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Thema: Rechtliche Situation der Hühnerhaltung in Österreich ?

  1. #1
    Avatar von Birgit08
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    Rechtliche Situation der Hühnerhaltung in Österreich ?

    Hallo zusammen,
    ich habe seit knapp 2 Monaten 5 Hühner und einen Hahn. Wohne im Bauland Wohngebiet, jedoch auf dem Land, unser Ort hat ca. 3000 Einwohner. Der nächste Bauernhof ist nur 500 m Luftlinie von meinem Haus entfernt.

    Nun regt sich ein Nachbar (von insgesamt ca. 10 in dieser Siedlung) wegen des frühmorgendlichen Krähens des Hahns auf ! Ich würde gerne wissen, wie die rechtliche Situation in so einem Fall in Österreich ist.

    Kann mir da jemand von Euch weiterhelfen, gibt es Erfahrungsberichte oder Tips ?

    Liebe Grüsse
    Birgit

  2. #2
    Avatar von federchen
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    Hallo Birgit!

    Ich kann dir leider nichts genaues sagen, aber ich denke, es wäre das Beste, wenn du mal auf der Gemeinede nachfragen würdest. Die wissen sicher über die Rechtslage bescheid.

    Liebe Grüsse und viel Glück,
    Carina
    Liebe Grüsse,
    Carina

    Aufgebn tuat ma an Briaf!

  3. #3
    Avatar von Birgit08
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    Hallo Carina,

    ja, das hab ich schon. Die Gemeinde beruft sich auf die NÖ Bauordnung, demnach sind landwirtschaftliche Tiere im Wohngebiet nicht erlaubt. Habe aber bei Euch gelesen, dass Hobbyhaltung in D bis zu 10 Tieren inkl. eines Hahns erlaubt sind, daher hätte ich gerne gewusst, ob jemand konkret Erfahrungen damit in Österreich hat. Das wird sicher nicht immer so streng gehandhabt.

    Wenn hier das jedoch niemand weiss, wäre ich auch für andere Tips, z.B. aus Deutschland dankbar !

    Liebe Grüsse
    Birgit

  4. #4

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    komme auch aus NÖ und habe auch über 10 jahre lang die tiere im wohngebiet gehalten (im bezirk mödling)...tlw hatte ich bis zu 10 hähne herumlaufen, da gabs dennoch kaum beschwerden...allerdings kam dann ein neuer nachbar, der sich darüber aufregte, also verlegte ich den hühnerauslauf auf die andere seite des gartens, dort gabs auch keine probleme...wie die situation rein rechtlich aussieht weiß ich nicht, allerdings denke ich, dass es nicht wirklich erlaubt ist, nutztiere im reinen wohngebiet zu halten (zumindestens bei uns nicht)...

  5. #5
    Avatar von Die Wachtel
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    Hi

    Bei uns hat jeder ein paar Hühner und einen Hahn.
    Als wir unseren Hahn schlachten wollten, weil uns selbst auf den Wecker ging, hat uns sogar der Nachbar gebeten das nicht zu tun!
    Er meint das erinnert ihn an frühere Zeiten
    Rechtlich weis ich auch nix?
    Aber eine Dame hat sich mal Wachteln geholt, weil man bei ihr keine Hühner halten darf( in einer Stadt)? Wahrscheinlich dürftst du wirklich keine halten, aber wen interessierts?

  6. #6

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    Zitat Zitat von Birgit08 Beitrag anzeigen
    ... Bauernhof ist nur 500 m Luftlinie von meinem Haus entfernt. Bauernhof meist (EUverordnet) "hühnerlos"?

    Nun regt sich ein Nachbar (von insgesamt ca. 10 in dieser Siedlung) wegen des frühmorgendlichen Krähens des Hahns auf ! Ich würde gerne wissen, wie die rechtliche Situation in so einem Fall in Österreich ist.
    Der Bauernhof wird kein Freibrief sein - irgendwo liegt da eine (ungeschriebene?) Grenze; also bei uns gibt es "Siedlungsgebiete, wo Kleintier-Haltung nicht erlaubt" ist!

    Bewohner, denen "der Kräher" als Zumutung erscheint, die aber den LKW-Lärm-Gestank ertragen müssen, sind meist keine ausgeglichenen Persönlichkeiten; geschundenen Charakteren begegnen zu wollen? - meist vergebliche Mühe!
    LG, @mergut :-)
    Zähl' deine Küken nicht, bevor sie ausgebrütet sind.

