Hallo zusammen,
es nutzt nix, auch, wenn sich die Beschwerdeführer vielleicht die falsche Wohngegend ausgesucht haben: Man wird sie nicht zum Umziehen bewegen können.
Nachbarn kann man sich halt nicht aussuchen.
Ich wohne in einer Wohngegend mit 7(!) Nachbargrundstücken direkt an unserem. Ganz zu schweigenvon denen in der weiteren Nachbarschaft.
Und - ich will einen Hahn halten zu meinen Hühnern!
Hier ist die Zahl der Hühner vom Ordnungsamt auf zehn begrenzt, allerdings inklusive Hahn . Der Gockel hat die erste Zeit nachts mit seinen Hühnern im unbeheizten Keller gewohnt, bis wir den schallgedämmten Stall fertig hatten.
Der hat eine 120 mm Dämmung, innen Gipskartonplatten (natürlich peinlich genau verspachtelt) mit dampfdurchlässiger Latexfarbe, außen Rauhspundbretter. Doppelverglaste Fenster und eine selbstgebaute, gedämmte Türe mit integrierter Lüftung, die mit Schaumstoff abgeklebt ist, damit an den Rtzen kein Schall rausdringt.
Der Boden (doppelt, aus Siebdruckplatten) und das Dach sind ebenfalls gedämmt.
Wenn er jetzt morgens um fünfe sein Konzert anfängt, kann man ihn nur sehr gedämpft hören und alle sind zufrieden. Ich lasse ihn in der Woche frühestens um 8 und am WE frühestens um 9 raus.
Übrigens würde ich den Hahn nachts nicht von den Hühnern trennen, wenn möglich. Es stresst ihn, wenn er ohne die Mädels sein muss.
LG Silvia
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