Hallo,
wir sind hier bisher fleißig am lesen, haben aber zu Folgendem noch keine eindeutige Antwort gefunden:
Wir wollen einen Bauwagen als Hühnerstall in unseren Garten aufstellen. Natürlich soll der Wagen optisch und landschaftsangepasst gestaltet/postiert werden.
Unser sehr großer Garten ist mit einem Holzzaun eingefriedet und befindet sich auf dem selben Flurstück, wie unser Haus. Das Grundstück in ländlicher waldnaher Alleinlage befindet sich etwas abgelegen im Außenbereich (§ 35) und im Landschaftsschutzgebiet. Massiv gebaut werden darf hier nichts mehr. Der Bauwagen ist ein 1-Achser, ca. 3,50 x 2,20 x 3,00m groß und nur noch von Hühnern bewohnbar (kein Ofen, Bett, etc.).
Der Wagen soll ca. 40-50m vom Haus und 2m von der Einfriedung entfernt stehen. Das ganze optisch tlw. durch Büsche verdeckt, aber von der Straße in ca. 15m Entfernung noch zu sehen.
Wir sind weder Landwirte, Forstwirte oder Gewerbetreibende. Es geht um die private Haltung von max. 15 Rassehühnern zur Freude und der Eier wegen...
Ist das dauerhafte Aufstellen eines Bauwagens als Hühnerstall baurechtlich in Sachsen zulässig?
Gibt es wegen des LSGes formal rechtliche Einschränkungen?
Habt Ihr Tipps als Rechtskundige oder aus Euren Erfahrungen?
Wie würdet Ihr die Wahrscheinlichkeit einschätzen, dass es zu Problemen kommen könnte?
Wie müsste der Hühnerwagen genutzt werden, dass er nicht als Bauwerk, sondern als mobiler Kleinstall gilt (Einzäunung, Volierenanbau, E-Anschluss)?
Sollte der Wagen eher in "getarntem" Laubgrün oder in leuchtendem Schwedenrot gestrichen werden?
Eine Alternative zum (vorhandenen) Bauwagen sehe ich bisher nicht. Wir wollen den Stall stehend betreten und reinigungsfreundlich umsetzen.
Wir freuen uns über Tipps und Erfahrungen!
LG
Ayam Cemani
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