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Thema: Bauwagen-Hühnerstall im Garten zulässig? - Baurecht etc.

  1. #1
    Avatar von Ayam Cemani
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    Fragezeichen Bauwagen-Hühnerstall im Garten zulässig? - Baurecht etc.

    Hallo,

    wir sind hier bisher fleißig am lesen, haben aber zu Folgendem noch keine eindeutige Antwort gefunden:

    Wir wollen einen Bauwagen als Hühnerstall in unseren Garten aufstellen. Natürlich soll der Wagen optisch und landschaftsangepasst gestaltet/postiert werden.

    Unser sehr großer Garten ist mit einem Holzzaun eingefriedet und befindet sich auf dem selben Flurstück, wie unser Haus. Das Grundstück in ländlicher waldnaher Alleinlage befindet sich etwas abgelegen im Außenbereich (§ 35) und im Landschaftsschutzgebiet. Massiv gebaut werden darf hier nichts mehr. Der Bauwagen ist ein 1-Achser, ca. 3,50 x 2,20 x 3,00m groß und nur noch von Hühnern bewohnbar (kein Ofen, Bett, etc.).
    Der Wagen soll ca. 40-50m vom Haus und 2m von der Einfriedung entfernt stehen. Das ganze optisch tlw. durch Büsche verdeckt, aber von der Straße in ca. 15m Entfernung noch zu sehen.
    Wir sind weder Landwirte, Forstwirte oder Gewerbetreibende. Es geht um die private Haltung von max. 15 Rassehühnern zur Freude und der Eier wegen...

    Ist das dauerhafte Aufstellen eines Bauwagens als Hühnerstall baurechtlich in Sachsen zulässig?
    Gibt es wegen des LSGes formal rechtliche Einschränkungen?


    Habt Ihr Tipps als Rechtskundige oder aus Euren Erfahrungen?
    Wie würdet Ihr die Wahrscheinlichkeit einschätzen, dass es zu Problemen kommen könnte?
    Wie müsste der Hühnerwagen genutzt werden, dass er nicht als Bauwerk, sondern als mobiler Kleinstall gilt (Einzäunung, Volierenanbau, E-Anschluss)?
    Sollte der Wagen eher in "getarntem" Laubgrün oder in leuchtendem Schwedenrot gestrichen werden?

    Eine Alternative zum (vorhandenen) Bauwagen sehe ich bisher nicht. Wir wollen den Stall stehend betreten und reinigungsfreundlich umsetzen.

    Wir freuen uns über Tipps und Erfahrungen!

    LG
    Ayam Cemani

  2. #2
    Avatar von porsche97
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    Hallo Ayam Cemani,
    ich hab seit letztem Herbst auch einen recht großen Anhänger als Hühnerstall, und hab ihn einfach so aufgestellt, jedoch ziehe ich ihn alle paar Wochen nach. Ich habe den Hänger einfach mit sägerauhem Holz verkleidet, um ihn dem Dorfbild anzupassen. Bisher hatte ich noch keine Schwierigkeiten mit dem Amt, und bei uns im Dorf gibts nochmal so einen Stall.
    Ich komme jedoch aus Württemberg, und will dich nicht zu etwas Illegalem anstiften, sondern nur meine Erfahrungen schildern.
    MfG
    Uli

    Nur der schlaue Bauersmann schafft sich einen Porsche an!

  3. #3
    RGZV Mölln Avatar von hagen320
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    Wie der Bauwagen aussieht interessiert nicht und im Ortsbereich darf er so gestellt werden.
    Im Außenbereich eigentlich nicht, da kommt es auf das Bauamt und die Gemeinde an. Ich kenne Gemeinden da interessiert es keinen und ich kenne eine Gemeinde da prangert das Bauamt jede kleinigkeit an, sogar den Bauwagen als Hühnerstall und sogar auf dem grundstück abgestellte Pferdeanhänger.
    Ich würde mich da mal an den Bürgermeister wenden, der weiß eigentlch was für ein Wnd von den Ämtern weht.
    Mechelner, Sundheimer, Sussex gsc, eigene Grünlegerkreuzungen, bunte Legetruppe aus Zwienutzungshühnern, Puten Naraganset, Perlhühner

  4. #4
    Avatar von Ayam Cemani
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    Danke für die bisherigen Erfahrungen.

    @porsche97
    Ich rechne auch nicht mit Protesten von Nachbarn. Wir verstehen uns mit allen näheren Nachbarn ganz gut. Die Hühnerhaltung wird ja eher eine Bereicherung unseres schönen "Bauerngartens". Und das Amt wird wohl nur aktiv, wenn einen jemand "anzählt". Ansonsten flanieren noch Wandersleute vom nahen Campingplatz vorbei.
    Abgesehen davon wollen wir ja alles ordnungsgemäß machen. In Deutschland kommt es einem nur manchmal so vor, als ob grundsätzlich alles verboten ist, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. ;-( Da wird oft der kleinste Unsinn noch geregelt.
    Das regelmäßige Umsetzen des Stalles habe ich allerdings erstmal nicht vor. Die Einzäunung der Hühner ist hier wegen der akuten Fuchsgefahr nicht mit ein paar niedrigen mobilen E-Netzen getan...