  7. #7
    Avatar von Birgit08
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    Vielen Dank für Eure Antworten ! Mittlerweile hat sich die Situation etwas entspannt, ich lasse die Hühner nun erst um ca. 6.30 Uhr aus dem Haus. Allerdings kräht der Hahn dann schon im Haus von etwa um 5 Uhr an. Das hört man auch, aber nicht so laut. Mein Nachbar hat die Eier angenommen, ein gutes Zeichen, finde ich ;-) !

    Habe noch eine Frage dazu: ich verdunkle jetzt immer die Fenster des Hühnerhauses mit Vorhängen, damit er länger still bleibt in der Früh. Manchmal ist er nun wirklich später dran, aber nicht immer. Hängt das mit der Verdunklung zusammen oder mehr mit dem Wetter, also ob es z.B. bewölkt ist oder nicht ? Durch die Ritzen dringt ja noch immer etwas Licht ins Haus. Wahrscheinlich legen dann aber auch die Hühner schlechter, wenn die Tage somit "kürzer" sind, oder ?

    Habe jetzt auch schon mit vielen Leuten gesprochen, die von anderen Hühnerhaltungen mitten in Wohngebieten in den Orten ringsum wissen, also so strikt verboten kann das auch nicht sein, wie es mir gesagt wurde. Jedenfalls bin ich wieder guter Dinge, dass ich meinen Jacomo behalten kann !

    LG
    Birgit

  8. #8
    Avatar von Birgit08
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    Zitat Zitat von amergut Beitrag anzeigen

    Bewohner, denen "der Kräher" als Zumutung erscheint, die aber den LKW-Lärm-Gestank ertragen müssen, sind meist keine ausgeglichenen Persönlichkeiten; geschundenen Charakteren begegnen zu wollen? - meist vergebliche Mühe!
    da hast Du völlig Recht, finde ich, aber ich werde es trotzdem versuchen ! Ich wohne tatsächlich ziemlich nah bei der Autobahn !

  9. #9
    Avatar von dobra49
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    Hallo Birgit, fein, dass es sich entspannt hat.
    Vielleicht kannst du statt eines Vorhangs vor dem Fenster eine richtige Verdunklung anbringen (solche Rollos gibt es schon um ein paar Euronen ), ich glaube schon, dass es viel mit der Helligkeit zu tun hat.
    ( Allerdings "meldet" mein Gockel auch um 2 Uhr Früh, wenn der NAchbar aus dem Haus geht... aber nur kurz wenigstens.)
    Liebe Grüße
    Doris

  10. #10

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    Hallo Birgit.

    Zitat Zitat von Birgit08 Beitrag anzeigen
    Wohne im Bauland Wohngebiet, jedoch auf dem Land, unser Ort hat ca. 3000 Einwohner. Der nächste Bauernhof ist nur 500 m Luftlinie von meinem Haus entfernt.
    Die erste wichtige Frage in diesem Zusammenhang ist, ob sich der Bauernhof innerhalb der selben Widmungszone befindet.

    Ansonsten ist die Niederösterreichische Bauordnung diesbezüglich ziemlich schwammig:

    Zitat Zitat von http://www.bauordnung.at/oesterreich/niederoesterreich/niederoesterreich_bauordnung_paragraph_48.php
    § 48 Immissionsschutz
    [...]
    (2) Ob Belästigungen örtlich zumutbar sind, ist nach der für das Baugrundstück im Flächenwidmungsplan festgelegten Widmungsart und der sich daraus ergebenden zulässigen Auswirkung des Bauwerks und dessen Benützung auf einen gesunden, normal empfindenden Menschen zu beurteilen.
    Was sich jedoch sicherlich zweifelsfrei auf der Gemeinde eruieren lässt ist, zu welchen Zeiten lärmerregende Tätigkeiten (z.B. Rasenmähen) erlaubt sind. Das ist i.d.R. irgendwo zwischen 7 und 19 Uhr mit Mittagspause und Einschränkungen an Samstag Nachmittagen und Sonn- und Feiertagen.

    Wenn Du Dich an diese Zeiten hältst, sprich den Hahn außerhalb dieser Zeiten im Stall behältst, bist Du IMHO auf der sicheren Seite. Aber das ist meine Privatmeinung, ich bin kein Rechtsanwalt. Daher alles ohne Gewähr!
    Geändert von Jambo (02.06.2011 um 16:55 Uhr)
    Liebe Grüße,
    - Jambo

    0,2,3 Kuku Kienyeji (ostafrikanische Landhühner)

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