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Thema: Hühnerhaltung im Aussenbereich der Stadt

  1. #1

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    Hühnerhaltung im Aussenbereich der Stadt

    Guten Tag,


    In meiner Stadt gibt es einen Kleingarten Bereich (Krautgärten). Dieser liegt im Außenbereich der Stadt. Ich hatte letztes Jahr dort auch Sechs Legehennen und es gab keine Probleme. Da ich dieses Jahr auch einen Hahn angeschafft habe hat man mich beim Ordnungsamt angeschwärzt und ich sollte dafür sorgen das der Hahn nicht vor Sechs Uhr kräht.
    Jetzt wurde in einer Gemeinderatsitzung beschlossen das man stärker Kontrollieren wird wie diese Gärten genutzt werden und das Tierhaltung dort verboten wäre.
    Jetzt würde ich gerne wissen ob dies überhaupt möglich ist, denn wenn ich mich an die Bebauungsbestimmungen halte geht es doch keinen was an ob dann Kinder oder Hühner durch meinen Garten Spazieren.

    P.S Es gab heute hierzu sogar einen Beitrag in der Zeitung. Wenn dieser Online ist kann ich ihn ja mal Posten.

    Gruß
    Philipp

  2. #2
    Avatar von Hühnermamma
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    Ich meine aber schon, dass die Nutzungsbedingungen für Kleingartenanlagen festgelegt sind. Mir ist nicht bekannt, dass dort weder Karnickel, noch Meerschweinchen noch sonstige domestizierten Tiere gehalten werden dürfen. Dafür gibt es Parzellen in Kleintierzuchtvereinen. In manchen Kleingartenanlagen ist sogar die Art der Hecke und deren Höhe und Breite vorgeschrieben. Außerdem, wieviele m² für Nutzgarten und wieviele für Ziergarten angelegt werden darf. Du hattest bisher einfach nur ganz großes Glück und sehr tolerante Nachbarn. Was steht denn in Deinem Pachtvertrag?

  3. #3

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    Früher war das in den Schrebergärten üblich, daß man Kleintiere gehalten hat. Die Gärten dienten immerhin der Ernährung der Bevölkerung. Inzwischen ist das aber in vielen Satzungen verboten worden.
    Was man für Pflichten und Rechte hat, steht in der Vereinssatzung.
    Fragt sich, ob sich die anderen Vereinsmitglieder an die Regeln halten. Das ist meist auch nicht der Fall, wenn man die Satzung mal genau liest.
    lg

  4. #4

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    Das ist keine Vereinsanlage sondern vielmehr ein bereich mit vielen kleinen Grundstücken welche als Kräuter oder Krautgarten genutzt werden/wurden. Wie gesagt im Aussenbereich. Die gab es früher damit jeder sein eigenes Gemüse anbauen konnte (ausserhalb der Stadtmauer).
    Ich bin Eigentümer des Grundstücks. Als ich dort eine Geschirrhütte errichten wollte habe ich dies beantragt (beim Bauamt) und unter Auflagen (Größe, abstand zum Nachbarn usw.) bauen dürfen.
    Über die Nutzung dieser Landwirtschaftlichen Fläche habe ich noch nichts schrifliches bekommen.
    Aber Landwirtschaftliche Nutzung bedeutet für mich halt auch Tiere... Naja abwarten ist wohl angesagt....

    MfG
    Philipp

  5. #5
    Avatar von SuseL
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    Hallo Philipp,

    irgenwo muss es Bestimmungen zu diesem Bereich geben. Im Aussenbereich hätte Dir sonst nicht mal die Hütte (was ist eine Geschirrhütte?) genehmigt werden können. Es sei denn Du bist Land- oder Forstwirt.

    Frag' mal bei der Stadt, auf welcher Rechtsgrundlage (Verordnung, Gesetz oder was auch immer) Du dort keine Hühner/Hahn halten darfst und sehe diese Rechtsgrundlage ein. Das sollte bei der Stadt alles vorrätig sein.
    Geändert von SuseL (31.03.2011 um 13:34 Uhr) Grund: Fehler
    Gruß Susanne

  6. #6

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    Sind denn Wohnhäuser in Hörweite?
    Daß man auf einer landwirtschaftlichen Nutzfläche keine Nutztiere halten darf, wäre ja wohl mal der Lacher schlechthin. Irgendwo muß es Auflagen für die Nutzung geben, sonst wäre das echt sehr merkwürdig.

