Hab ich das Gesetz gemacht? Muß ich mich jetzt angreifen lassen, oder eine Logik dahinter erläutern?
Wer meint das kapaunisieren keine Tierquälerei ist, bitte. Es ist aber auch nicht ausdrücklich erlaubt, das letzte Wort hat da immer noch ein Tierarzt. Ob Kapaunisieren der weiteren Haltung dient sei auch dahingestellt, der Hahn erfüllt keinen Nutzen mehr, außer er soll gemästet werden und das Krähen wird ja, wie jetzt auch mehrfach erwähnt, nicht abgestellt dadurch. Man kann es auslegen, das es erlaubt ist, man kann es auslegen, das es verboten ist. Kann sich ja jemand die Mühe machen und das vor Gericht bringen.
Mir zu blöde jetzt, viel Spaß dabei einen unnötigen Eingriff zum Nachteil des Tieres schönzuargumentieren.
Ich bin nicht verrückt.
Meine Mutter hat mich testen lassen!
Sheldon Cooper
Hi,
Wontolla hat das Gesetz korrekt zitiert. Das es wenig Sinn macht, ist ja eine andere Sache, vor allem, wenn die Hähne dann doch weiter krähen, auch wenn es sich gläsern anhören mag oder seltener ist.
@Goofy
Wenn es schöne Tiere sind und sich als Kerle entpuppen und Du nicht schlachten möchtest, kannst Du auch versuchen einen Hahn zu vermitteln und das nächste Mal gleich nur erwachsene Tiere zu kaufen. Es schließt sich halt aus einen Hahn nicht behalten zu können und Küken zu ziehen oder zu erwerben.
LG
Iulia
Hühner sind das ökonomischste Lebensmittel überhaupt, denn man kann sie vor ihrer Geburt und nach ihrem Tod essen. (von unbekannt)
***
0,1 Zwerglachs - 0,2 Seidis - 1,2 Mixe
@ Camifugi
Es gibt schon mal einen wesentlichen Unterschied. Bei Katzen, Pferden und Hunden sind die Hoden ausserhalb des Körpers. Eine Kastration ist somit ein wesentlich geringerer Eingriff als bei einem Hahn.
Das Problem ist mal wieder das Leute sich Kücken anschaffen und dann erstaunt feststellen, dass sich aus den Kücken auch Hähne entwickeln können. Vor dem Anschaffen von Tieren sollte man sich gründlichst Gedanken gemacht haben. Aber das ist wohl ein allgemeines Problem und erklärt auch warum zur Ferienzeit soviele Haustiere ausgesetzt werden.
Mit dem Vermitteln von Hähnen ist es auch so eine Sache.
Wer will denn die ganzen Hähne haben die unbedacht irgendwo gezogen werden, über sind und für die die Halter die Verantwortung ablehnen. Hennen legen Eier, darum kann man sie auch gut loswerden.
Bei Hähnen sieht die Sache aber schon ganz anders aus.
Das habe ich auch. Die Frage ist doch, wie legt man es korrekt aus? Wortwörtlich erwähnt wird die Kastration von Hähnen nicht. Und eben, wo ist der Nutzen, wo ermöglicht es eine weitere Haltung? Ein agressiver Hahn wird durch eine Kastra nicht zwangsläufig friedlicher, auch das Thema wurde schon besprochen, auch das es durchaus bessere Alternativen gibt, welche dem Tier Schmerzen ersparen. Dann haben wir hier den Hinderungsgrund das der Hahn krähen könnte, tut er als Kapaun auch. Also bezüglich Haltung fortsetzen gibt es keinen Grund.
Faktor Nutzen.
Als Kapaun: wenn man ihn schlachtet, oder eine Transenglucke braucht, oder ein Prügelwesen für die anderen Hühner.
Als Hahn: tja, was er tun sollte kann er dann nicht mehr, er wird auch seine Hühner nicht mehr führen und beschützen. Denn welchen Nutzen hat denn ein Hahn ansonsten?
Ich sehe also keine gesetzliche Rückendeckung für die Kastration eines Hahnes. Und somit kommen wir aber auch zu §1 und Grundsatz des Tierschutzgesetzes:
http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/§ 1 Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Ich bin nicht verrückt.
Meine Mutter hat mich testen lassen!
Sheldon Cooper
Konkret bedeutet das Gesetz, dass es verboten ist, Hähne zwecks besserem Mastergebnis zu kastrieren, denn dafür müsste es ein Narkosemittel (aufgrund der innen liegenden Hoden) geben, dass bei lebensmittelliefernden Tieren angewandt werden darf. Dann und nur dann ist das Kapaunisieren zwecks Mast erlaubt.
Ob es inzwischen so ein Mittel gibt, entzieht sich meiner Kenntnis, aber ohne Narkose ist es aus Tierschutzgründen verboten (dazu läuft auch derzeit ein EU-weites Verbotsverfahren der Hodenentfernung bei Ferkeln, die bisher ohne Betäubung gemacht worden ist, das zugelassenen Narkosemittel ist aber den Bauern zu teuer und der Zeitaufwand ist dadurch auch sehr hoch...mal sehen, wie das ausgeht).
Gemäß Gesetz darf also ein Hahn zwecks Unterbindung der Fortpflanzung kastriert werden, sofern er dabei narkotisiert wird.
Sofern er als Lebensmittel gilt, muss das Narkosemittel dafür zugelassen sein.
Ob das nun Sinn macht oder nicht, steht hier nicht weiter zur Debatte. Das ähnelt den Diskussionen über das Schlachten und Essen von eigenen Hühnern, von Fleisch generell etc.
Das evtl Krähen des Kastraten wurde schon erwähnt.
Alles weitere ist Off Topic.
Deshalb schließe ich den Thread.
Gruß Petra
Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann. Francis Picabia
Ein Tropfen Hilfe ist wertvoller, als ein Ozean voller Sympathie. Verfasser unbekannt
Ich sehe also keine gesetzliche Rückendeckung für die Kastration eines Hahnes. Und somit kommen wir aber auch zu §1 und Grundsatz des Tierschutzgesetzes:
Es gibt doch mehrere Tiere, welche den Begriff Nutz- und Haustier in einem zusammenfassen: die Katze, der Hund, das Mini-Schwein (undenkbar, dass es unkastriert umherläuft) usw.?
Eine Kastration ist kein "unnötiger" Eingriff - es ist unter gewissen Umständen eine Notwendigkeit um gewisse Verhaltensweisen des Tieres zu steuern!
Liebe Grüße
Das ist kein guter Tag für den Hahn, wenn ihm die Füße gewaschen werden.
Lesezeichen