Sobald du ein Grundstück gepachtet hast, musst du Beiträge an die Landw. Berufsgenossenschaft abführen. Natürlich hast du als Arbeitnehmer, Angestellter, Beamter oder Selbsständiger, der nicht von der Landwirtschaft, Imkerei, Fischzucht im Haupterwerb lebt, bei einem evtl. Unfall keine Leistungen von der BG zu erwarten, da immer als erstes deine Hauptversicherer einspringen musst, aber zahlen musst du trotzdem.
Eine Befreiung wird dir nicht möglich sein.
Die Landw. berufsgenossenschaft ist nicht nur in der Hühnerhaltung bei gepachteten Flächen ein leidiges Thema.
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