    Geschirrhütte ist wohl sowas wie Geräteschuppen?!?
    lg

  7. #7
    Avatar von Hühnermamma
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    Hallo Philipp, aus Deiner Beschreibung heraus bin ich davon ausgegangen, dass es sich um eine Kleingartenanlage handelt. Da dem nicht so ist, solltest Du Dich - wie bereits von anderen Usern vorgeschlagen - beim zuständigen Amt erkundigen. Welches das ist, erfährst Du sicher bei der Stadtverwaltung.

  8. #8

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    Also erst mal vielen Dank für die Antworten. Wie ich gerade bei einem Gespräch mit meiner Nachbarin herausgefunden habe muss es wohl eine Satzung zur Nutzung dieser Gärten geben.
    Evt. werde ich mir das morgen mal im Rathaus zeigen lassen.

    Ach und Geschirrhütte bedeutet Gartenhaus. Als ich damals den Antrag auf ein Gartenhaus gestellt habe wurde ich vom Amt darauf hingewiesen das sowas nur als Geschirrhütte zulässig ist, hintergund ist wohl das man sich darin nicht aufhalten darf (kein Tisch, Stuhl, Bett) . Seit dem heist die Hütte bei mir auch so...

    MfG
    Philipp

  9. #9
    Elsässer Gänse Avatar von Lady Gaga
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    Hallo Philipp,

    halte meine Gänse auch auf einer Obstbaumwiese mit Wochenendhäuschen. Das hier ist auch eine Art Gartenhäuschengebiet und liegt im Außenbereich.
    Bin mir auch nicht sicher, ob das erlaubt wäre, da ich keine Nebengebäude haben darf und der Gänsestall wäre dann ja ein Nebengebäude. Allerdings haben meine Nachbarn alle Nebengebäude, ob Schuppen, Gewächshaus oder ein Toilettenhäuschen. Somit wäre das alles nicht erlaubt, wird hier aber geduldet.
    Wo kein Kläger da kein Richter. Doch bei dir scheint sich ja Jemand dran zu stören. Gibt es Wohnhäuser in der Nähe, weil sich Jemand über den Hahn beschwert hat?
    Ich habe auch Angst, das sich mal Jemand hier über das Gänsegeschrei beschweren könnte. Das Grundstück liegt zwar schon deutlich außerhalb, aber erhöht über dem Ort und das Geschrei hallt super nach unten in den Ort zu den ersten Häusern in Ortsrandlange.
    Ich halte es für mich einfach so, dass ich die Gänse aus Rücksicht auf diese Anwohner erst nach 8 Uhr und am Wochenende erst gegen 10-11 Uhr herauslasse aus dem Stall. So kann sich eigentlich niemand dran stören.
    Du könntest deinen Stall verdunkeln und die Hühner mit Hahn auch erst später raus lassen. So stört sich niemand an deinem Hahn. Im dunklen Stall schreien die doch nicht, oder?

    Würde ich mal Ärger bekommen, würde ich mich auf die natürliche Landschaftspflege berufen. Da zählen Gänse nämlich neben Ziegen, Schafe etc. auch dazu.
    Da geht jedoch bei Hühner nicht.

    Ich drück dir die Daumen das du deine Tiere behalten kannst auf dem Grundstück.

    Gruß

    Silke
    Gebe reinrassige, beringte und entwurmte Junggänse ab.
    Naturbrutrasse - Landschaftpflege tauglich

  10. #10

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    Themenstarter
    Hallo Silke,

    da mir das keine ruhe gelassen hat habe ich gerade nochmal mit der Stadt tel. die machen jetzt eine art Info Broschüre wo alles drin steht was erlaubt ist. Da der Bürgermeister keinen Bock hat das Gebiet in eine offizielle Kleingartenanlage zu verwandeln wird es wohl darauf hinauslaufen das wohl nicht einmal die Zäune welche dort seit bestimmt 30 Jahren stehen erlaubt sind. Das wird wohl zu großem Protest führen und ich steh nicht mehr alleine da oder werde zum Sündenbock....
    Bei der ganzen sache geht es wohl aber auch darum das immer mehr neue Hütten ohne Genemigung gebaut werden und die Leute auf den Grundstücken ihre Feiern "bis in die Puppen" abhalten.
    Naja mal sehen was passiert.

    MfG
    Philipp

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