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Thema: Hühnerhaltung Bzw anmelden bei Behörden

  1. #1

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    Hühnerhaltung Bzw anmelden bei Behörden

    Hallo Hühner fans
    heute hat sich das Bauamt vom Landkreis gemeldet und sagt man dürfte so nicht halten. Alter pferdestall ca 50 qm und einen mit 56 qm plus den Vorlauf mit ca 12 qm.
    Soll nicht mehr wie 10 Hühnerhalten
    Auslauf haben die 200 qm Garten und ca 90 qm Kies und sandgelände.
    Wer kann mir sagen ob ich das nun darf oder nicht im sinne des Huhns.

  2. #2
    Avatar von Waldfrau2
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    Die Frage ist, warum bemängelt das Bauamt Deine Hühnerhaltung? Anhand Deiner Beschreibung schätze ich mal, eher nicht aus Tierschutzgründen. Kann es sein, daß die Hühnerhaltung allgemein bei Dir nicht uneingeschränkt erlaubt ist, z. B. weil es ein Wohngebiet ist? Wieviele Hühner hältst Du aktuell?
    1.5 Zwerg-Lachshuhn und 0.4 bunte Truppe
    Mitglied im GZV Osterode

    Hinweis: Ich bin aus Zeitmangel leider fast gar nicht mehr im Hühner-Forum unterwegs .....

  3. #3
    Avatar von forstgarten
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    Das kann doch kein reines Wohngebiet sein mit altem Pferdestall?
    Früher Vorwerkhühner, heute Zwergteckel

  4. #4
    Logarithmiker Avatar von Florku
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    Hallo Sascha!

    Gib uns doch einmal ein paar mehr Fakten: Wieviele Hühner hast du? In welchem Bundesland oder welchem Landkreis lebst du denn? Und was genau wurde bemängelt? Hast du ein Schreiben erhalten, einen Anruf, oder war jemand bei dir und hat sich das alles angeschaut?
    Vielleicht geht es darum, dass generell eigentlich noch Aufstallpflicht herrscht? Mit den Infos kann niemand hier einen Rat geben, sorry!

    LG, flo
    Etwas so zartes wie der Flügelschlag einer Legehenne im Westerwald kann einen Taifun am anderen Ende der Welt auslösen.

  5. #5
    Avatar von K1rin
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    Anmelden muss man die Hühner überall in Deutschland. Wo, das ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.

    Wenn Du die Hühner in einem vorher leeren Pferdestall hälst, dann wird sich wohl ein Nachbar beschwert haben - was meine Vermutung ist. Da hilft auch eine Anmeldung nichts, da dies nichts mit einem Nachbarn zu tun hat welcher sich durch was auch immer gestört fühlt.

  6. #6

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    30 Hühner hab ich und genau Wohne ich in einen Mischwohngebiet. in Niedersachsen

  7. #7

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    30 Hühner , NDS Landkreis Hildesheim. LK haben angerufen , nichts schrieftlich

  8. #8
    Avatar von kniende Backmischung
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    Wenn die sich telefonisch gemeldet haben, dann müssen die doch irgendwas als Begründung angegeben haben.

    Ich wohne in NRW und habe mich, weil ich wusste, dass ich anmelden muss, beim Ordnungsamt gemeldet. Die haben ans Bauamt weitergeleitet, weil man dort etwas über den Flächennutzungsplan erfährt. Einzig der bestimmt darüber, was wo erlaubt ist.

    In meinem Fall wurde unser Wohngebiet scheinbar irgendwann mal um gewidmet, ohne dass ich davon erfahren habe, denn vor ca. 15 Jahren war es noch "Mischgebiet" und es war begrenzt auch Nutztierhaltung erlaubt (ich hatte für zwei Ponyfohlen nachgefragt). Als ich die Hühner angemeldet habe, hieß es "allgemeines Wohngebiet" und es waren nur noch max. 10 Hühner erlaubt.

    Es kommt auch, je nach Lage des Grundstücks, auf die Lage des Stalles an. Oder auf die eingetragene Nutzung. Evtl. muss eine Nutzungsänderung beantragt werden.

