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Thema: Eierverkauf im eigenen Hofladen / Krämerlädchen

  1. #91

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    Ich verstehe das so, er hat ein Gewerbe als Klein Landwirtschaft angemeldet. Nun verkauft er seine Eier ja nicht direkt an die Endverbraucher, sondern an sein Lebensmittelgeschäft, welches wohl nicht unter die Landwirtschaft fallen kann, da auch die üblichen Produkte eines Lebensmittelladens verkauft werden. Die meisten davon sind ja nicht selbst erzeugt. Hier wird er wohl den Laden auch wieder als Gewerbe anmelden müssen.
    LG Ratisbona

    Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Trabern die zu
    zu langsam sind.

  2. #92

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    So siehts aus!

  3. #93
    Avatar von conny
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    Ja sicher muss er für den Laden ein Gewerbe anmelden. Das hätte er längst tun müssen. Ich bin davon ausgegangen, dass dafür bereits eine Gewerbeanmeldung besteht, sonst kann/darf man einen Laden ja nicht betreiben.

    LG Conny
    Man kann dem Leben keine Tage geben, aber dem Tag mehr Leben





  4. #94

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    Was heisst das hätte er längst tun müssen.
    Das Gewerbe für den Laden war schon 3 Monate vor Eröffnung angemeldet.
    Die Landwirtschaft im Nebenerwerb habe ich jetzt erst zur Eröffnung angemeldet.

  5. #95
    im Hühnerwahn
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    Er hat doch Gewerbe für den Laden angemeldet.

    Nur hat er jetzt noch seine Hühner als Landwirtschft gemeldet.

    Ich sehe darin jetzt eher das Problem, das er nun keinen Eierdirektverkauf an Endverbraucher hat, sondern der Laden als Zwischenhandel besteht. Und somit ist es evtl. wieder mit der Kennzeichnung anderst.

    Edit: Hat sich mit Tim99 überschnitten
    Schwarz geht die Nacht auf, und somit auch ihre Kinder...

  6. #96
    Avatar von conny
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    Zitat Zitat von aless Beitrag anzeigen
    ........

    Ich sehe darin jetzt eher das Problem, das er nun keinen Eierdirektverkauf an Endverbraucher hat, sondern der Laden als Zwischenhandel besteht. Und somit ist es evtl. wieder mit der Kennzeichnung anderst.

    Edit: Hat sich mit Tim99 überschnitten
    So habe ich es auch mit meinem Ursprungspost gemeint.

    LG Conny
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  7. #97
    Avatar von conny
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    Auch lose Eier bzw. Eier, welche über Hofläden oder direkt von der Haustür weg verkauft werden, müssen gekennzeichnet werden. Nachzulesen hier: http://www.vis.bayern.de/ernaehrung/...tm#unverpackte

    Kennzeichnung von unverpackten Eiern


    Auch beim Lose-Verkauf müssen Eier deutlich sichtbar mit folgenden Pflichtangaben gekennzeichnet werden:
    Auf einem Schild an der Ware:


    • Güteklasse
    • Gewichtsklasse
    • Mindesthaltbarkeitsdatum
    • Haltungsart
    • Erläuterung des Erzeugercodes

    Auf dem Ei:


    • Erzeugercode


    und hier: http://www.vz-nrw.de/eierkauf

    http://www.was-wir-essen.de/forum/in...g/+/forumId/33

    Bei loser Ware (Hofladen oder direkt von der Haustür weg) müssen die Angaben zumindest auf einem Schild deklariert sein. Diese Vorschriften gelten EU-weit. Hier steht nirgendwo etwas, dass man Eier erst ab einer bestimmten Anzahl bzw. ab einer bestimmten Anzahl von Hühnern stempeln bzw. deklarieren muss.

    Hier ein Link mit Übersicht für Eierkennzeichnung für verschiedene Vermarktungen:
    http://www.duisburg.de/vv/53-5/medie...nzeichnung.pdf

    Dies nur zur Info.

    LG Conny
    Geändert von conny (20.11.2013 um 11:49 Uhr)
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  8. #98
    genannt Heini Avatar von hein
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    Zitat Zitat von conny Beitrag anzeigen
    Auch lose Eier bzw. Eier, welche über Hofläden oder direkt von der Haustür weg verkauft werden, müssen gekennzeichnet werden. Nachzulesen hier: .........

    Dies nur zur Info.

    LG Conny
    Conny - alles richtig - eben bei gewerblicher Eierproduktion!!

    Aber bis zu 300-350 Legehühnern (von Land zu Land unterschiedlich) ist das noch nicht eine gewerbliche Eierproduktion! Und daher keine Pflichten!

    Es geht da nicht um irgendein Gewerbe von Landwirtschaft oder Bauernläden oder wer weiss was sonst noch!! Es geht hier um die gewerbliche Eierproduktion! Und das ist hier noch nicht der Fall!

    Sonst müsste ja jeder kleiner Kuschelhuhnhalter schon seine Eier stempeln und eine Nummer beantragen usw. usw.
    „Sorglosigkeit scheint das neue Markenzeichen der deutschen Politik zu sein.

    Gepaart mit einer grünen Lust an der Deindustrialisierung,
    die letztlich in den ökonomischen Niedergang mündet.“



  9. #99
    genannt Heini Avatar von hein
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    Und dann ist hier die Frage, was wurde hier als Nebenerwerbslandwirt angemeldet?

    Nur Landwirtschaft - also Ackerbau
    oder Landwirtschaft mit Tierzucht?

    Wenn Landwirtschaft und Tierzucht als Nebenerwerb und dann noch der Hof-Laden und das alles auf einem Gewerbetreibenden angemeldet wurde, denn muss er seine Hühnereier auch nicht an den Laden verkaufen. Sondern er verkauft sie direkt vom Stall - eben über den Laden an die Kunden!

    Sonst müsste er ja auch die Möhren oder den Kohl aus dem Garten erst an den Laden verkaufen und der verkauft dann weiter! Das währ doch Unfug!

    Läuft allerdings die Nebenerwerbslandwirtschaft z. B. auf dem Namen des Ehemannes und der Laden auf Ehefrau - da sollte man alles versuchen zusammenzulegen oder sich erst mal genau darüber informieren - eben was man da machen darf und kann! Weil das ja 2 Gewerbetreibende sind!?
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  10. #100
    Avatar von conny
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    Hein, dass hast du jetzt missverstanden, bitte richtig lesen. Meine Links beziehen sich nicht nur auf gewerblichen Eierverkauf, sondern eben auch auf sog. Haustürverkäufe. Und bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.

    Da er seine Eier über einen offiziellen Laden verkauft, müssen sie zumindest über einen Zettel deklariert werden. Ob du das nun wahr haben willst oder nicht. Dabei ist die Anzahl unerheblich.

    Aber im Endeffekt, muss jeder selber wissen, was er tut.

    LG Conny
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