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Thema: Rheinlandpfalz

  1. #1

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    Rheinlandpfalz

    http://www.pressrelations.de/new/sta...ur_pm&quelle=0

    Pressemitteilung vom 05.05.2006 | 10:05
    Ministerium für Umwelt und Forsten - Rheinlandpfalz (MUFRLP)
    Umweltministerin Margit Conrad: 'Verständnis für die Proteste des Bauernverbandes und der Rassegeflügelwirtschaft - Wir müssen uns beim Umgang mit der Geflügelpest am Risiko orientieren'
    Für ein risikoorientiertes Vorgehen im Umgang mit der Geflügelpest spricht sich die rheinland-pfälzische Umweltministerin Margit Conrad aus und damit gegen eine bundesweit angeordnete Stallpflicht, die ebenso wenig umsetzbar sei wie komplizierte und unpraktikable Einzelfall-Ausnahmegenehmigungen.
    'Seehofers Strategie ist durchschaubar. Er fordert das Maximum nach dem Motto ,no risk´ und weiß natürlich, dass es nicht umsetzbar ist. Er überlässt es den Ländern nach praktikablen und risikobasierten Lösungen zu forschen, weil sie die eigentliche Vollzugsverantwortung haben. Tritt dann ein neuer Geflügelpestfall auf - was nicht auszuschließen ist - wird den Ländern die Schuld zugeschoben.' So könne man in Deutschland keine verantwortliche Politik betreiben, stellt Conrad fest, Medienwirksamkeit sei kein Maßstab für eine problemadäquate politische Strategie.
    Umweltministerin Conrad tritt dagegen für ein verhältnismäßiges Vorgehen ein, das Sicherheit bietet und Flexibilität ermöglicht. 'Die Anforderung heute bedeutet: mit dem Risiko leben zu lernen', stellt sie fest. Es gebe kein Null-Risiko. Es habe sich aber auch gezeigt, dass der Ernstfall beherrschbar sei. Jederzeit könne angemessen reagiert werden. 'Wir dürfen die tierschutzgerechten und biologischen Haltungsformen nicht kaputt machen.'
    Eine gewisse Bewegung in Richtung von mehr Praktikabilität sei auf Bundesebene zu erkennen, nachdem sich auch Rheinland-Pfalz hierfür eingesetzt habe. So sehen derzeitige Entwürfe des Bundes für fest umrissene Gebiete Möglichkeiten vor, Ausnahmen von der Stallpflicht bei genauer Beobachtung der Bestände zuzulassen.
    Conrad forderte eine europaverträgliche Strategie. 'Deutsche Vorsicht endet sonst an den nationalen Grenzen. Wenn andere Länder anders verfahren, werden deutsche Verordnungen Makulatur. Darunter zu leiden hat unsere Geflügelwirtschaft und insbesondere die Halter von Enten und Gänsen sowie die Rassegeflügelzüchter.'
    Die Pläne von Seehofer würden von den Nachbarländern nicht geteilt. So wurde zum Beispiel in der Schweiz, den Niederlanden und in Liechtenstein seit 1. Mai die generelle Stallpflicht aufgehoben. In Frankreich besteht die Stallpflicht nur noch in 26 Départements. In Belgien ist die Stallpflicht bis auf einige ausgewählte Regionen aufgehoben; Vogelschauen privater Züchter sind wieder erlaubt.
    'Wir müssen schnellstmöglich handeln. Ein Vorgehen, das sich am jeweiligen Risiko orientiert, ist der einzig gangbare Weg', sagt Conrad und nennt Bausteine für eine risikoorientierte Strategie:
    • Aufstallpflicht nur in der Umgebung von Gewässern, die für Wildgeflügel Rast- und Brutplätze darstellen.
    • Regionen, die abseits von Gewässern liegen und in denen bisher keine Geflügelpest festgestellt wurde, sollen von der Stallpflicht ausgenommen werden - bei tierärztlicher Beobachtung.
    • Sollte sich durch neue Geflügelpest-Fälle die Risikobewertung ändern, ist jederzeit Handlungsfähigkeit gegeben - auch mit erneuter regionaler Stallpflicht.

