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Thema: Betragspflicht zur Berufsgenossenschaft

  1. #11

    BG oder Hallo Torsten

    Sobald du ein Grundstück gepachtet hast, musst du Beiträge an die Landw. Berufsgenossenschaft abführen. Natürlich hast du als Arbeitnehmer, Angestellter, Beamter oder Selbsständiger, der nicht von der Landwirtschaft, Imkerei, Fischzucht im Haupterwerb lebt, bei einem evtl. Unfall keine Leistungen von der BG zu erwarten, da immer als erstes deine Hauptversicherer einspringen musst, aber zahlen musst du trotzdem.
    Eine Befreiung wird dir nicht möglich sein.

    Die Landw. berufsgenossenschaft ist nicht nur in der Hühnerhaltung bei gepachteten Flächen ein leidiges Thema.

  2. #12

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    Hallo miteinander,

    als ich gerade den Thread gelesen hatte, traf mich erst mal der Schlag - unsere paar Hühner laufen im gepachteten Gartenteil rum. Dann habe ich mich googelnderweise aufgemacht, die Sache zu klären. Wie üblich ist das Ganze mal wieder Ländersache. Also: In Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist Hühnerhaltung offenbar NICHT BG-pflichtig - wohl aber ein Gemüsebeet. Guckst Du hier: www.lsv.de/hrs/05mitgliedschaft_neu/mit01/mit01_01/01_01_05/index.html. Im Ergebnis zwar nicht wirklich besser, aber immerhin anders. Muss also jederfür sein Bundesland klären.

    Viel Spaß dabei
    Hans-Christoph

  3. #13

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    Hallo,

    Danke Hans-Christoph, www.lsv.de ist die Richtige Seite mit der viele Fragen beantwortet werden, bez, Flächengröße und Arbeitswerte. Die BG- Gartenbau, mit der ich zu tun habe, ist auch mit gelistet.
    Mein Tip nochmal mit den Leuten reden und dabei gut argumentieren.

    Gruß
    Michael

  4. #14
    Avatar von Gert
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    Versicherungsfreiheit
    Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Personen:
    ..................................
    Unternehmer von Binnenfischereien, Imkereien und Unternehmen, in denen Nutz- oder Zuchttiere ohne Bodenbewirtschaftung gehalten werden, wenn diese Unternehmen nicht gewerbsmäßig betrieben werden und nicht Neben- oder Hilfsunternehmen eines anderen landwirtschaftlichen Unternehmens sind, sowie ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten; das gleiche gilt für Personen, die in diesen Unternehmen als Verwandte oder Verschwägerte bis zum zweiten Grad oder als Pflegekind der Unternehmer oder ihrer Ehegatten unentgeltlich tätig sind.

    Ich hab aber Kartoffeln und Kohl stehen, die ich selber esse und auch verfüttere.
    Also>>> Beitrag

  5. #15
    Avatar von Carsten
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    Die Beitragspflicht hängt meinem Kenntnisstand (zumindest in Niedersachsen) von der Flächegröße ab und nicht von den gehaltenen Hühnern!

    Mein Kumpel muss auch ein paar Euros an die BG zahlen, er hält keine Tiere. Seine Fläche beläuft sich auf ca, 5,5 ha. Letztes Jahr haben wir auf einer Wiese wuchernde Büsche abgemacht, da war er froh, dass er in der BG war, als er vom Anhänger gefallen ist!
    Trage Dein Kreuz, das Dir auferlegt, aber lasse Dich nicht kreuzigen.
    Sei Deines Wertes bewußt!

  6. #16
    Avatar von Gert
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    Die hatten mich schon mal angeschrieben (mein "lieber" Nachbar hat mich angeschwärtzt). Zu der Zeit hatte ich noch keine Hühner, nur Kohl und Kartoffeln zur Eigenversorgung. Nach ca 8 Seiten Formulare und einigen Telefongesprächen haben sie eingesehen, das ich nur etwas Ödland nutze für ein paar Johannisberbüsche.

  7. #17
    Avatar von Hamster
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    RE: Betragspflicht zur Berufsgenossenschaft

    Hi Torsten,
    als wir uns den Resthof hier gekauft hatten, kamen sie bei uns auch an. Ich habe als Antwort eine Mail hingeschickt, daß wir keine Landwirtschaft betreiben, daß wir keine Angestellten haben und uns um unsere paar Hühnchen selber kümmern. Das ist fast zwei Jahre her, und ich habe nie wieder etwas davon gehört.
    Gruß, Brigitta
    0,4 Holländische Zwerge, 1,4 Zwerg-Orloff, 1,0 Holländer-Bantam-Mixe

  8. #18

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    Themenstarter

    RE: Betragspflicht zur Berufsgenossenschaft

    Hallöchen
    Hab mich entschlossen,das ich den Betrag erstmal bezahle,ohne Kommentar,weil ich kein Landwirt bin und dementsprechend wenig an Maschinen hab.Falls ich dennoch ein Bauern damit beauftragen müßte,Heu zu pressen o.ä.,wär ich auf der richtigen Seite.Kann auch schlecht abschätzen,wieviel Gänse ich brauche,um es richtig zu beweiden.Gänsehaltung ist auch ned grad einfach wegen der Lärmbelästigung!!Fange dies Jahr mal mit 30Gänsen an+eigene Brut,wennn es mal klappt.Die Enten werden den Rest tun,hab 17Stück vom Januar und die legen jetzt schon wieder.6Eier hab ich ich vom März nun auch schon,bei 5 Weibchen könnt das noch ne Menge werden.Meine 3Gänsedamen kann ich ned sagen,hab sie erst seit letzten Jahr,da fehlt mir jegliche Erfahrung.Haben bis jetzt 5Eier gelegt,aber bauen kein Nest sondern kann sie aus der Wiese oder vom Acker einsammeln.Ein befreundeterZiegenzüchter würd im Sommer Gras mähen,wenn bei Ihm das Futter knapp werden sollte,somit wär es eh besser,wenn ich in der Bg wäre,wie es dann das nächste ajhr aussieht,weiß ich noch nicht,erstmal abwarten und schaun,wie ich mit der Fläche klarkomm bzw mein Federvieh.
    Danke allen,die mir Infos gegeben haben
    Grüßle Thorsten

  9. #19
    Avatar von Carsten
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    südliches Niedersachsen
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    Wieviel sollst Du denn bezahlen im Jahr?
    Trage Dein Kreuz, das Dir auferlegt, aber lasse Dich nicht kreuzigen.
    Sei Deines Wertes bewußt!

  10. #20

    Registriert seit
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    Hallo Carsten
    114Euro
    Grüßle Thorsten

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