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Thema: Wo hört Hobbytierhaltung auf?

  1. #1

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    Wo hört Hobbytierhaltung auf?

    Hallo,


    mal ne vielleicht schwere Frage:

    Verkaufe relativ viele Eier an Nachbarn, Bekannte und wer sonst noch vorbei schaut. Da meine Eier nicht reichen kaufe ich noch welche von meinen alten Lehrbetrieb.

    Nun habe ich auch angefangen Masthähnchen zu verkaufen.
    Möchte nun mit Enten & Co abwechseln, und alles per Schild am Zaun mit anbieten.

    Nun ist das ganze legal?
    Bis wieviel kann man Erzeugnisse verkaufen ohne einen Betrieb an melden zu müssen?

    Bin für jeden Tipp Ratschlag und Erfahrung dankbar.

    MfG

    max

  2. #2

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    Alles was du neu und "alt" an Geflügel hälst, musst du sowieso melden. ich meine schädlich ist es ja nicht wirklich, wenn du soviel anbieten möchtest, aber es könnte ja mal auch einer vorbeischauen und zb impfnachweise oder ähnliches verlangen, und wenn du nicht geimpft oder das geflügel angemeldest hast, dann bist du angearscht, kann soweit gehen bis zur anzeige. aber ab wann die hobbytierhaltung aufhört hängt immer noch mit dir und der umgebung zusammen, mehr rat kann ich dir leider nicht geben.

    gruß bauer
    Lieben Gruß
    Henning

    >> Mein Hobby ist meine schreckliche Geflügelsucht ! <<

  3. #3
    Avatar von ostraqwert
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    RE: Wo hört Hobbytierhaltung auf?

    dIE hOBBYTIERHALTUNG HÖRT IN DEM mOMENT AUF; IN DEM sIE MIT vERKÄUFEN gEWINNABSICHTEN hegen. Gewinnabsichten hegen hat nichts mit Gewinnen erzielen zu tun.
    Ich würde sagen, Sie sind stark gefährdet als gewerblich eingestuft zu werden, da mit den Eiern auch Handel getrieben wird.
    Einkauf und Verkauf von Eiern mit Gewinn.
    Bekanntmacheung von Vermarktung an öffentlichen Verkehrsflächen.
    Genaue Auskunft kann Ihnen nur das für Sie zuständige Finanzamt erteilen.

    Gruß
    JD
    Der einzige Mist, auf dem nichts wächst, ist der Pessimist.

    Theodor Heuss (1884-1963), dt. Politiker (FDP) u. Schriftsteller, 1949-59 1. Bundespräsident

  4. #4
    Avatar von katja
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    176

    RE: Wo hört Hobbytierhaltung auf?

    Hallo Max,

    Hier hatten ich das Thema schon mal im alten Forum gepostet. http://www.huehner-info.de/cgi-bin/Y...num=1100339538
    Als Fazit kann ich nur sagen, dass es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist. Konkrete Auskünfte können dir nur die Landwirtschaftskammer und das Finanzamt geben.

    LG
    Katja
    Ich mache mir nicht nur meinen eigenen Verstand zunutze, sondern borge mir auch gerne den von anderen.
    -Woody Allen-

  5. #5

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    Hobbytierhaltung

    Hallo Max,

    Deine Frage ist wirklich etwas schwierig zu beantworten. Vor allem hängt es davon ab was DU willst. Wenn du mit deinen Hühnern nebenbei noch Geld dazuverdienen willst, d.h. auch An- und Verkauf von Produkten kommst du um eine Anmeldung wohl nicht herum, es gibt da die Möglichkeit als Kleinunternehmer. Wenn du einen Betrieb hast kannst du auch die Ausgaben dafür geltend machen.
    Ich würde dir raten mal Einnahmen und Ausgaben für ein Jahr abzuschätzen, damit du vielleicht mal ein Gefühl für die Größenordnung bekommst.
    Geh auch mal in die nächste große gut sortierte Buchhandlung und kauf dir ein paar Bücher über Steuererklärungen für Unternehmer, Existenzgründer, ackere die dann durch, das lohnt auf jeden Fall, kannst dann Fehler vermeiden. In deinem Profil gibst du als Beruf Landwirt an, habt ihr selber eine?, dann wär das ja alles kein Problem. Die steuerliche Abgrenzung/Unterschied Landwirtschaft zu Gewerbebetrieb ist recht gut in einem AID Heft vom Ministerium beschrieben auch wegen den Grenzen für Warenzukauf etc., muß man sich auch reinarbeiten.
    Impfen der Tiere ist für sowieso klar,was halt vorgeschrieben ist und TA für nötig erachtet, beim Schlachten mußt du an die Hygieneauflagen denken, da gibts sicher auch Literatur für Direktvermarkter.

    MfG
    Michael

  6. #6

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    Klingt ja schon mal gut das alles.
    Hatte hauptsächlich nur eins im Kopf-
    die Futter- und andere Kosten zu decken.
    Wenn mal ein Euro mehr drin ist würd ich mich zwar schon freuen aber kein muss- hauptsache.

    P.s.: Habe leider leider keine Landwirtschaft(noch nicht)

    MfG

    max

  7. #7

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    Themenstarter
    noch vergessen zu schreiben:

    bin bein Veterinäramt gemeldet.

    Gruß

  8. #8

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    Sobald eine Gewinnerzielungsabsicht zu erkennen ist,
    unterliegt das Gewerbe der Gewerbeaufsicht!
    Alle anderen Gesetze wie Steuerrecht, Lebensmittelrecht
    und,und kommen zur Anwendung.

  9. #9
    Toffee Avatar von Toffee
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    Bei unserem Finanzamt reicht es schon "am Marktgeschehen teilzunehmen" die Gewinnerzielung ist nur sekundär .

    Gruß,
    Toffee
    Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut, sondern auch für das, was man nicht tut. (Lao Tse)

  10. #10

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    Nee Toffee, das scheint nur so.

    Wahrscheinlich werden die Beamten, die entscheiden sollen, permanent mit dem Argument "ich mach das doch nur aus Spass" konfrontiert. Darum legen die diese im Gesetzt festgeschriebene Regel (Bundesweit!) so großzügig aus.

    Du machst dann ein paar Jahre Verluste, was bei Hobby ja grundsätzlich der Fall ist, und schon hat das FA kein Interesse mehr. Auch deines nicht.

    Ulrike

    P. S. Diese Aussage bezieht sich nur auf die Sicht des Finanzamtes. Gewerbeaufsicht, Vet-Amt und was weiß ich noch, handelt möglicherweise anders.

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