....und nach nochmaligem Durchlesen: Deine Hofüberdachung darfst Du sowieso bauen, weil die nicht im Außenbereich ist.
Und da hast Du ausnahmsweise Recht: Auf Deinem Grund darfst Du bauen was Du willst - wenn er nicht im Außenbereich liegt. (Aufpassen auf Grenzabstand und Größe)
Wir reden hier von Bauen auf landwirtschaftlichen Flächen außerhalb der Bebauungsgrenze (Außenbereich). Trifft das jetzt überhaupt für Dich zu?
Liebe Grüße
Micha
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