Sorry, DU hast Waffengesetz und Jagdrecht vermischt, nicht ich. In einem befriedeten Bezirk ruht die Jagd, klar. Es ging aber auch darum, was Du in Deinem Posting dazu geschrieben hast:
http://www.huehner-info.de/forum/sho...=1#post1102719Die sache ist doch ganz einfach... nach dem waffengesetz darfst du auf deinem grund und boden mit waffen schießen die eine leistung von 7,5 Joule NICHT überschreiten. dabei muss gewährleistet sein das das geschoß dein grundstück nicht verlässt, wobei das nebensache ist.
mit <7,5 joule bekommst du so einfach keinen waschbären tot, ausser er sitzt in einer kiste und du hälst ihm das ding direkt ins ohr und da reicht 1 schuß dann aber auch noch nicht um dem tier leiden zu ersparen.
Das habe ich damit ergänzt, inklusive später noch den richtigen Gesetzestext, das das Grundstück umfriedet sein muss. Meinetwegen auch befriedet, aber das ist nicht gleichbedeutend mit der Definition befriedeter Bezirk, auf den Du Dich später wieder beziehst.
Ich kann sehr wohl Jagdrecht und Waffengesetz unterscheiden, hab es auch so mit Links belegt, also unterstell mir hier nichts.
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