Seite 1 von 3 123 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 21

Thema: Aufruf des VZV zum neuen Tierschutzgesetz!!!

  1. #1
    Anti-Todstreichler Avatar von kraienkopp
    Registriert seit
    13.02.2005
    Ort
    Wo die Schwäbische Alb am höchsten ist
    PLZ
    72
    Land
    Deutschland/Baden-Württemberg
    Beiträge
    2.951

    Aufruf des VZV zum neuen Tierschutzgesetz!!!

    Der VZV macht auf die möglichen Konsequenzen des neuen Tierschutzgesetzes aufmerksam. Bereits mehrere Musterbriefe, Empfängerlisten für die Bundesländer und vieles Weitere sind bereits verfügbar.

    Außerdem haben die Geflügelzüchter Manfred Bartl, Frank Böckenfeld, Reinhard Nawrotzky, Wolfgang Schreiber die Internetseite ARGE-R-Vb zum Thema erstellt.


    Mitmachen leichtgemacht!!!
    Alles was gegen die Natur ist, hat auf die Dauer keinen Bestand.


    Charles Darwin, Begründer der Evolutionstheorie

  2. #2

    Registriert seit
    22.08.2011
    Land
    AT
    Beiträge
    1.139

    ... für den normal gebildeten Bürger nicht immer verständlich und es gibt Regeln ...

    "... vor, mit denen Menschen auch in Konflikt kommen können."

    Es scheint, die "Proponenten" stehen über den Dingen.

    Blieben Sie am Boden, könnten Sie u. U. auch "den (die) derben Bürger (-innen)" erreichen, aber so ..., sind es Lobbyisten ohne Anhänger!
    Liebe Grüße ...

    Das ist kein guter Tag für den Hahn, wenn ihm die Füße gewaschen werden.

  3. #3
    Avatar von Lino
    Registriert seit
    18.06.2010
    PLZ
    71***
    Land
    Württemberg
    Beiträge
    2.016
    Wenn ich die Dokumente öffnen möchte, erscheinen bei den meisten Dokumenten immer die 'Ansprechpartner in den Ministereien' und nicht die Anschreiben & Listen. Ist dies bei Euch auch so?

  4. #4

    Registriert seit
    28.03.2011
    Beiträge
    1.238
    Dachte das es sich hier mit um Tiere handelt, wie den Mops mit zu kurzer Nase, oder Rotweiler mit gekappter Rute.
    Das man auch das Geflügel kritisiert ist mir nicht geheuer. So wie ich das beobachte, würden hier die Züchter alles mögliche für ihre Tiere tun, aber sie nicht Quälen. Oder versucht man wieder die Hühner Käfige mit ihren Insassen als das A und O der wahren Zucht zu verkaufen.
    Bin nicht studiert um den Sinn dieses Gesetzes zu erkennen. Was mir Angst macht, das wieder eine Hand voll zwischen Leben und Sterben zu entscheiden hat. Wenn ich die Mini Hühner nicht mag, dann werden sie einfach nicht geduldet, oder wie?
    Es reicht uns schon die EU mit ihren Schmarren den sie jeden Tag verzapft, und dann das! Man sollte die Menschen in Ruhe lassen, und ihnen nicht auch noch die letzte Freude nehmen. Wenn was nicht stimmt wird sich der Verein vorsitzender darum kümmern. Oder denkt man das der keine Augen und Hirn hat?

    Hoffe das das Gesetz nicht durchkommt, oder Spezifisch formuliert.

    LG

  5. #5

    Registriert seit
    10.08.2011
    Beiträge
    59
    Wenn es nach mir ginge gäbe es das Thema Qualzucht schon lange nicht mehr, ich hätte der Vergewaltigung der Kreatur schon lange Einhalt geboten.
    Zuchtziel sollte es sein Geflügel zu züchten, (Tauben u. Hühner) die auf Grund der Harmonie ihres Körpers keinerlei Zucht u. Haltungsprobleme haben.

    Gruß Thüringer

  6. #6

    Registriert seit
    12.07.2012
    Beiträge
    31
    Unter "Meinungen" könnt ihr alles zu diesen Themen schreiben und unter "Mein Beitrag" kann jeder mitteilen, welchem Politiker, welcher Partei oder Institution er geschrieben und welche Antwort er bekommen hat!



    Es werden aber nur Beiträge mit vollständigem Vor- und Zunamen des Absenders freigeschaltet.
    Hierzu §13 Telemediengesetz:

    (6) Der Diensteanbieter hat die Nutzung von Telemedien (...) anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren.


    Ansonsten sehr gute Idee!

