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Thema: Trotz Beobachtungsgebiet Eier verkaufen?

  1. #11

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    ich nicht!

  2. #12

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    ich nicht!

  3. #13

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    Nu stelln' wa uns ma' janz domm: Wenn ich einen Hahn bei der Herde habe, dann sind doch alle Eier Bruteier oder wie jetzt? Nur mal so theoretisch.
    Und verkaufen tu ich sowieso nicht! Die verschenke ich und krieg dafür andere Gegenleistungen. Fällt das auch unter das Tierseuchengesetz?

    Liebe Grüße
    Martina

  4. #14

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    Nu stelln' wa uns ma' janz domm: Wenn ich einen Hahn bei der Herde habe, dann sind doch alle Eier Bruteier oder wie jetzt? Nur mal so theoretisch.
    Und verkaufen tu ich sowieso nicht! Die verschenke ich und krieg dafür andere Gegenleistungen. Fällt das auch unter das Tierseuchengesetz?

    Liebe Grüße
    Martina

  5. #15
    Avatar von Dominik Timm
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    In der Verordnung fürs Beobachtungsgebiet steht wortwörtlich, Bruteier dürfen nach Festlegung des Beobachtungsgebiet nur mit Erlaubnis transportiert werden.
    Bruteier sind Anscheint nur solche die auch bebrütet werden.
    Aber von Eier die zum verzehr bestimmt sind steht nix drinnen, nur im Sperrgebiet müssen diese im betrieb bleiben .

    MfG Dominik Timm
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    Die Normalität ist eine gepflasterte Straße: man kann gut darauf gehen, doch es wachsen keine Blumen auf ihr.

    Rassegeflügelzüchter: Zwerg Minorka, Bergische Zwerg Kräher

  6. #16
    Avatar von Dominik Timm
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    In der Verordnung fürs Beobachtungsgebiet steht wortwörtlich, Bruteier dürfen nach Festlegung des Beobachtungsgebiet nur mit Erlaubnis transportiert werden.
    Bruteier sind Anscheint nur solche die auch bebrütet werden.
    Aber von Eier die zum verzehr bestimmt sind steht nix drinnen, nur im Sperrgebiet müssen diese im betrieb bleiben .

    MfG Dominik Timm
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