    LG Silvia
    Das sind die Weisen, die über den Irrtum zur Wahrheit reisen.
    Die im Irrtum verharren, das sind die Narren.
    F. Rückert
    2.5 Mechelner gesperbert, 0.1 Mechelner fehlfarben gesperbert-weiß columbia, 0.1 LaFleche/Araucana schwarz.

  9. #9
    genannt Heini Avatar von hein
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    Zitat Zitat von kniende Backmischung Beitrag anzeigen
    Oder auf die eingetragene Nutzung. Evtl. muss eine Nutzungsänderung beantragt werden.

    LG Silvia
    Ich denke, das ist der Grund!

    Ein Pferdestall ist kein Hühnerstall! Also Nutzungsänderung beantragen usw. usw.
    „Sorglosigkeit scheint das neue Markenzeichen der deutschen Politik zu sein.

    Gepaart mit einer grünen Lust an der Deindustrialisierung,
    die letztlich in den ökonomischen Niedergang mündet.“



  10. #10

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    Hallo Sascha,

    an deiner Stelle würde ich:

    1. die Stelle, die dich angeblich angerufen hat, zurückrufen und um eine schriftliche Stellungnahme bitten. Damit du Gelegenheit hast, durch bauliche Veränderungen oder Verminderung der Anzahl der Tiere doch noch eine Genehmigung zu erhalten.

    siehe:
    § 37 VwVfG Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes
    (2) Ein Verwaltungsakt kann schriftlich, elektronisch, mündlich oder in anderer Weise erlassen werden. Ein mündlicher Verwaltungsakt ist schriftlich oder elektronisch zu bestätigen, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht und der Betroffene dies unverzüglich verlangt. Ein elektronischer Verwaltungsakt ist unter denselben Voraussetzungen schriftlich zu bestätigen; § 3a Abs. 2 findet insoweit keine Anwendung.

    2. Unbedingt in Erfahrung bringen, in was für einem Gebiet du nach der Baunutzungsordnung (BauNVO) wohnst. Es gibt kein Wohnmischgebiet!

    Es gibt:
    - das Mischgebiet (§ 6 BauNVO)
    - das reine Wohngebiet (§ 3)
    - das allgemeine Wohngebiet (§ 4)
    - das besondere Wohngebiet (§ 4a)

    Geh zum Bauamt und frag nach Einsicht in die gültige Satzung für dein Grundstück. Das wird dich weiterbringen. Es können per Satzung Dinge in deiner Gemeinde erlaubt/verboten sein, die woanders so nicht möglich sind. - Alles eine Regelungssache.

    3. Nachhacken, ob die Behörde tatsächlich der Meinung ist, dass eine Nutzungsänderung vorliegt.

    siehe:
    § 69 Abs. 4 Nr. 1 BauNVO (niedersächsisches Baurecht)
    (4) Keiner Baugenehmigung bedürfen
    1. die Änderung der Nutzung einer baulichen Anlage, wenn das öffentliche Baurecht an die bauliche Anlage in der neuen Nutzung keine anderen oder weitergehenden Anforderungen stellt,


    Nochmals ein Zitat zur Nutzungsänderung: Eine Nutzungsänderung liegt daher immer dann vor, wenn sich die neue Nutzung von der bisherigen legalen Nutzung dergestalt unterscheidet, so dass sie anderen oder weitergehenden Anforderungen bauordnungs-, bauplanungs- oder sonstiger öffentlich-rechtlicher Art unterworfen ist oder unterworfen werden kann.

    Meines Erachtens liegt hier keine Baunutzungsänderung vor. Pferdehaltung und Hühnerhaltung sind beides Tierhaltung. Aber vielleicht kann die die zuständige Behörde ja "erleuchten".

    Mir kommt das ein wenig komisch vor, ehrlich gesagt. Vielleicht hat sich ein Nachbar mit dir einen Scherz erlaubt? Also vorsichtig nachfragen, ob du überhaupt angerufen worden bist. Wenn ja, Namen notieren und persönlich vorbeigehen, um die Angelegenheit freundlich vor Ort zu klären. - Hilft normalerweise.

    Aber das Wichtigste zum Schluss: Sei bloß freundlich!!! Du ziehst im Zweifelsfall den Kürzeren bei der Behörde!!!

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