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    Link zur Pressemitteilung: http://www.pressrelations.de/new/sta...r.cfm?r=231703

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  2. #2
    Avatar von Arne
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    Na, so langsam scheint der Wind, der Freund Seehofer ins Gesicht(?) weht, ja kräftig aufzufrischen!
    Du kannst NIE so dumm DENKEN, wie Hühnerhalter sich verhalten können!


    Jetzt hab ich endlich meinen eigenen Gockel im Avatar!
    Eulenspiegelei ist mein "Ding"! Danke an den freundlichen "Erkenntnishelfer"!

  3. #3

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    Bin ja mal gespannt wie das hier gehandhabt wird, Rheinland-Pfalz liegt ja am Rhein, wie der Name schon sagt, und dadurch sind viele Städte und Gemeinden per se ein Risikogebiet. Mal am Montag das Amt anrufen, hoffentlich gibt das Landsministerium eine einheitliche Marschrichtung vor, natürlich zu unseren Gunsten!
    =^..^=

  4. #4
    Avatar von Dalmi
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    Hi
    Ja bin auch mal gespannt, was da jetzt ihrgendwannnnn entschieden wird!!!!
    GrußGruß Dalmi

  5. #5

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    Ich habe gerade mit dem Kreisvet AW telefoniert - die werden langsam sauer auf Mainz, weil es aus dem Ministerium noch nichts gibt, sie also noch nichts sagen können. Sobald die was wissen, geht ein Rundbrief an alle (gemeldeten) Geflügelhalter raus.

    Hans-Christoph

  6. #6
    Avatar von Dalmi
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    Hallo HCS
    Wenn du einen Rundbrief bekommen hast, geb bitte Bescheid......
    Ich hatte seit meiner Anmeldung vor drei Jahren nix mehr von denen gehört und trau ihnen zu keine Rundbriefe rauszugeben.
    GrußGruß Dalmi

    Ps. hier dürfen seit Tagen die Enten raus, versteh ich net wo die Info herkommt.....

  7. #7
    Avatar von SetsukoAi
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    Ich habe mich mal über E-Mail mit unserem Kreisvet-Amt in Verbindung gesetzt und gefragt wie es aussieht.

    Hab geschrieben:


    Hallo,



    ich habe mal eine Frage. Ich wohne in der nähe von Idar-Oberstein und wollte mal wissen wie es denn jetzt mit der Stallpflicht aussieht. Ich habe von der Internetseite des bmvel heraus gelesen, das es ab heute eine neue Verordnung gibt. In dieser steht:

    ...

    Danach sollen Ausnahmen von dem Aufstallungsgebot von der zuständigen Behörde genehmigt werden, soweit Geflügel nicht

    in einem wegen Geflügelpest eingerichteten Sperrbezirk, Beobachtungsgebiet oder einer Kontrollzone,
    in unmittelbarer Nähe eines Gebietes, in dem sich wildlebende Wat- und Wasservögel sammeln, insbesondere eines Feuchtbiotops, eines Sees, eines Flusses oder eines Küstengewässers, an dem die genannten Vögel rasten oder brüten, oder
    in einem Gebiet mit einem Radius von 1000 Metern um die Geflügelhaltung, in dem sich auf den Quadratkilometer berechnet mindestens 20.000 Stück Geflügel befinden,

    gehalten wird.



    Nachzulesen hier -> http://www.bmvel.de/





    Und genau das trifft ja auf uns zu also können wir ja unsere Tiere endlich wieder frei laufen lassen. Also wann wirds endlich für alle Veröffentlicht!

    Denn nicht jeder hat Internet und kann es dort nachlesen. Hoffe auf baldige Antwort.



    Gruß

    Daniela
    Als Antwort kam:

    Hallo,

    Wir beabsichtigen bis spätestens Montag 15.5.2006 allen Geflügelhaltern im Kreis BIR eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen und diese Genehmigung in ortsüblicher Weise bekannt zu machen.
    Aber bitte lesen Sie weiter:
    .....(5) Enten und Gänse sind räumlich getrennt von sonstigem Geflügel zu halten, soweit eine Genehmigung nach Absatz 2 erteilt worden ist oder die Enten und Gänse in ei nem nach Absatz 3 festgelegten Gebiet in Freilandhaltung gehalten werden. Der Halter von Enten und Gänsen hat in diesen Fällen sicherzustellen, dass die Tiere monatlich virologisch auf Influenza-A-Virus der Subtypen H5 und H7 untersucht werden. .....
    Ferner hat der Halter jedes verendete Stück sonstiges Geflügel in einer von der zuständigen Behörde bestimmten Untersuchungs einrichtung unverzüglich auf Influenza-A-Virus der Subtypen H5 und H7 virologisch untersuchen zu lassen ....



