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Thema: Erfahrung mit dem Bauamt?? Wie lange musstet ihr warten?

  1. #1
    Avatar von kniende Backmischung
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    Erfahrung mit dem Bauamt?? Wie lange musstet ihr warten?

    Hallo zusammen,

    als sicher war, dass wir unsere Henriette behalten und sie dann auch Nachwuchs hatte, war klar, dass wir um einen ordentlichen Hühnerstall nicht herum kommen. Um nix falsch zu machen, Hab ich zuerst beim Ordnungsamt angerufen. Die haben mich an das Bauamt verwiesen. Nach mehreren telefonischen Gesprächen (die mussten sich erst schlau machen, was im Flächennutzungsplan steht) hieß es, sie müssen sich das vor Ort anschauen. Wir brauchten aber n Stall, weil wir in Urlaub wollten und die Huhnies irgendwo bleiben mussten. unser Grundstück hat Grenzbebauung.

    Bei der Ortsbegehung kam heraus, dass Grenzbebauung nicht für einen Stall gilt. Carport oder Gartenbude ja, aber Stall ne! Zum Glück haben wir angrenzend einen gemauerten Schuppen vom Nachbarn, da dürfen wir ran.

    Um sicher zu gehen, dass dann alles ok ist, haben wir n Bauantrag für einen festen Stall gestellt. Mein Mann hat nach Anweisung eine Zeichnung erstellt, die bei Einreichung bemängelt wurde!
    Also alles nochmal neu. Wieder eingereicht, jetzt ok.Das war vor 14 Tagen. Vorige Woche kam ein Schreiben, dass der Antrag in Bearbeitung ist. Nach dem vereinfachten Verfahren.

    Nachdem alles so ne schwierige Geburt war: Hat jemand von euch Erfahrung, wie lang so n vereinfachtes Verfahren dauert

    Meine zwei Hähnchen fangen an zu krähen und damit das nicht von Anfang an Ärger gibt, schlafen die Hühner jetzt erst mal im Haus. Jetzt krähen die Hähnchen morgens in der Küche.
    Aber ich wüsste schon gerne, wie lange ich noch so improvisieren muss.

    LG Silvia
    Das sind die Weisen, die über den Irrtum zur Wahrheit reisen.
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  2. #2

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    Ich kann nur für Baden-Würtenberg sprechen: Nach Eingang im Kenntnisgabeverfahren 6 Wochen.
    Ruf beim zuständigen Sachbearbeiter an und frag nach ob noch mit auflagen zu rechnen ist. Wenn nicht würde ich einfach Anfangen. Wenn die Genehmigung kommt ist egal wann du begonnen hast.

    Gruß Stefan

  3. #3
    Avatar von kniende Backmischung
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    In der Bearbeitungsbenachrichtigung stand extra, dass ein Baubeginn vor Erteilung der Genehmigung einen Verstoß gegen die Bauordnung darstellt! Ich weiß nicht, ob ich das Risiko eingehen soll, mir da Ärger einzuhandeln.

    LG Silvia
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  4. #4

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    Wow. Da habe ich wohl die letzten 20 Jahre mein Auto unerlaubt im Hühner- und Schweinestall geparkt.

    Gott sei Dank habe ich es noch rechtzeitig bemerkt, jetzt muß ich mir nur noch Hühner zulegen bevor jemand mitbekommt das ich die ganze Zeit gegen irgendwelche Vorschriften verstoßen habe.

    Ich nehme an für noch bestehende Ställe mit Grenzbebauung dürfte Bestandsschutz gelten?

  5. #5

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    Bei der Ortsbegehung kam heraus, dass Grenzbebauung nicht für einen Stall gilt. Carport oder Gartenbude ja, aber Stall ne!
    Habe mal die Landesbauordnung von Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen überflogen und in keiner der drei genannten etwas gefunden das besagen würde das Hühnerställe bzw. Ställe generell nicht grenzbebaut werden dürfen.



    Hier der Text von NRW der sich nur unwesentlich von den anderen beiden unterscheidet:
    § 52
    Ställe, Dungstätten und Gärfutterbehälter

    (1) Ställe sind so anzuordnen, zu errichten und instand zu halten, dass eine ordnungsgemäße Tierhaltung sichergestellt ist und die Umgebung nicht unzumutbar belästigt wird. Ställe müssen ausreichend zu lüften sein.

