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Thema: Entwurf: Verordnung zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest (Geflü

  1. #1
    Avatar von Hummelchen
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    Entwurf: Verordnung zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest (Geflü

    Entwurf: Verordnung zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest (Geflügel-Aufstallungsverordnung) Stand 04.05.2006

    http://www.bmelv.de/cln_045/nn_75417...allungsVO.html

  2. #2

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    irgendwie kann ich im moment nicht irchtig denken/verarbeiten...

    sehe ich das richtig?

    Haltung im Stall oder in abgedeckter Voliere.

    Alles andere = Ausnahmegenehmigung.

    Es sei denn, das Veterinäramt legt bestimmte Bezirke fest, in welchen Geflügel auch im Freiland gehalten werden darf.
    Dann muß der Halter jedes verendete Tier untersuchen lassen.
    Nur, wenn Enten und Gänse gehalten werden, müssen diese regelmäßig beprobt werden?

  3. #3

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    es hat sich nicht wiklich was geänders oder?

    ich gehe jetzt heulen ,denn hier gibt es keine ausnahmen, weil flüsse und seen und geflügelgroßbestände.


    ich bin sauer.
    Solange Menschen Denken, dass Tiere nicht fühlen; solange müssen Tiere fühlen, dass Menschen nicht denken.

  4. #4

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    So hab ichs auch verstanden. Die Sache hat mal wieder den Charme des puren Bürokratismus, mögliche Behördenwillkür inklusive: halten 10 Leute im Dorf je 5 Hühner - Freiland nix gutt. Sitzen 8 Leute mit je fünf Hühnern direkt neben einem Biobauern mit 3950 Hühnern - Freiland gutt. Die Verordnung dürfte auch ungeahnte Effekte für die Gesundheit der Hühner in kleinen Haltungen haben - ich glaube nicht, dass in der nächsten Zeit sehr viele Hühner eines natürlichen Todes sterben, oder hat hier irgendjemand Lust, jedes kranke Huhn auf H5 testen zu lassen?

    Ausserdem wird Gänsehaltern das Leben schwer gemacht (was die Kosten erhöht), und so dürfen wir wetten, dass im Herbst über die unfaire, weil bürokratiefrei und deshalb billiger produzierende polnische Konkurrenz geschimpft wird, die angeblich unsere Bauern ruiniert. Da kann man dann gleich von der eigenen Verantwortung ablenken.

    Hans-Christoph

  5. #5
    Avatar von Hummelchen
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    Themenstarter
    Das lese ich genau so:

    Haltung in Stall oder Volieren ansonsten muss eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Wobei in §1 Abs.2 steht, dass die zuständige Behörde unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen genehmigen soll (das stand doch früher "kann"). Wenn diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, kann die Behörde eine Ausnahme genehmigen (soweit Geflügel nicht in einem Gebiet mit einem Radius von 3.000 Metern um die Geflügelhaltung, in dem sich auf den Quadratkilometer mind. 1.500 Stück Geflügel befinden, gehalten wird). Das ist wieder so richtiges Beamtendeutsch...

    Wenn man dann eine Ausnahmegenehmigung erhält, muss man nur die Gänse/Enten untersuchen lassen (Rachen- oder Kloakentupfer).

    Ich muss mir das heute Abend noch einmal alles in Ruhe durchlesen.

    Gruß, Sabine

  6. #6

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    hm... also ich lese, das der Amtsvet bestimmte Teilgebiete generell von der Stallpflicht befreien kann... ohne Antrag auf Ausnahmegenehmigung (mein Kreisvet Amt verlangt nämlich für die Prüfung/Erteilung der Ausnahmegenehmigung schon allein 75-100 Euro, je nach Anfahrtweg) - sofern diese Gebiete den zuvor genannten Regelungen entsprechen.

    Mal gleich den KV Vorsitzenden auf unseren Amts Vet ansetzen

  7. #7

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    *kopfkratz* mein Mann kommt gerade ganz aufgeregt vonne Maloche und erzählt, im Radio hieß es gerade: "Die Stallpflicht wird in ganz NRW aufgehoben"

  8. #8
    Avatar von oskarelli
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    HEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE?
    Soll heißen; Wie bitte?
    Forscht doch noch mal nach, bitte.
    Ansonsten ; Herzlichen Glückwunsch!
    MfG
    Oskarelli, Oma mit Terroristencharakter

  9. #9

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    http://www.rp-online.de/public/artic...lgrippe/330385

    KAMPF GEGEN VOGELGRIPPE
    Stallfrist für Geflügel unbefristet verlängert
    veröffentlicht: 04.05.06 - 14:32
    vorlesen lassen



    Berlin (rpo). Im Kampf gegen die Vogelgrippe hat die Bundesregierung die Stallpflicht für Geflügel auf unbefristete Zeit verlängert. Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer (CSU) begründet diesen Schritt mit der immer noch großen Gefahr einer Ausbreitung der Vogelgrippe bei Nutztieren.
    Die Eilverordnung solle "über den jetzt geltenden Termin 15. Mai hinaus" bestehen bleiben und "spätestens Ende nächster Woche in Kraft treten", hieß es. Gegen eine unbefristete Stallpflicht hatte es in den vergangenen Wochen massiven Widerstand von einigen Bundesländer und der Geflügelzuchtbranche gegeben.
    Seehofer rechtfertigte am Donnerstag sein Vorgehen: "Das Risiko der Verbreitung der Vogelgrippe in Deutschland ist nach wie vor hoch und wird derzeit als deutlich höher eingeschätzt, als bei der ersten Aufstallungsanordnung im Herbst letzten Jahres", betonte er. Von Entwarnung könne "keine Rede sein". Über dieses "klare Votum der Wissenschaft" könne sich verantwortungsvolle Politik nicht hinwegsetzen", fügte er hinzu.
    Seehofer will die Regelung auf der Basis von Risikobewertungen durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) monatlich neu bewerten und die Stallpflicht überprüfen lassen. "Sollten sich daraus wesentliche Veränderungen ergeben, werden wir die jetzt geltenden Maßnahmen entsprechend anpassen", sagte der Minister.
    Nach der neuen Verordnung müssen Geflügelhalter ihre Tiere in allen Gebieten, in denen infizierte Wildvögel gefunden wurden, in Gebieten mit hoher Geflügeldichte und an Sammelgebieten von Wildvögeln (insbesondere Feuchtgebieten) auch in Zukunft aufstallen.

  10. #10

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    ...WDR2 verkündet tatsächlich in den Nachrichten, das die Stallpflicht in NRW ausser am Niederrhein aufgehoben wird...

    Hm... denke, das ist ne Fehlinterpretation.
    Letztendlich wird jeder Amtsvet vor Ort entscheiden müssen, für welche Bereiche/Gebiete die entsprechenden Auflagen erfüllt werden.

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