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Thema: Stallpflicht in Baden-Württemberg

  1. #1

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    Stallpflicht in Baden-Württemberg

    Zollernalbkreis

    Nach Informationen des Veterinäramtes darf das Geflügel ab Samstag wieder rausgelassen werden, wenn der Vorgang beim Landratsamt / Veterinäramt angezeigt wird.

  2. #2
    Avatar von Zwerg Phönix
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    Habe heute mit dem Vet.amt telefoniert und wenn man dort eine Ausnahmegenehmigung holt (ist ganz einfach) darf man die Hühner im ZAK ab Montag wieder rauslassen.
    Liebe Grüße
    Zwerg Phönix


  3. #3
    Avatar von Flöckchen
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    Hallo,
    also unser Vet.amt sagte mir heute ich darf sie ab morgen raus lassen ! Steht auch morgen in der Zeitung ! Muste nur mal wieder Name und anschrift angeben . Unser Kreis ist der Ostalbkreis !

    LG Micha
    was lange braucht, wird auch gut !

  4. #4
    Avatar von Zwerg Phönix
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    Name, Adresse und die Anzahl musste ich auch angeben, aber zu mir sagte man, erst ab Montag. Vielleicht habe ich sie auch nicht richtig verstanden
    Liebe Grüße
    Zwerg Phönix


  5. #5

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    Hallo,
    also bei mir (auch Ostalbkreis - Aalen) teilte man mir mit, dass ich ab morgen wieder alle rauslassen kann. Musste auch meinen Namen hinterlassen und mitteilen wieviele Tiere ich im Moment habe.
    Hat die Dame alles notiert und ist somit für mich erledigt.

    Was ich jedoch beachten muß, dass die Gänse, Enten und Hühner getrennt auf dem Grundstück gehalten werden. Warum auch immer?

    Gruß
    Sabine

  6. #6
    Avatar von Hexe2
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    Ja, bei mir ist es das Gleiche, laut Vet.-Amt darf das Geflügel ab Samstag raus. Ab Samstag deswegen, weil sie es angeblich nicht früher schaffen es in die Tageszeitung zu setzten. Ab da wo es in der Zeitung steht darf man die Türen öffnen.
    Der Schlußsatz war aber, das sie zwei Tage vorher auch keine Strafen mehr verhängen .
    Meine sind nun offiziell draußen (sie waren es auch vorher schon, nur nicht soooo öffentlich .

    Ich bekomme noch ein Formular zugeschickt wo ich mein gesammtes Geflügel aufschreiben muss. Normalerweise war es bei dem Landwirtschaftlichen Betrieb angemeldet. Sollte ich aber später , vieleicht durch erneuten Stallpflichverstoß, mal eine Srtafe aufgebrummt bekommen, können sie nicht an den Betrieb. Der läuft nämlich auf meinen Freund und das Geflügel gehört dann mir ganz privat und bei mir ist weiß Gott nichts zu holen .


    Das gilt aber leider nicht für den gesammten Ortenaukreis. In Kehl etwa oder was halt zu nah am Rhein ist muß in den Ställen bleiben .

    AUF NACH BAD WALDSEE!!!!!!!!!!!!!!
    viele liebe Grüße
    Hexe und Zoo

  7. #7

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    Themenstarter
    @ Zwerg Phönix

    Ich habe länger mit der Dame vom Veterinäramt telefoniert. Definitiv sagte sie SAMSTAG.

    Auch wenn wir es im ZAK relativ gut haben, sollten wir wachsam bleiben, was die Politik ausbaldowert und vor allem solidarisch sein mit denen, die ihre Tiere nicht rauslassen dürfen. Deshalb: Freilauf für alle, weg mit der Käfig- / Kleinvolierehaltung!

  8. #8
    Avatar von Waltraud
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    17
    Veterinäramt Rastatt

    Ich ruf da morgen mal an und lass es mir bestätigen.
    Viele Grüße
    Waltraud

    Wer lächelt statt zu toben ist immer der Stärkere.

  9. #9
    Avatar von Zwerg Phönix
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    Original von harab
    @ Zwerg Phönix

    Ich habe länger mit der Dame vom Veterinäramt telefoniert. Definitiv sagte sie SAMSTAG
    Ah. Ok. Dann habe ich mich wahrscheinlich verhört. Meine Hühner freut das natürlich umso mehr, dass sie dann schon am Samstag, statt am Montag rausdürfen
    Liebe Grüße
    Zwerg Phönix


  10. #10

    Registriert seit
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    10
    Bei uns dürfen die Hühner schon heute 'raus (Landkreis Böblingen); so stand es auch in der Kreiszeitung. Natürlich müssen wir das auch hier dem Kreisveterinäramt anzeigen...

    Die Stallpflicht bleibt anscheinend in einigen kleinen Gebieten am Bodensee und bei Ravensburg bestehen.

    Ich glaube, der liebe Herr S. hatte sich das etwas anders vorgestellt (wenige raus, die meisten im Stall) und wird ganz schön toben...

    LG,
    Gipsy

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