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Thema: Betragspflicht zur Berufsgenossenschaft

  1. #21
    Avatar von Carsten
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    1.045
    Das ist nicht gerade wenig!

    Würde mit den leuten einfach mal telefonieren und mir Vor- und Nachteile aufzählen lassen!
    Trage Dein Kreuz, das Dir auferlegt, aber lasse Dich nicht kreuzigen.
    Sei Deines Wertes bewußt!

  2. #22
    Opi Gramusel Avatar von gismo22100
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    RE: BG oder Hallo Torsten

    ist nicht ganz richtig wenn du alleine ohne gewinn als privatperson bist brauchts du nix zahlen.bei mir ham sie' s auch versucht.ich habe 10x einspruch eingelegt bei der 11 mahnung habe ich gesagt verklagt mich doch.das isz jetzt 5 jahre her und es kommt nix von denen.
    Tiere sind wie wir.Nur besser.
    ------------------------------------------
    http:gismoskleinewelt.de

  3. #23
    Avatar von vogthahn
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    das ist so nicht richtig: ich glaube, das ist in jedem Bundesland verschieden geregelt, aber ab einer bestimmten Fläche (in Sachsen sind es 3000 m2) muß der Besitzer in die BG einzahlen, egal ob er Tiere hält oder nicht
    schon das Mähen einer Wiese wird als "landwirtschaftliche Tätigkeit" aufgefaßt und entsprechend abkassiert
    Die besten Ärzte der Welt sind
    Dr. Diät, Dr. Ruhe und Dr. Fröhlich.

    Jonathan Swift

  4. #24

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    Hallo
    Richtig Vogthahn
    Ab einer bestimmten Fläche muß der Pächter oder der Besitzer in die BG einzahlen.
    Wenn einer davon mehrere Grundstücke hat und bezahlt, ist es am Günstigsten wenn dieser die BG bezahlt, da die Grundgebühr meist um einiges höher ist als der Versicherungspreis des Grundstückes.

    Bei uns bezahlt der Pächter die BG, da er seine Grundstücke und die Grundgebühr sowieso zahlt.
    In einer Erbengemeinschaft mit mehreren Grundstücken wird von den Eigentümern die BG bezahlt, es sind mehrere Pächter.
    Aber die Grundstücke müssen bei der BG versichert sein, egal wer bezahlt.

    Gruß Quaki

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