    @hagen320
    Ich denke auch, dass es immer auf die Gemeinde ankommt. Nach meiner Einschätzung ist es hier bisher bei Sachen "auf der Kippe" so: wer fragt, bekommt es meist abgelehnt und alle anderen bauen möglichst dezent und verträglich ohne zu fragen. Nach dem Motto "Was das Amt nicht weiß, macht es nicht heiß." Im hießigen Amt hat man anscheinend eher Angst etwas falsch zu machen, statt die vorhandenen Spielräume zu nutzen. Aber richtig, ich kann mich ja mal bei den Leuten umhören.

    LG
    Ayam Cemani

  5. #5
    Gaensemoralist :) Avatar von gangwald
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    Tach.. du koenntest den Wagen unter dem Begriff: "fliegende Bauten" laufen lassen.. Ich glaub das klaert deine rechtliche Situation.. recherchier mal genauer.. da geht dir ein Licht auf.. aber bau da um Gottes Willen kein Fundament drunter zum Abstellen.
    "Warning - misuse of the Orgone Accumulator may lead to symptoms of orgone overdose. Leave the vicinity of the accumulator and call the 'Doctor' immediately!"

  6. #6

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    Hallo,
    Ich habe für meine Hühner einen großen grünen Bauwagen.
    Warum sollte da jemand etwas dagegen haben ?
    also solange der Garten dir gehört sollten keine schwirigkeiten aufkommen

  7. #7
    Avatar von Pixel
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    Ja, wenn das mal so einfach wäre in D.....

    Grundsätzlich ist es nicht erlaubt bei Lage im Aussenbereich irgend etwas zu bauen. Egal welches Bundesland.
    Einzigst, Du bist Landwirt, dann darfst Du.
    Landschaftsschutzgebiet ist natürlich überhaupt nicht förderlich, Naturschutzgebiet wäre nicht so schlimm. Da bekommt man eher eine Ausnahmegenehmigung.
    Fliegende Baute ist es nur, wenn der Bauwagen regelmäßig um - glaube 20 Meter sind es - versetzt wird. Regelmäßig war vor ca. 10 Jahren 14-tägig....
    Es ist nicht erlaubt, ihn lediglich hin- und herzuschieben! Er muss weiter in eine andere Richtung versetzt werden.
    Dann darf er nicht rundum fest aufgebockt sein, sonst steht er fest und ist keine "Fliegende Baute", sondern gilt als festes Bauwerk. Also für den Einachser nur vorne ein Stützrad runterlassen und Bremsklötze, der Zweiachser nur mit Bremsklötzen gesichert...
    Glaub mir, wir haben in der Branche jahrelang gearbeitet und haben da die dollsten Sachen erlebt....

    Gut wäre, wenn Du Dein Haus grad sanierst, umfangreich renovierst etc. und ihn als Materiallager brauchst. Das ginge!
    Nur müssten die Hühner dann i-wie da drin getarnt leben.

    Wenn Du nachfragst, kannst Du Glück oder auch richtig Pech haben. Je nach Gemeinde sind sie entweder total desinteressiert oder von nun an wie ein Schiesshund hinter Dir her. Bringt ja Geld, so ein ordnungswidrig abgestelltes Gefährt bzw. Bauwerk...
    Es liegt in Deinem Ermessen, ob Du das machen willst.

    Ich persönlich würde es riskieren... ;-) Bei ersten Mal erwischt passiert meist nur ein Dudu, wenn Du Dich unwissend und einsichtig zeigst und man kann versuchen, sich zu einigen.
    Das klappt aber eher selten.. In Brandenburg fast nie.
    Sachsen soll diesbezüglich netter sein.

    Chance bei jahrelanger Erfahrung quer im Bundesgebiet ist reell immerhin 50:50, dass es klappt.
    Gruß, Anne

  8. #8
    Avatar von leotrulla
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    Hallo Ayam,

    in NRW würde ein Bauwagen nicht nach dem BauGB betrachtet werden, da es sich nicht um eine Immobilie handelt, denn das Ding ist ja beweglich. Selbst aufgebockt und somit unbeweglich würde der Wagen die Mindestanforderungen hinsichtlich des umbauten Raumes nicht erfüllen. Ein vergleichbarer Geräteschuppen wäre in NRW gleichfalls genehmigungsfrei, zumal Du diesen in den eigenen Garten und nicht irgendwo auf die grüne Wiese im Außenbereich stellst.
    Achte lediglich darauf, dass aus dem Anhänger keine Betriebsstoffe (Schmierfette, Bremsenfrostschutz etc.) austreten.