    Die Kosten für die Untersuchungen trägt nach derzeitiger Vorstellung der Tierhalter!!!




    Mit freundlichen Grüßen
    Kreisverwaltung Birkenfeld
    Ich habe aber zurück geschrieben:

    Hallo,



    ja das steht da, aber es steht dort auch: "...Es besteht die Möglichkeit, einige Hühner als "Sentineltiere" (Indikatortiere) gemeinsam mit den Enten oder Gänsen zu halten, da Hühner wesentlich früher Krankheitssymptome zeigen. Wenn diese verenden, müssen sie umgehend auf Geflügelpest untersucht werden."

    in der kompletten Verordnung steht:

    (5) Enten und Gänse sind räumlich getrennt von sonstigem Geflügel zu halten, soweit eine Genehmigung nach Absatz 2 erteilt worden ist oder die Enten und Gänse in einem nach Absatz 3 festgelegten Gebiet in Freilandhaltung gehalten werden. Der Halter von Enten und Gänsen hat in diesen Fällen sicherzustellen, dass die Tiere monatlich virologisch auf Influenza-A-Virus der Subtypen H5 und H7 untersucht werden.

    An Stelle der Untersuchung nach Satz 2 kann der Halter abweichend von Satz 1 Enten und Gänse zusammen mit sonstigem Geflügel halten, soweit das sonstige Geflügel dazu dient, die Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest in den Bestand frühzeitig zu erkennen.

    Im Falle des Satzes 3 muss die in der Anlage in Spalte 2 vorgesehene Anzahl von sonstigem Geflügel gehalten werden. Ferner hat der Halter jedes verendete Stück sonstiges Geflügel in einer von der zuständigen Behörde bestimmten Untersuchungseinrichtung unverzüglich auf Influenza-A-Virus der Subtypen H5 und H7 virologisch untersuchen zu lassen.




    Das heißt das derjenige der Enten und Gänse hällt bei den Tieren auch Hühner laufen lassen kann um frühzeitig feststellen zu können ob diese Tiere den Erreger H5 oder H7 in sich tragen. Somit entfällt die Untersuchung und somit auch die Kosten. (steht so im Absatz 5).



    Mit freundlichem Gruß


    ich hab doch recht oder verstehe ich das jetzt falsch?

    Bitte um Aufklärung . Der Witz an der Sache ist, der hat genau den Absatz weg gelassen wo das drin steht .

  8. #8
    Moderator Avatar von gaby
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    RE: Rheinlandpfalz

    Du bist jedenfalls im Recht.
    gg
    Es ist nicht Deine Schuld, dass die Welt ist wie sie ist. Es wäre nur Deine Schuld wenn sie so bleibt.

    aus: *Deine Schuld* von den "ärzten"

  9. #9

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    12.05.2006
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    Amnestie für Geflügel: Stallpflicht aufgehoben

    Daun/Bernkastel-Wittlich-D. (red) Die Kreisverwaltungen Daun und Bernkastel-Wittlich haben für ihre Gebiete die Aufstallungspflicht für Geflügel aufgehoben. Dies bedeutet, dass hier ab sofort alles Geflügel wie der im Freien gehalten werden darf. Zwar wird in einer neuen Verordnung die Stallpflicht für Geflügel weiterhin vorgeschrieben,

    sie kann jedoch, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen - z.B. in Regionen mit geringer Geflügeldichte - im Rahmen von Ausnahmegenehmigungen aufgehoben werden. Die Geflügelhalter, die von dieser Ausnah megenehmigung Gebrauch machen möchten, müssen dies lediglich den Veterinärämtern anzeigen.

  10. #10
    Avatar von Dalmi
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    Hi Enemy
    Hier im Hunsrück steht immer noch nix , wo kann ich denn da nachlesen?
    Gruß Dalmi

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