    (2) Die ins Freie führenden Stalltüren dürfen nicht nach innen aufschlagen. Ihre Zahl, Höhe und Breite müssen so groß sein, dass die Tiere bei Gefahr ohne Schwierigkeiten ins Freie gelangen können.

    (3) Bauteile wie Wände, Decken, Fußböden müssen gegen schädliche Einflüsse der Stallluft, der Jauche und des Flüssigmists geschützt sein. Der Fußboden des Stalles oder darunter liegende Auffangräume für Abgänge müssen wasserdicht sein. Für Pferdeställe, Schafställe, Ziegenställe und Kleintierställe sowie für Offenställe, Laufställe und für Räume, in denen Tiere nur vorübergehend untergebracht werden, können Abweichungen zugelassen werden.

    (4) Für Stalldung sind Dungstätten mit wasserdichten Böden anzulegen. Die Wände müssen bis in ausreichender Höhe wasserdicht sein. Flüssige Abgänge aus Ställen und Dungstätten sind in wasserdichte Jauchebehälter oder Flüssigmistbehälter zu leiten, die keine Verbindung zu anderen Abwasseranlagen haben dürfen.

    (5) Dungstätten, Jauchebehälter und Flüssigmistbehälter sollen

    1. von Öffnungen zu Aufenthaltsräumen mindestens 5 m,

    2. von der Nachbargrenze mindestens 2 m,

    3. von öffentlichen Verkehrsflächen mindestens 10 m und

    4. von Brunnen und oberirdischen Gewässern mindestens 15 m

    entfernt sein.

    (6) Gärfutterbehälter, die nicht nur vorübergehend benutzt werden, müssen dichte Wände und Böden haben und so angeordnet, hergestellt und instandgehalten werden, dass Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen. Die Sickersäfte sind einwandfrei zu beseitigen. Absatz 5 Nr. 4 gilt entsprechend.

    (Link)


    Nach was für einem §§§ von welcher Verordnung (oder sonstwas) soll denn keine Grenzbebauung zulässig sein? (wenn es das Bauamt denn schon so genau nimmt...)

  6. #6
    Avatar von kniende Backmischung
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    Hallo Chicken George,

    angeblich bezieht sich das auf Grenzen, wo sich Wohngrundstücke treffen, die nicht mit einer festen Mauer abgetrennt sind. Uns wurde gesagt, dass das nur geht, wenn der Nachbar schriftlich zustimmt. Vielleicht hat da die Stadt ja auch mitzureden, was sie so erlauben will und was nicht. Ich hab hier eh das Gefühl, da weiß die Rechte nicht, was die Linke tut!

    Da wir aber im hinteren Teil des Gartens eine 15 m lange Mauer zum Nachbargrundstück haben, haben wir da nicht weiter nachgehakt. Da dürften wir bis an die Grenze, war die - mündliche - Zusage. Ist uns eh lieber, die Hühner da unterzubringen, da mein Schwiegervater sich wärend unseres Urlaubs beim Ordnungsamt/Bauamt beschwert hat, über die Hühnerhaltung. Da gabs erst große Missverständnisse, weil er sich als Eigentümer des Hauses ausgegeben hat!!
    Und im Namen seiner Kusine hat er sich beschwert, die direkt neben uns wohnt. Auf meine Nachfrage, ob die Hühnchen zu laut wären, oder stinken würden, hat sie gesagt, dass sie den Anblick des Stalles nicht schön findet, weil sie direkt draufschaut, wenn sie aus der Haustür geht. Und Angst vor Wertminderung ihres Hauses hat sie,wenn Hühner in der Nachbarschaft gehalten werden! Die Geräusche wären ja nicht so schlimm. - Mal sehen, was sie sagt, wenn jetzt die Hähnchen das Krähen üben!
    Dazu muss man auch wissen, dass mein Schwiegervater seinen Anteil von Haus und Garten vor ca. 11 Jahren seinem Sohn geschenkt hat, was mein Mann ist. Er hat sich ein Nießbrauchrecht für die Wohnung behalten, in der jetzt seine Tochter mit Familie (zur Miete) wohnt. Er ist schon etlichen Jahren ausgezogen und kommt nur noch sporadisch, um nach dem Rechten (und dem Linken) zu sehen. Eigendlich bezieht sich das Nießbrauchrecht auch nur auf die Wohnung und nicht auf das Grundstück, aber leider ist er so ein Typ Mensch, der ständig in der Angst lebt, dass er von anderen übervorteilt wird und deshalb sucht er regelrecht nach Dingen, wo er seine Interessen waren muss.