  7. #7
    Bio- Nerd
    Registriert seit
    28.03.2010
    PLZ
    5...
    Beiträge
    18.429
    Na, mal sorry, aber das ist doch wieder Korinthenkackerei im ersten Absatz der Stellungnahme, die im geschlossenen Thread (der hierher weiterleitet) verlinkt wurde. Qualzuchten wären Tiere nur dann, wenn Erscheinungsform und Krankheit Hand in Hand einhergehen...
    Sind gesunde Mövchen also keine Qualzuchten, wenn sie 'nen Schnupfen haben, aber schon? Eine gesunde, aber schon wach und beim Laufen schnarchende Bulldogge nicht, eine mit Dünnpfiff aber schon?
    Es wird so getan, als ob Ausstellungen grundsätzlich verboten werden sollen. Stimmt doch gar nicht, ist doch mit keiner Silbe die Rede davon! Qualzuchten sollen nicht mehr ausgestellt werden, was ja an und für sich ein erstrebenswertes Ziel ist...
    Wem tut's denn weh, wenn die Mövchen 'nen Schnabel kriegen, mit dem sie ihre eigenen Jungtiere füttern können? Sind doch dann immer noch Mövchen!
    Wie viele Rassen sehen heute teils ganz anders aus als vor 100 Jahren? Und heißen dennoch gleich?
    Geändert von Okina75 (20.07.2012 um 21:22 Uhr)
    Habe gerade 1000 Kalorien verbrannt- Pizza im Ofen vergessen...

  8. #8

    Registriert seit
    28.03.2011
    Beiträge
    1.238
    Wie recht du hast.
    Es ist nicht alles was der Mensch als schön ansieht wirklich erstrebenswert.

    LG Magdalena

  9. #9
    Avatar von Lonox
    Registriert seit
    12.10.2008
    Ort
    Kreis Nienburg
    PLZ
    31***
    Land
    Deutschland
    Beiträge
    527
    Ich habe einmal die für mich wesentlichen Passagen hervorgehoben...
    (ohne Wertung auf Vollständigkeit)


    Weil das Qualzuchtgutachten in vielen weiteren Fällen, um nicht zu sagen in allen Fällen, diese geforderte Wissenschaftlichkeit vermissen lässt, wird im neuen TSchG §11b eine wissenschaftliche Grundlage als Einstufung für eine Qualzucht gestrichen und durch „durchschnittliche züchterische Erkenntnisse“ ersetzt – es genügt sozusagen ein „Zuruf von der Straße“, um es überspitzt aber eindringlich zu formulieren. Ein Abstellen auf die subjektive Ansicht des jeweiligen Züchters kann nicht im Sinne des Tierschutzes sein. Damit wird einer willkürlichen Auslegung von Qualzucht mit einhergehendem Ausstellungsverbot für Rassegeflügel Tür und Tor geöffnet. Darüber hinaus kommt es zu massiven Diskrepanzen mit dem internationalen Übereinkommen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt, zu dessen Einhaltung sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet hat.

    Aus diesen Gründen bitte ich den Gesetzestext im neuen TSchG dahingehend zu ändern, dass das Ausstellungsverbot für Rassegeflügel gestrichen wird und für die Einstufung einer Qualzucht wissenschaftliche Nachweise zwingend erforderlich gemacht werden. Nur so kann das TSchG das Tier schützen. Ansonsten wird es zum Spielball von Interessengruppen mit unterschiedlichsten Ansichten.
    Wat den Een sin Uhl is den Annern sin Nachtigal...

  10. #10
    Anti-Todstreichler Avatar von kraienkopp
    Registriert seit
    13.02.2005
    Ort
    Wo die Schwäbische Alb am höchsten ist
    PLZ
    72
    Land
    Deutschland/Baden-Württemberg
    Beiträge
    2.951
    Themenstarter
    @ Lonox

    Darf man Passagen aus deinem Beitrag übernehmen? Gefällt mir nämlich richtig gut!!!
    Alles was gegen die Natur ist, hat auf die Dauer keinen Bestand.


    Charles Darwin, Begründer der Evolutionstheorie

Seite 1 von 3 123 LetzteLetzte

Ähnliche Themen

  1. Sachkunde nach §11 Tierschutzgesetz - Wachteln
    Von Angora-Angy im Forum Dies und Das
    Antworten: 28
    Letzter Beitrag: 19.09.2024, 10:41
  2. Qualzucht und Tierschutzgesetz....
    Von Gigger im Forum Züchterecke
    Antworten: 118
    Letzter Beitrag: 19.01.2020, 16:10
  3. neues Tierschutzgesetz in Ö; Petition
    Von warzitante im Forum Dies und Das
    Antworten: 56
    Letzter Beitrag: 10.09.2017, 19:30
  4. TIERSCHUTZGESETZ contra STALLPFLICHT
    Von Gina im Forum Vogelgrippe (Geflügelpest - Aviäre Influenza)
    Antworten: 16
    Letzter Beitrag: 09.11.2005, 16:03

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •