, is Außenbereich. 2,5 ha Land stecken nicht im Ort!
    Ja, wollte eben ne Möglichkeit zeigen wies auch geht, muss ja keiner nachmachen der nicht will
    www.aktionsbuendnis-vogelfrei.de
    www.wildvogel-rettung.de
    www.rgzv-cimbria.de/h5n8

  7. #117
    Avatar von kniende Backmischung
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    Zitat Zitat von eierdieb65 Beitrag anzeigen
    So gesehen, hast DU recht.

    Bei mir waren es ja nur 24m² (8x3m) Wegerecht. Ganz hinten (100m hinter dem Haus). Den Zaun habe ich einfach 3m zurückversetzt. Weniger wert wurde das Grundstück bei einem Preis von 1€/m² (der ortsübliche Preis für Nutzfläche) aber nicht.

    lg
    Willi
    Wenn ich das richtig verstanden habe, so zerschneidet das Wegerecht das Grundstück des Themenstarters. Und, wie Medienhuhn bereits sagte, weißt du nicht, wen du da aufs Auge gedrückt bekommst, als neuen Nachbarn, wenn das Objekt, zu dem der Weg führt, veräußert werden soll.
    Hast du einmal zugestimmt, kommst du aus der Nummer nicht mehr raus!

    LG Silvia
    Das sind die Weisen, die über den Irrtum zur Wahrheit reisen.
    Die im Irrtum verharren, das sind die Narren.
    F. Rückert
    2.5 Mechelner gesperbert, 0.1 Mechelner fehlfarben gesperbert-weiß columbia, 0.1 LaFleche/Araucana schwarz.

  8. #118
    Erbsenzähler Avatar von eierdieb65
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    Soll ich jetzt nochmal schreiben, dass auch DU recht hast?
    Oder wo war jetzt das Missverständnis?

    lg
    Willi
    Leben ist tödlich, hören sie sofort damit auf.

  9. #119
    Cochin Zucht Avatar von w.lensing
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    So mit Wegerechten habe ich meine eigenen Erfahrungen da ich auch Betroffener bin, Als Nutzer und auch mit solchem Belastet.
    Das Wegerecht ist nicht einfach wünsch dir was, sondern du bedstimmst wo der Nachbar herfährt. Und du bestimmst auch wer die Kosten für den Unterhalt des Weges trägt. Und außerdem brauchst du das ganze nicht kostenlos zu dulden, du kannst dafür auch eine Entshädigung verlangen. Das kannst du alles im BGB nachlesen. Sprech darüber mit einem Rechtsanwalt der auch Notar ist, der kennt sich in solchen Sachen am besten aus. wilhelm
    mancher gibt sich viele Müh mit dem lieben Federvieh.....

    Cochinzucht in weiß und schwarz-weiß-gescheckt

  10. #120
    Cochin Zucht Avatar von w.lensing
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    Hast du dir das ganze mal angesehen?
    mancher gibt sich viele Müh mit dem lieben Federvieh.....

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