    - Wir sind keine Freunde! -

    Bevor ich mich also auf einen "Krieg" einlasse, den er mit allen Mitteln versuchen würde, zu gewinnen, stell ich den Stall halt auf den Teil des Grundstücks, das von Anfang an meinem Mann und mir gehört. Ich rede nicht gern schlecht über Menschen, die sich wegen Abwesenheit nicht wehren können, aber ich würde ihm zutrauen, in der Nachbarschaft Propaganda gegen mich zu machen!

    Ja, und weils dann bei uns doch etwas komplizierter läuft, als gedacht, kommen die Huhnies jetzt abends ins Haus, bis der gedämmte Stall gebaut ist, damit sich niemand in seiner wohlverdienten Nachtruhe gestört fühlt!
    Und aus dem Grund wollte ich mal so hören, wie lange andere auf so eine Genehmigung "nach dem vereinfachten Genehmigungsverfahren" warten mussten.

    LG Silvia
    Geändert von kniende Backmischung (19.09.2011 um 13:42 Uhr)
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  7. #7
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    Bei uns sind es 4 Wochen. Wenn man bei Antragstellung auf vereinfachste Genemigungsverfahren innerhalb 4 Wochen keine Absage bekommt, gilt Bauvorhaben als genemigt. Ich bin hier auch in NRW, wie Du.
    Wir haben für unser Stall schon nach 2 Wochen Genemigung bekommen, es war aber richtige Baugenemigung, keine vereinfachste.

  8. #8
    Avatar von Mariechen
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    Habe ich vielleicht was übersehen? Die Größe des Stalls ist doch das worauf es ankommt - zumindest in unserer Region.

    Ohne Genehmigung darf gebaut werden bis zu einem bestimmten Rauminhalt (40m3), was Grenzbebauung betrifft, gibt es ebenfalls Regelungen.

    Wenn es ein Stall in Gartenhausgröße ist, hätte ich da keine schlafenden Hunde geweckt. Ich hätte mich einfach ganz pauschal über die bestehenden Regelungen informiert und gebaut wieder andere Nachbar auch. Wenn das Bauamt sich über jede Hundehütte Gedanken machen und die Pläne genehmigen müßte, dann würde jedenfalls bei uns der personelle Rahmen gesprengt werden. Diese Leute sind dafür bezahlt, daß sie die großen Projekte betreuen (Häuser, Erschließung, Öffentliche Gebäude usw.). Die Kleinigkeiten sind ja extra deswegen aus der Genehmigungspflicht befreit worden, damit der Bürger dies in Eigenverantwortung bauen kann. Hierzulande kann man sogar Carports usw. genehmigungsfrei bauen, dann übernimmt z.B. der Architekt die Verantwortung.

    Entscheidend ist, daß du dich an deinem Ort über die Bauvorschriften usw. informierst - das Forum halte ich da für weniger zweckmäßig.
    Mariechen



  9. #9
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    Stall ist kein Gartenhaus. Gartenhaus darf man 30m³ ohne Genemigung bauen, Stall aber nur 5m³.

  10. #10
    Avatar von kniende Backmischung
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    Hallo Mariechen,

    Es ging mir auch nicht um eine fachliche Beratung, sondern um Erfahrungswerte anderer Bauantragsteller für Ställe.
    Es ging nicht ohne Bauantrag, wenn ich nicht Gefahr laufen wollte, alles hinterher wieder abreißen zu müssen. Die Gründe hatte ich ja hier vage umschrieben.

    Ich hatte ja schon Unannehmlichkeiten, obwohl ich alles korrekt in die Wege geleitet hab. Hätten die nicht schon vor der Beschwerde meines Schwiegervaters von der Sache gewusst, hätte es in unserer Abwesenheit Ärger gegeben! So wars nicht schlimm.

    LG Silvia
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