    Gutes Gelingen!

    Thomas
    Geändert von leotrulla (17.07.2013 um 08:42 Uhr)
    VG, Thomas
    __________________________________________________ _____________________
    ....ach bitte, könnten wir nicht jetzt schon zu dem Kapitel übergehen, in welchem sich der Diktator in seinem Bunker erschießt?

  9. #9
    Gaensemoralist :) Avatar von gangwald
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    Zitat Zitat von Pixel Beitrag anzeigen
    Fliegende Baute ist es nur, wenn der Bauwagen regelmäßig um - glaube 20 Meter sind es - versetzt wird. Regelmäßig war vor ca. 10 Jahren 14-tägig.... .
    hmmm.. ich bin da etwas skeptisch... vergleich doch noch mal bitte die exakte Definition die in den aktuellen Regelwerken steht.. mich duenkt das das ein wenig kulanter gehandhabt wird, sonnst wuerde z.B ein Fahrgeschaeft auf einer Kirmes ebenfalls dauern verschoeben werden muessen.. (und sowas faellt auch unter den Begriff: "Fliegende Bauten") Es ist darueber hinaus sogar so, das so etwas wie eine "Bauabnahme" stattfindet.. Aber seis drum.. bevor noch weiteres beschrieben wird, unbedingt mal die derzeit tatsaechlich aktuellen Baudefinitionen, Regelwerke, Paragrafen dazu ergoogeln..
    "Warning - misuse of the Orgone Accumulator may lead to symptoms of orgone overdose. Leave the vicinity of the accumulator and call the 'Doctor' immediately!"

  10. #10
    Avatar von Pixel
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    Ein Fahrgeschäft auf einer Kirmes hat nun wirklich garnichts gemein mit einer fahrenden Baubude! Es mögen einzelne Paragrafen für beide gelten, aber eine Kirmes ist generell nicht jahrelang an einem Ort, sondern mobil im Land unterwegs. Oder hab ich da was verpasst? ^^

    Es ist in erster Linie ein Fahrgeschäft und unterliegt ganz anderen Vorschriften als eine mobile Baubude!

    Auch hat der Threadersteller ja eine Zweckentfremdung im Sinn, die Baubude ist, sobald von Hühnern bevölkert, keine mehr, sondern das, als was sie genutzt wird: Ein Hühnerstall!

    Und sobald dieser fest in der Landschaft steht, gilt er als festes Bauwerk. Ein Umsetzen hat der TE ja auch nicht im Sinn, womit man tricksen könnte. aber eben nicht mehr wie tricksen. ;-)
    Und hier verlassen mich die aktuellen Rechtssprechungen, denn ich weiss nicht, ob es inzwischen schon drei Tage sind, sofern keine Baustelle vorhanden ist, sondern der Bauwagen lediglich "geparkt" ist....
    Aber ich vermittle noch so manchen Transport, ich kann mal die Fahrer fragen, wieweit das nun inzwischen ist. Jedenfalls hat mir noch keiner berichtet, dass es einfacher geworden ist mit den Regelungen, eher schlimmer. Z.B. sollte man neuerdings immer eine AGB dabei haben. Wer mit alten Baubuden zu tun hat, weiss, dass dies fast ein Ding der Unmöglichkeit ist...

    Es ist auch dabei unerheblich, ob der Hühnerstall direkt neben dem Haus steht oder 500 Meter daneben. Lage im Aussenbereich ist Lage im Aussenbereich. Das gilt für das gesamte Grundstück.

    Und der Themenstarter lebt auch nicht in NRW, sondern Sachsen... ;-)

    Wobei ich bezweifle, dass NRW das wirklich überall so locker handhabt. Alle Wagenleute würden sich ja um jedes freie Fleckchen in diesem Bundesland reißen...
    Ich konnte auch auf Wagendorf.de noch nichts in dieser Richtung nachlesen....

    Es gibt Bundesrecht/Landesrecht und Gemeinderecht. Ausnahmeregelungen usw...
    Der Themenstarter mag sich selber bei den einschlägigen Quellen im Internet schlau machen, denn wir kennen alle seinen genauen Wohnort nicht.
    Und ich bekomme solch eine umfangreiche Recherche auch nicht gezahlt, lach.

    Lage im Aussenbereich (§ 35) und direkt am Rand eines Landschaftsschutzgebietes ist in D immer eine heikle Sache, erst recht, wenn ungewünschte Bauwagen ins Spiel kommen...... Man mag Glück haben, aber es kann auch verdammt nach hinten losgehen.
    Das sollte man wissen, wenn man den Versuch startet.

    Wer meint, er hat mit dem Eigentumsrecht an einem Grundstück in allen Belangen freie Hand, weil es ja schließlich ihm gehört, hat die deutsche Rechtssprechung nur noch nicht real erlebt...
    Gruß, Anne

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